Flag of Germany.svg | schwarz rot gold.png
Schwarz-Rot-Gold sind nach Artikel 22 des deutschen Grundgesetzes die Farben der Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Historisch sind diese Farben seit Anfang des 19. Jahrhunderts ein Symbol für Einigkeit, Recht und Freiheit. Einen offiziellen Status als nationales Symbol hatten diese Farben
In der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gab es keine Nationalfarben; als kaiserliche Farben wurden Schwarz und Gold verwendet, die in den Wappen vieler Reichsstädte vorkamen (siehe auch Stadtfarben) und vom Kaisertum Österreich noch bis 1918 verwendet wurden.
In der Entstehungszeit der Heraldik im 12. Jahrhundert wurde es üblich, in einen kaiserlich-goldenen Schild den schon seit der Antike als Reichssymbol verwendeten Adler in schwarz zu setzen. Das erste Reichswappen dieser Art ist auf einem Silberpfennig Kaiser Friedrich Barbarossas zwischen 1172 und 1190 belegt, die erste farbige Darstellung in schwarz-gold unter Kaiser Otto IV. zwischen 1198 und 1218. Ab dem 14. Jahrhundert wurden Fänge und Schnabel rot tingiert. Dieses nun dreifarbige Wappen hat seinen frühesten Beleg in der um 1300 entstandenen Heidelberger Liederhandschrift (Codex Manesse) auf einem Bild Kaiser Heinrichs VI.
Auf diese Farbgebung (im goldenen Schild ein schwarzer, rotbewehrter Adler) im Wappen des Heiligen Römischen Reiches wurde später oft Bezug genommen, wenn es darum ging, den Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold zu erklären.
Ihre Fahne war Rot-Schwarz-Rot mit einem goldenen Eichenzweig in der Mitte und goldenen Fransen am Rand. Sie war im Jahre 1816 von den „Frauen und Jungfrauen von Jena“ gestickt worden und wurde auf dem Wartburgfest 1817 erstmals öffentlich gezeigt. Sie befindet sich heute im Stadtmuseum Jena.
Über den Ursprung der Farben der Urburschenschaft ist viel diskutiert worden. Die gängige Theorie besagt, dass viele Jenenser Studenten während der Befreiungskriege Angehörige des Lützowschen Freikorps (Theodor Körner: “Lützows wilde verwegene Jagd“) gewesen waren. Diese Truppe trug schwarz gefärbte Zivilröcke mit roten Vorstößen und goldfarbenen Messingknöpfen, die Ulanen führten rot-schwarze Lanzenwimpel. Historiker führen für diese Farbwahl ganz pragmatische Gründe an. Die Angehörigen eines Freikorps waren darauf angewiesen, Zivilkleidung zur Uniform umzufärben, und das war mit Schwarz als Grundfarbe am leichtesten. Messingknöpfe waren wohl allgemein erhältlich. Der Kompaniechef der Eleonore Prochaska (Friedrich Förster) berichtete in einem Brief, dass er Anfang April 1813 eine schwarz-rote Fahne mit goldenen Fransen in der Dresdener Werbestube der Lützower Jäger gesehen habe.
Daneben gibt es aber auch die Vermutung, dass die Farben aus den Farben der frühen Corps (“Landsmannschaften“) entstanden seien, aus denen die Urburschenschaft hervorgegangen war. So hatte die in dieser Hinsicht als führend angesehene Vandalia die Farben „Bluthigrot mit Gold“ und die Thuringia „Schwarz-Rot-Weiß von unten“.
Einige der Gründer der Urburschenschaft haben sich Jahrzehnte später selbst zur Wahl der Farben geäußert. So Heinrich Herrmann Riemann, Sprecher der Urburschenschaft und Redner beim Wartburgfest 1817, anlässlich der 300-Jahrfeier der Universität Jena 1858:
Mitgründer Horn sagte zu gleichem Anlass:
Karl Hermann Scheidler aus Gotha, zuerst Mitglied der Thuringia und dann Mitgründer der Jenaischen Urburschenschaft, schrieb 50 Jahre nach der Gründung der Urburschenschaft in der Leipziger „Illustrirten Zeitung“ (sic!) vom 5. August 1865, Seite 98:
Der Deutsche Bund verbot durch die Karlsbader Beschlüsse von 1819 bis 1848 alle selbstverwalteten studentischen Zusammenschlüsse. Anlässlich der Auflösung der Jenaer Burschenschaft dichtete August Daniel von Binzer im Jahre 1819 das Lied de:Wir_hatten_gebauet. Dort heißt es in der 7. Strophe:
Mit der Datierung von 1819 ist dies die früheste Erwähnung des Dreiklangs Schwarz-Rot-Gold. Bis heute tragen die studentischen Burschenschaften sehr häufig Schwarz-Rot-Gold als Couleurfarben, aber auch die Kombinationen Schwarz-Gold-Rot sowie Schwarz-Rot auf Gold sind gebräuchlich. Alle Varianten existieren auch in der umgekehrten Reihenfolge bzw. in der Lesweise von unten (wie bei den Jenenser Verbindungen üblich).
