Schwarzarbeit ist das Arbeiten gegen Entgelt ohne diese Arbeit zu melden und ohne staatliche Abgaben abzuführen. Dabei werden die Arbeitsverträge allermeist mündlich vereinbart und die Entgelte bar gezahlt. Schätzungen über den Anteil von Schwarzarbeit am gesamten Bruttoinlandsprodukt (BIP) in westeuropäischen Volkswirtschaften schwanken stark mit einen geschätzen Anteil von 0,5-20 Prozent.
Schwarzarbeit ist ein Teil der Schattenwirtschaft, wird aber unzulässigerweise nicht selten mit dieser gleichgesetzt.
Die Ende Januar 2005 veröffentlichten Zahlen des Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Friedrich Schneider (Universität Linz) und des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) Tübingen – deren methodisch bedingte Unschärfen auch von den Autoren selbst eingeräumt werden – legen erstmals einen Rückgang der Schwarzarbeit nahe. Während im Jahr 2003 noch geschätzte 370,0 Mrd. Euro in der Schattenwirtschaft geflossen seien, sei dieser Betrag 2004 auf 356,1 Mrd. Euro gesunken. Auch für das Jahr 2005 wird von den Wissenschaftlern ein weiterer Rückgang auf 346,2 Mrd. Euro erwartet. Das würde gegenüber 2003 einen Rückgang von 6,4 Prozent bedeuten. Im internationalen Vergleich mit 20 weiteren OECD-Ländern liege die Bundesrepublik Deutschland mit dem Anteil der Schattenwirtschaft in Relation zum Bruttoinlandprodukt im Mittelfeld. Die durch die Schattenwirtschaft erwirtschafteten Leistungen werden für das Jahr 2004 auf 16,2 Prozent des tatsächlichen Bruttoinlandproduktes geschätzt. Für 2005 wird ein Rückgang auf 15,6 Prozent erwartet.
Als Gründe für diesen Rückgang geben die Wissenschaftler in ihren Studien die verschiedenen Reformmaßnahmen der Bundesregierung in den letzten Jahren an, hierunter insbesondere die erweiterten Minijobregelungen, die Lockerung des Kündigungsschutzes für kleinere Betriebe, die Verlängerung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, die Neuregelung der Handwerksordnung und die vorgenommenen Steuersenkungen. Ebenso schreiben die Wissenschaftler dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen Teil des Erfolgs bei der Bekämpfung der Schattenwirtschaft zu.
Sowohl die Zahlen von Prof. Schneider als auch dessen Fixierung auf neoliberale Politiken zur Bekämpfung von Schwarzarbeit können kritisch gesehen werden. Die Rockwool-Stiftung in Kopenhagen schätzt, dass innerhalb der Europäischen Union der Anteil von Schwarzarbeit am BIP zwischen 1,2% in Großbritannien und 4,1% in Deutschland liegt, wenn die tariflichen Löhne im legalen Sektor als Vergleich zugrundegelegt werden. Nimmt man hingegen die real ausgezahlten Löhne als Basis, verringert sich dieser Anteil auf 0,6% in GB bzw. auf 1,3% in Deutschland. Der Umfang der Schwarzarbeit in Deutschland läge damit unter 30 Milliarden Euro.
Die in den vergangenen Jahren auch in den Medien verbreitet Zahl von 370 Mrd. Euro jährlicher Schwarzarbeit entsprächen einer Arbeitsleistung von 9 Mio. Vollarbeitskräften, die durchgehend ohne Urlaub wöchentlich 40 Stunden zu einem Stundensatz von 20 Euro schwarz arbeiten müssten. Schwarzarbeiter/innen müssten danach jedem auf Schritt und Tritt begegnen *.
In "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" vom 23. Juli 2004 ist Schwarzarbeit legaldefiniert. Schwerpunkt ist dabei nicht mehr der formale Ordnungsverstoß gegen Handwerks- oder Gewerbeordnung, sondern der Vertoß gegen Steuer- oder Sozialversicherungsrecht. Im Einzelnen: Demnach handelt es sich um die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen :
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist seit dem 1. Januar 2004 in Deutschland die Bundeszollverwaltung gemeinsam mit den Gebietskörperschaften ( z.B. Landkreise und kreisfreie Städte) zuständig. Der zuständige Arbeitsbereich des Zoll ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit einer Zentrale in Köln und 113 Standorten in Deutschland vertreten. 2004 verschärfte die Bundesregierung, mit der Bündelung der Verfolgungszuständigkeit von der Bundesagentur für Arbeit bei der Zollverwaltung. Ende 2005 sollen nun insgesamt 7.000 Beschäftigte, hauptsächlich aus anderen Behörden, nachhaltig Schwarzarbeit bekämpfen.
Statistische Daten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung durch die Zollverwaltung
| 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | |
| Personenüberprüfung an der Arbeitsstelle | 92.000 | 109.000 | 77.380 | 79.269 | 264.500 |
| Prüfung von Arbeitgebern | 35.000 | 18.500 | 26.026 | 32.572 | 104.965 |
| Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen Straftaten | 7.700 | 9.200 | 8.739 | 9.837 | 56.900 |
| Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten | 3.300 | 2.800 | 1.734 | 1.233 | 49.926 |
| – in Mio. € | – | ||||
| Summe der Bußgelder | 8,0 | 10,3 | 5,3 | 5,1 | 32,8 |
| Wert der zur Vermögensabschöpfung gesicherten Vermögensgegenstände | 9,6 | 21,3 | 21,6 | 34,0 | 43,1 |
| Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen | 124,0 | 179,7 | 191,2 | 348,1 | 475,6 |
| Summe der Geldstrafen (einschließlich Wertersatz) | 2,2 | 2,5 | 2,9 | 3,6 | 8,9 |
| – in Jahren – | |||||
| Summe der erwirkten Freiheitsstrafen | 96 | 200 | 227 | 305 | 472 |
Verstöße wegen "unerlaubter Handwerksausübung", wegen "fehlender Gewerbeanmeldung" oder "fehlender Reisegewerbekarte" fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Zolls. Hier sind die Landkreise und Städte zuständig. In der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit circa 15.000 Mitarbeiter (in den Kommunen) zur Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung und Gewerbeordnung tätig.
Bei der Bekämpfung dieser Art der Schwarzarbeit hat das so genannte Gifhorner Modell bundesweit Beachtung gefunden. Hier geht es nicht nur darum Bußgelder zu verhängen, sondern Wege in die Legalität aufzuzeigen.
Hauptursache der Schwarzarbeit ist das Sozialsystem, bei dem sämltiche Sozialkosten auf den Lohn umgelegt werden und bereits vorab vom Arbeitgeber abgeführt werden. Dadurch kommt es zu einer sehr großen Differenz zwischen dem Verrechnungslohn der Unternehmen an den Auftraggeber einerseits und dem Nettolohn des Arbeitnehmers andererseits.
In Österreich wird für die Schwarzarbeit der Begriff Pfusch verwendet.
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