Die Farben schwarz-weiß-rot bildeten ab 1867 die Flagge des Norddeutschen Bundes und waren von 1871 bis 1922 sowie von 1933 bis 1945 die Reichsfarben des Deutschen Reiches. Von 1922 bis 1933 waren sie die dominierenden Farben in der Handelsflagge des Deutschen Reiches.
Die Farben dienten bereits in der Weimarer Republik und dienen auch in der Bundesrepublik Deutschland als Elemente zur Gestaltung von Identitätssymbolen, von Propaganda- und Werbematerial für monarchistische, rechtskonservative und rechtsrevolutionäre Politgruppierungen.
Dr. Adolf Soetbeer, Sekretär des Handelskammer Hamburg, machte in einem Artikel, der am 22. September 1866 im Bremer Handelsblatt erschien, als erster den Vorschlag, die preußischen Farben Schwarz-Weiß mit den Hansefarben Weiß-Rot zu verbinden. Erste schriftliche Belege für Flaggenpläne Bismarcks kann man wenig später in den „Grundzügen“ zu einer Verfassung des Norddeutschen Bundes finden, in die er am 9. Dezember 1866 den Passus aufnahm:
Diese Lösung befürwortete auch Marineoberbefehlshaber Prinz Adalbert von Preußen am 25. Dezember 1866 bei einem Vortrag vor König und Kronprinz. Die Verfassung des Bundes vom 22. Juni 1867 bestimmte dann auch im Artikel 55:
Die Kriegsflagge wurde danach abgeändert zur später so genannten Reichskriegsflagge, aber die Handelsflagge behielt das Trikolorenmuster.
Persönlich scheint Bismarck wenig Interesse an der Farbwahl gehabt zu haben. So ist ein Zitat von ihm aus dem Jahre 1871 überliefert, dass sein prinzipielles Desinteresse bekundet:
Ohne viel Aufhebens wurden die Farben Schwarz-Weiß-Rot dann auch zu den Nationalfarben des 1871 gegründeten Kaiserreichs. Offiziell wurde das allerdings erst am 8. November 1892 im Paragraph 1 der Verordnung über die Führung der Reichsflagge festgelegt. Das an der Einigung Deutschlands nun nicht mehr teilhabende Österreich blieb bei den alten Kaiserfarben Schwarz und Gold.
In einer Zeit des in ganz Europa wachsenden Nationalismus standen nationale Symbole hoch im Kurs. Im Deutschen Kaiserreich als einem vergleichsweise jungen Nationalstaat mit politischen und wirtschaftlichen Erfolgen schlug die Begeisterung hoch. Schwarz-Weiß-Rot wurde zum Symbol des zunehmenden internationalen Einflusses in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Zahlreiche Vereine in ganz Deutschland machten sich aus vaterländischer Begeisterung die Farben zu eigen. Beispiele sind die zahlreichen Veteranen- und Kriegervereine, die in Folge des siegreichen Frankreich-Feldzuges 1870/71 gebildet hatten. Auch die vaterländisch gesinnten Studenten wollten nicht beiseite stehen. Die zuerst als interkorporative Vereine gegründeten Vereine Deutscher Studenten (VDSt), zusammengefasst im Verband der Vereine Deutscher Studenten (VVDSt) wählten Schwarz-Weiß-Rot zu ihren Farben.
Die Diskussion um die „wahren“ deutschen Reichsfarben war damit nicht ausgestanden. So konnte die Reichsregierung erst im Jahre 1922 durchsetzen, dass die vormalige kaiserliche Reichskriegsflagge auf den Schiffen der Reichsmarine nicht mehr verwendet wurde.
Viele antidemokratische und rechtsreaktionäre Parteien und Politgruppierungen hielten sich an die alten Farben, um ihrer Überzeugung Ausdruck zu verleihen. So schrieb auch Adolf Hitler im Sommer 1920 die verbindliche Fassung der Parteiflagge der NSDAP in den alten Reichsfarben vor: auf rotem Grund eine weiße Scheibe, darinnen ein schwarzes Hakenkreuz. Seine Erläuterung der Symbolik war:
Andere rechtskonservative oder rechtsrevolutionäre Organisationen schufen sich ähnliche Identitätssymbole.
Nach dem Tod von Hindenburg vereinte Hitler 1934 die Ämter von Reichspräsident und Reichskanzler in seiner Person als „Führer und Reichskanzler“. Bald schien die Position der NSDAP so gefestigt, dass weitere Maßnahmen in Richtung Vereinigung von Partei und Staat ergriffen werden konnten. Im Zuge dieser Entwicklung wurde auch die Parteiflagge mit dem Hakenkreuz zur alleinigen Nationalflagge des Deutschen Reiches erhoben. Das Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 besagte:
Diese nationalsozialistischen Hoheitssymbole wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs durch das erste Kontrollratsgesetz der alliierten Siegermächte vom 20. November 1945 offiziell aufgehoben.
Einige politische Minderheitsgruppierungen verwendeten und verwenden die Farben jedoch noch heute, um damit Bezug auf frühere Zeiten deutscher Geschichte zu nehmen. So werden die Farben weiter als Gestaltungsmittel von Werbe- und Propagandamaterial für rechtsgerichtete Parteien eingesetzt. Vielfach werden die Farben Schwarz-Weiß-Rot dabei mit den Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold kombiniert. So enthält das Parteiemblem der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) alle vier Farben Schwarz, Rot, Weiß und Gold. Vielfach wird aber ausschließlich Schwarz-Weiß-Rot eingesetzt.
Auch heutige Gruppierungen von Monarchisten setzen die Farben als Rückgriff auf die Kaiserzeit ein, ohne damit undemokratische Ziele zu verfolgen. Sie verwahren sich gegen jede Unterstellung rechtsradikaler Ideologien und streben eine moderne Monarchie nach dem Muster der Niederlande oder der skandinavischen Königreiche an. Sie betrachten die Verwendung der „kaiserlichen Farben“ durch Rechtsradikale als Missbrauch.
Auch das in Norddeutschland mit bedeutender Symbolik versehene Sachsenross besteht aus einem weißen Pferd in einem roten Schild. Ebenso werden das Holsteiner Nesselblatt und das Wappen von Brandenburg von Rot und Weiß dominiert.
Die Farben werden auch in der Flagge Englands, in der Flagge Dänemarks, dem Danebrog, und im Wappen und in der Flagge Polens verwendet, also den Norddeutschland unmittelbar benachbarten Ländern.
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