Auch Wilhelm Hauff, der in seinen Studentenjahren in Tübingen der dortigen Burschenschaft angehörte oder ihr zumindest nahe stand, schrieb zu Ehren seines Bruders „Seni“ in seinem Gedicht Die Seniade. Ein scherzhaftes Heldengedicht in vier Gesängen aus dem Jahre 1825 mit Bezug auf die Jahre nach 1820 als letzte Strophe:
Die erste Trikolore mit den Farben Schwarz-Rot-Gold fertigte Johann Philipp Abresch als Hauptfahne für das Hambacher Fest (1832). Nach dem Hambacher Fest hatte sich allgemein die Ansicht durchgesetzt, dass dies die deutschen Farben seien. Die „Ur-Fahne“ von 1832 befindet sich heute im Heimatmuseum von Neustadt an der Weinstraße (Bild).
Nach dem Hambacher Fest 1832 und dem gescheiterten Frankfurter Wachensturm 1833 folgte eine Zeit der reaktionären Unterdrückung, in der die Farben Schwarz-Rot-Gold das Symbol für die Demokratie blieben. Hoffmann von Fallersleben gab in seinem Gedicht „Deutsche Farbenlehre“ von 1843 seiner Hoffnung auf Veränderung Ausdruck. Hoffnungsträger waren für ihn die deutschen Farben:
Eine alternative Deutung der Farben in der DDR setzte Schwarz mit dem verschossenen Pulver der Befreiungs- und Einigungskriege (Deutsches Reich), Rot mit dem dabei und in den Revolutionen 1848/1918 vergossenen Blut und Gold sowohl mit der erhofften goldigen Zukunft als auch mit den dafür erbrachten hochkarätigen Opfern ("Gold gab ich für Eisen") gleich.
Schon am 9. März 1848 erklärte der Bundestag des Deutschen Bundes, also das Gremium der Fürstenvertreter und damit strengster Gegner aller demokratischen Bestrebungen, in Frankfurt am Main Schwarz-Rot-Gold zu den Bundesfarben:
Am 10. März 1848 wehte die schwarz-rot-goldene Fahne auch in Wien vom Stephansdom. Der österreichische Kaiser Ferdinand I. sah sich als formales Oberhaupt des Deutschen Bundes genötigt, sich mit einer entsprechenden Fahne in einem Fenster der Hofburg zu zeigen.
In Berlin verlief die Entwicklung dramatischer. Dort kam es am 18. März 1848 zu Barrikadenkämpfen. Unter dem Druck der Ereignisse sagte König Friedrich Wilhelm IV. am 19. März in einer Proklamation zu, seine Truppen aus den Straßen Berlins zurückzuziehen. König und Königin mussten den mit schwarz-rot-goldenen Fahnen geschmückten Särgen der gefallenen Aufständischen ihre Reverenz erweisen. Am 21. März ritt der König mit einer schwarz-rot-goldenen Armbinde durch die Stadt und schloss sich damit symbolisch der bürgerlichen Freiheitsbewegung an.
