Simson_Schwalbe.jpg Der Kleinroller des Typs Schwalbe ist ein Allwetterfahrzeug aus der so genannten „Vogelserie“ vom thüringischen Hersteller VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk Simson Suhl.
Als Typreihen des Kleinrollers verließen KR 50, KR 51, KR 51/1 und KR 51/2 die Suhler Montagebänder.
Der Vorgänger der Schwalbe KR 50 (Kleinroller 50 cm³) wurde in den Jahren 1958–1964 gebaut. Er war mit Kickstarter, einer Zweigang-Handschaltung ausgestattet und war ein Einsitzer. Er wog anfangs 63 kg und ab 1962 68 kg.
Dieser Roller besaß eine umfassenden Schmutzschutz gewährleistende Blechkarosserie. Mit einer Leistung von 2,1 PS (anfangs), 2,3 PS (ab 1963) und einem Hubraum von 47,6 cm³ konnte eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 50 km/h erreicht werden. Die Farben des KR 50 waren ein helles weinrot oder hellblau (Hammerschlag).
Dieser Kleinkraftradtyp wurde erstmalig als Zweisitzer entwickelt und von 1964 bis 1980 produziert. Als Antriebsquelle dient ein robuster, gebläsegekühlter 2,65-kW-Einzylinder-Zweitaktmotor mit Dreiganggetriebe, der nun 60 km/h ermöglichte.
Bei der Konzipierung der Typreihe wurden fortschrittliche Wege beschritten. Neben Vollschwingenfahrwerken mit großen Federwegen und wirksamen Vollnabenbremsen sind die Räder austauschbar.
Ferner wurde großer Wert auf Wartungsfreiheit gelegt. Als Folge konnten alle Schmiernippel entfallen und der Kettentrieb wurde staubdicht mittels Gummischutzschläuchen gekapselt. Außerdem erleichtern Steckachsen die Demontage der Räder, wobei der Hinterradantrieb komplett an der Hinterradschwinge verbleiben kann. Vervollständigt werden konnte dieser Typ – wiederum erstmalig bei einer derartigen Fahrzeugklasse – mit Blinklichtern, Stopplicht, Parklicht und einem Gleichstrom-Signalhorn. Die Voraussetzungen dafür wurden durch die während der Fahrt aufladbare Bleibatterie geschaffen. Ein solider Gepäckträger mit verstellbarem Spannband gehört zur Grundausstattung.
Im Produktionszeitraum wurden verschiedene Detailverbesserungen zwecks Gebrauchswerterhöhung wirksam. Genannt seien hier besonders im Jahre 1968 die Überarbeitung des Motors (Zylinders) und des Ansaugsystems mit einer Drehmoment-/Leistungssteigerung und Senkung des Benzinverbrauchs, wonach das Fahrzeug zum Namen KR 51 dann den Zusatz /1 erhielt, eine verlängerte Sitzbank sowie funktionsverbesserte Bremsen. An die Schwalbe kann ein typgeprüfter und im Fachhandel erhältlicher Kindersitz montiert werden. Ferner ist das Fahrzeug bei Verwendung typgeprüfter Bauteile für den Anhängerbetrieb zugelassen.
Ganz wesentliche Sympathien gewann die 50er-Klasse in der ehemaligen DDR dank der Festlegung der StVZO, nach der motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ und mit einer erreichbaren Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h bereits von Personen gefahren werden durfte, die ihr 15. Lebensjahr vollendet hatten. Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1) dürfen in Deutschland Fahrzeuge dieses Typs trotz einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren dürfen. Normalerweise ist die Klasse M auf Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt.
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