Der Dichter Ferdinand Freiligrath hatte zu diesen Ereignissen am 17. März 1848 in London das später vertonte Gedicht „Schwarz-Rot-Gold“ geschrieben, das zum bewaffneten Kampf für eine gesamtdeutsche Republik aufrief. Auch für ihn stellten die Farben die heraldischen Farben des Wappens des Heiligen Römischen Reiches dar:
Maerz1848 berlin.jpg in Berlin (19. März 1848)]]
Am 18. Mai 1848 trat in Frankfurt am Main die deutsche Nationalversammlung zum ersten Mal zusammen. Dabei zogen 7.000 Menschen durch die schwarz-rot-gold geschmückten Straßen. Der Saal in der Paulskirche war ebenfalls in diesen Farben geschmückt und mit dem doppelköpfigen Bundesadler ausgestattet. Dieses Parlament erließ am 12. November 1848 das erste Gesetz, das die Farben Schwarz-Rot-Gold als nationales Symbol festlegte, und zwar das „Gesetz betreffend Einführung einer deutschen Kriegs- und Handelsflagge“. Dabei erhielt die Kriegsflagge zusätzlich zu den drei Farben noch in einem gelben Obereck am Flaggenstock den „doppelten schwarzen Adler mit abgerundeten Köpfen, ausgeschlagenen roten Zungen und goldenen Schnäbeln und desgleiche offenen Fängen“.
Philipp Veit 009.jpg von Philipp Veit schmückte die Frankfurter Paulskirche, wo sie anstelle der Orgel platziert wurde.]]
Beim Umsetzen dieser Gesetzgebung stellte sich heraus, dass die deutsche Zentralgewalt nicht stark genug war. So konnte sie die Handelsflagge nicht gegen den Widerstand der Einzelstaaten durchsetzen. Nur die neu aufgestellte Reichsflotte führte die schwarz-rot-goldene Flagge auf ihren Kriegsschiffen. Allerdings war diese Flagge den anderen Staaten nicht offiziell angezeigt worden, so dass zum Beispiel die britische Seemacht sie als „Piratenflagge“ betrachtete. Auch wurde die Reichsflotte bereits 1852 wieder aufgelöst, ihre Schiffe versteigert. Dies war das vorläufige Ende der ersten deutschen Nationalflagge.
Die von der Nationalversammlung ab 28. März 1849 verabschiedete und nie in Kraft getretene Verfassung eines zu gründenden Deutschen Reiches enthielt gar keinen Passus zum Thema gesamtdeutsche Symbole. Nach dem Scheitern der Revolution löste sich das Rumpfparlament der Nationalversammlung am 18. Juni 1849 in Stuttgart auf. Am 2. September 1850 wurden die Farben Schwarz-Rot-Gold vom Turm der Paulskirche eingeholt, am 15. August 1852 vom Frankfurter Bundespalais, dem Sitz des Bundestages. In manchen deutschen Staaten wurden diese Farben ausdrücklich verboten.
Dennoch blieben die Farben das Symbol der republikanisch-revolutionären und antimonarchischen Bewegung in Deutschland und blieb für viele die "wahre" Flagge Deutschlands. So wurde sie beispielsweise 1863 auf dem deutschen Fürstentag in Frankfurt gehisst.
Heinrich Heine brachte seine Enttäuschung über das Scheitern der Demokratiebewegung später in seinem Gedicht Michel nach dem März zum Ausdruck und bezieht sich in seiner Kritik auch auf die Farben:
Doch als die schwarz-rot-goldene Fahn,
Der altgermanische Plunder,
Aufs neue erschien, da schwand mein Wahn
Und die süßen Märchenwunder.
Ich kannte die Farben in diesem Panier
Und ihre Vorbedeutung:
Von deutscher Freiheit brachten sie mir
Die schlimmste Hiobszeitung.
Die Entscheidung um die Vorherrschaft bei der Einigung Deutschlands fiel im Deutschen Krieg von 1866, als Österreich und Preußen mit ihren jeweiligen Bundesgenossen gegeneinander ins Feld zogen. Die Österreicher und ihre Verbündeten führten dabei die Farben des Deutschen Bundes, Schwarz-Rot-Gold, und unterlagen.
Es wird oft angenommen, dass die Farben Schwarz-Rot-Gold im Kaiserreich als Landesfarben der Miniatur-Fürstentümer Waldeck-Pyrmont und Reuß ältere Linie sowie Reuß jüngere Linie überdauerten. Diese Annahme ist aber für die Fürstentümer Reuß nicht richtig.
Für das Fürstentum Waldeck-Pyrmont hingegen ist ab dem Jahr 1814 der Gebrauch von Schwarz-Rot-Gold nachgewiesen. So heißt es in der 5. Strophe des „Waldecklieds“:
Konservative, monarchistische Kräfte und radikale Rechte verspotteten die neue Nationalflagge als „Schwarz-Rot-Gelb“, „Schwarz-Rot-Senf“, „Schwarz-Rot-Mostrich“ oder derb auch „Schwarz-Rot-Scheiße“ und befürworteten die alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot. Auch die Nationalsozialisten wählten diese Farben für ihre Hakenkreuzfahne. Die Farben „Schwarz-Rot-Gold“ wurden in den Auseinandersetzungen bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten zum Symbol der von gemäßigten Kräften gestützten Republik.
Reichsbanner_chapter_Stockheim.png
So wurde am 22. Februar 1924 in Magdeburg die Organisation Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold gegründet. Initiatorin war die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), getragen wurde sie auch von der Deutschen Demokratischen Partei und dem Zentrum sowie den Gewerkschaften. Ihr Ziel war der Schutz der parlamentarischen Demokratie, die in der Weimarer Republik unter starkem Druck seitens rechts- und linksextremistischer Kräfte stand. Hauptgegner waren der Nationalsozialismus und der Kommunismus. Ihr erster Vorsitzender Otto Hörsing bezeichnete ihre Aufgabe als Kampf gegen Hakenkreuz und Sowjetstern.
Gemäß Satzung war sie ein Bund republikanisch gesinnter Kriegsteilnehmer. Ihre Mitglieder verbanden ihre Erfahrungen aus dem Ersten Weltkrieg mit ihrem Eintreten für die Demokratie. Das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold wurde bald zu einer der größten Massenorganisationen der Weimarer Republik, der im Jahre 1932 über drei Millionen Menschen angehörten.
Im Laufe der Zeit wurde die Auseinandersetzung mit der SA, dem Stahlhelm und dem Rotfrontkämpferbund immer härter, so dass sich das "Reichsbanner" mit anderen Arbeiter- und Gewerkschaftsorganisationen zusammentat und die Eiserne Front bildete. Durch eine zunehmende Militarisierung und die Annahme des Führerprinzips wurde die Organisation den radikalen Gruppen immer ähnlicher. Bei Straßenkämpfen und in Saalschlachten verloren schließlich 47 Reichsbannerleute ihr Leben. Retten konnten sie die parlamentarische Demokratie in Deutschland jedoch nicht. Auch die Farben, für die sie eintraten, gingen mit ihnen unter.
Nach der Machtergreifung erklärten die Nationalsozialisten Schwarz-Weiß-Rot zur Nationalfahne. Schwarz-Rot-Gold war als nationales Symbol abgeschafft. Von 1933 bis 1935 wurde die schwarz-weiß-rote Fahne zusammen mit der Hakenkreuzfahne, eigentlich Parteifahne der NSDAP, gezeigt. Ab 1935 wurde nur noch die Hakenkreuzfahne gehisst.
Ludwig Bergsträsser, Abgesandter der Sozialdemokraten, begründete das so:
Die Bundesdienstflagge der Bundesrepublik Deutschland zeigte zusätzlich den Bundesschild, im goldenen Schild den rotbewehrten, rotgezungten schwarzen Adler, in der dreifarbigen Flagge. Diese Flagge darf jedoch nur von offiziellen Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland geführt werden. Die Nationalflagge besteht nur aus den drei Farben.
Einige westdeutsche Bundesländer - vorwiegend diejenigen, die aus verschiedenen Einzelländern zusammengefügt worden waren, wie Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland - wählten ebenfalls nach dem Zweiten Weltkrieg Schwarz-Rot-Gold zu ihrer Flagge, allerdings immer in Verbindung mit dem Landeswappen.
In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) kam die Frage nach einer Flagge für das Territorium bereits anlässlich der Versammlung des Zweiten Deutschen Volkskongresses am 17. und 18. März 1948 auf die Tagesordnung. Während dieser Versammlung war bereits der Gebäudeeingang mit einem Band in den Farben Schwarz-Rot-Gold geschmückt. Schließlich erklärte am 18. Mai 1948 Otto Grotewohl, der erste Ministerpräsident der späteren Deutschen Demokratischen Republik, während einer Sitzung des Verfassungsausschusses, dass als Flagge nur Schwarz-Rot-Gold in Frage käme, da einzig diese Farben alle Deutschen zu einigen vermochten. Friedrich Ebert jr., Sohn des ersten deutschen Reichspräsidenten und damals Vorsitzender des Brandenburger Landtages, stellte daraufhin folgenden Antrag:
Das war in dieser Form zu dieser Zeit noch für ein zu vereinigendes Deutschland gemeint. Ebert begründete seinen Antrag folgendermaßen:
Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen, auf den Tag genau hundert Jahre nach dem ersten Zusammentreten der deutschen Nationalversammlung in Frankfurt am Main.
Später zerschlug sich die Hoffnung auf eine frühe Einheit Deutschlands. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde die DDR gegründet. Beide Staaten behielten rund 10 Jahre lang die gleiche Staatsflagge, ein Unikum in der Geschichte der Staaten Europas.
Ab dem 1. Oktober 1959 setzte die DDR zur Abgrenzung in ihre Flagge das Staatswappen der DDR, ein goldenes Emblem bestehend aus Hammer und Zirkel, die von einem Ährenkranz umrankt sind. Diese sollten die Einheit von Bauern, Arbeitern und der so genannten Intelligenz symbolisieren. Innenminister Karl Maron begründete dies vor der Volkskammer der DDR noch am gleichen Tag mit den Worten:
In der Bundesrepublik gab es anfangs viele Proteste gegen die „Spalterflagge“. Diplomatische und konsularische Vertretungen der Bundesrepublik im Ausland versuchten, das Hissen dieser Flagge als „unfreundlichen Akt“ zu brandmarken und zu verhindern, wo es möglich war. Das begann sich erst in den Jahren 1969 und 1970 zuerst unter der Großen Koalition und dann unter der sozialliberalen Koalition zu legen. Wichtigstes gesamtdeutsches Ereignis dieser Zeit war das Treffen von Bundeskanzler Willy Brandt mit dem DDR-Ministerpräsidenten Willi Stoph in Erfurt. Protokollarische Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland fanden Flagge und Hymne der DDR schließlich im Jahre 1987 anlässlich des Empfangs von DDR-Staatsoberhaupt Erich Honecker durch Bundeskanzler Helmut Kohl vor dem Bundeskanzleramt in Bonn.
Die Flagge mit dem fehlenden Staatswappen wird heute noch als Symbol von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur verwendet.
Im Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches für die DDR, der im Frühjahr 1990 der neu gewählten Volkskammer und der Öffentlichkeit übergeben wurde, war ebenfalls eine schwarz-rot-goldene Flagge, in der das alte DDR-Staatswappen durch das Symbol der unabhängigen Friedensbewegung der DDR „Schwerter zu Pflugscharen“ ersetzt wurde, als DDR-Staatsflagge vorgesehen.
Standarte des Bundespräsidenten.svg
Der feierliche Akt der Wiedervereinigung wurde dann auch um Mitternacht vom 2. Oktober auf den 3. Oktober 1990 mit dem Hissen einer besonders großen schwarz-rot-goldenen Flagge an einem dafür speziell errichteten Flaggenmast vor dem Reichstagsgebäude in Berlin begangen: Die Flagge der Einheit.
K%C3%B6hler-Bw-DJI.jpgen Horst Köhler bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr]]
Generell wird bis heute in der politischen Kultur Deutschlands die Verwendung nationaler Symbole zurückhaltender gehandhabt als in vielen anderen Ländern Europas. Die Erinnerung an den Missbrauch derartiger Symbole im 20. Jahrhundert ist weiterhin gegenwärtig, so dass vielen ein unbefangener Umgang nicht möglich scheint. Diese Zurückhaltung bezieht auch die Farben Schwarz-Rot-Gold mit ein, obwohl die beiden Weltkriege unter anderen Farben ausgetragen wurden. In den letzten Jahren ist jedoch ein vorsichtiger Trend zu erkennen, wonach es auch für Deutsche wieder „normaler“ wird, sich zu Deutschland zu bekennen und auch schwarz-rot-gold zu tragen. Dies erfährt zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz.
Abgesehen von der außenpolitischen Repräsentation wurde die interne Verwendung von nationalen Symbolen zuweilen leichtfertig mit Rechtsextremismus in Verbindung gebracht. Tatsächlich werden von Neonazis auch die Farben Schwarz-Rot-Gold zur Symbolisierung von nationalistischen Zielen verwendet, jedoch treten daneben vor allem die Farben Schwarz-Weiß-Rot und die Reichskriegsflagge (Seekriegsflagge des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreichs) in Erscheinung.
Irritation in der linken Szene erzeugte im Januar 2004 die Berliner Popgruppe MIA., die in einem ihrer Lieder ein „neues deutsches Land“ besang und darin die Farben Schwarz-Rot-Gold anklingen ließ.
Hier ein Auszug aus dem Lied "Was es ist" von MIA.:
Es kam zu einer Absage eines Leipziger Konzertveranstalters, da sich MIA. in den Augen linker Kritiker angeblich des Nationalismus verdächtig gemacht hatte (das Konzert fand an einem anderen Ort dennoch statt) und es zu Mobilisierungen und auch Obstwürfen aus dem linksradikalen Spektrum kam. MIA. selbst sehen sich nach wie vor "definitiv links".
Petersplatz-fahnen.jpg: Mit deutschen und bayerischen Flaggen feiern deutsche Pilger die Wahl Papst Benedikts XVI.]]
Fanartikel.jpgIn der breiten Volkskultur werden die deutschen Nationalfarben aber regelmäßig von Privatleuten gezeigt, vor allem wenn es in internationalem Kontext ist. Bei internationalen Sportbegegnungen wurde es in den 1990er Jahren sogar üblich, dass Fans ihr Gesicht in den Nationalfarben bemalten. Dies bürgerte sich bald auch bei deutschen Fußballfans ein. Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 entwickelte sich sogar ein regelrechter Deutschland-Flaggen-Boom.
In vielen Sportarten hat es sich durchgesetzt, dass die Gewinner nach dem Abschluss des Wettkampfs noch eine "Ehrenrunde" mit ihrer Nationalflagge drehen.
Das Wort Gold in Schwarz-Rot-Gold führt immer wieder zu Verwirrungen. Eine hohe Anzahl von Menschen glaubt, diese Farbe mit einem metallischen, meist jedoch eher metallisch-bronzenen Farbton wiedergeben zu müssen. Auch offizielle Publikationen (erstmals 1926) machen diesen Fehler. Dies ist jedoch historisch, heraldisch und flaggenkundlich falsch. Wie schon Arnold Rabbow 1969 prägnant formulierte: "Die deutschen Farben sind Schwarz-Rot-Gelb, aber sie heißen Schwarz-Rot-Gold."
Es gilt nämlich nicht nur die heraldische Regel, dass Gold und Gelb gleichwertig sind, sondern vor allem die Regel, dass Flaggen nie großflächige Anteile metallischer Farbtöne (Silber oder Gold) enthalten. Die ersten schwarz-rot-goldenen Flaggen im 19. Jahrhundert zeigten demgemäß natürlich gelbe, nicht gold-metallische Streifen. Auch das Flaggengesetz von 1848 bezeichnet den untersten Streifen der Flagge ausdrücklich als gelb.
Die genauen Farbtöne der deutschen Flagge sind nicht per Gesetz festgelegt. Für die technische Beschreibung verwendet das Bundesministerium des Innern momentan folgende RAL-Farbwerte, mit deren Entsprechung im Pantone- und HKS-Farbsystem sowie einer Empfehlung für das CMYK-System:
| Farbe | RAL | Pantone | HKS | CMYK | RGB (Hex) |
|---|---|---|---|---|---|
| Schwarz | Verkehrsschwarz 9017 | 00 00 00 | |||
| Rot | Verkehrsrot 3020 | 485 | 14 | 0-100-100-0 | FF 00 00 |
| Gold | Melonengelb 1028 | 116 | 5 | 0-10-100-0 | FF D7 00 |
Die "halboffiziellen" CMYK Werte für Gold sind an die Pantone orientiert und führen zu einem leicht zu hellen Gelbton, da RAL 1028 einer Farbnuance zwischen PMS 116 und 123 beziehungsweise CMYK 0-35-100-0 entspricht.
Die „offiziellen“ Farben der Bundesregierung weichen von den oben genannten etwas ab. Verwendet werden dort RAL 9005 Tiefschwarz (CMYK 0-0-0-100), RAL 3020 Verkehrsrot (CMYK 0-100-100-0) und RAL 1021 Rapsgelb (CMYK 0-12-100-5). Siehe auch Corporate Design der Bundesregierung
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"Schwarz-Rot-Gold".
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