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Schutztruppe war die offizielle Bezeichnung der militärischen Einheiten in den deutschen Kolonien in Afrika von 1891 bis 1918.

In den sogenannten Schutzgebieten Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika befanden sich Schutztruppen, die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren zur Aufgabe hatten. Sie wurden zum Beispiel zur Niederschlagung von Aufständen, Grenzsicherung oder zur Sicherung von Expeditonen eingesetzt. Für eine Landesverteidigung gegen äußere Angreifer waren sie nicht konzipiert.

Die Schutztruppen bildeten einen vom Reichs-Feldheer und der Kaiserlichen Marine unabhängigen Teil der Armee des Deutschen Reiches unter dem Befehl des deutschen Kaisers.

Ostafrika


Die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wurde durch das Reichsgesetz vom 22. März 1891, die Schutztruppen für Kamerun und Deutsch-Südwestafrika durch das Reichsgesetz vom 9. Juni 1895 errichtet. Der Stiftungstag der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wurde der 8. Februar 1889, um das Andenken der Wissmann-Truppe zu ehren und zu verkünden, dass die Schutztruppe aus der Wissmann-Truppe hervorgegangen ist. Der Stiftungstag für die Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika wurde durch die Allgemeine Kabinettsorder vom 16. September 1911 auf den 16. April 1889 festgelegt. Die zusammenfassende Regelung der Rechtsverhältnisse der Schutztruppen in den afrikanischen Kolonien erfolgte durch das Reichsgesetz vom 7./18. Juli 1896 (Schutztruppengesetz). 1907 wurde die Verwaltung der Schutztruppe in das neu geschaffene Reichskolonialamt eingegliedert. Die Truppen setzten sich zusammen aus Offizieren, Sanitäts- und Veterinäroffizieren, Beamten und Unteroffizieren, sowie angeworbenen Einheimische, die in der deutschen Armee als spezielle Truppe (Askari) Dienst taten. In Deutsch-Südwestafrika gab es keine Askari, hier setzte man zum Teil sehr erfolgreich auf eingeborene Hilfstruppen, welche im einzelnen nicht der deutschen Befehlsgewalt unterstanden. Nur deren Führer waren Verantwortungsträger und dem deutschen Kommando Rechenschaft schuldig.

Südwestafrika


Die Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika bestand zusätzlich aus Soldaten des Heeres und der Marine (und auch Österreichern), die sich freiwillig aus ihren Regimentern für die Truppe gemeldet hatten. Vor der Verschiffung nach Afrika wurden die Freiwilligen in deutschen Ausbildungsstützpunkt auf ihre speziellen Aufgaben vorbereitet. Solch ein Stützpunkt befand sich beispielsweise in Karlsruhe. Wegen der oft feucht-heißen Bedingungen am Oberrhein sorgte man hier für eine frühe Akklimatisierung. 1913 bestanden die Schutztruppen in Deutsch-Ostafrika aus 410 Deutschen und 2.682 Askari, in Deutsch-Südwestafrika aus 1.967 Deutschen und in Kamerun aus 185 Deutschen und 1.560 Einheimischen.

Strafrecht


Für die Schutztruppen galten die deutschen Militärgesetze und die deutsche Militärdisziplinarstrafordnung. Die Militärstrafgerichtsbarkeit über sie wurde nach der Verordnung vom 26. Juli 1896 durch das Gericht des Oberkommandos der Schutztruppen (Reichskanzler und ein vortragender Rat) und Abteilungsgerichte (Befehlshaber der Abteilung und ein untersuchungsführender Offizier) verwaltet. Das Verfahren war das der deutschen Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1908.

Moderne Schutztruppen


Im heutigen Sprachgebrauch bezeichnet der aus der Kolonialzeit stammende Begriff Schutztruppe (meist internationale) Truppen, die in anderen Ländern nach einem Krieg oder Ähnlichem die öffentliche Ordnung und Sicherheit bzw. den Herrschaftsanspruch der Großmächte gewährleisten sollen. Ein Beispiel für eine solche Schutztruppe ist ISAF in Afghanistan.

Aufstellung der Schutztruppen


Oberkommando der Schutztruppen (ab 1897): Berlin - Reichskolonialamt

Polizeitruppen


In Afrika und in der Südsee waren diese den Zvilbehörden, in Kiautschou dem Gouvernement unterstellt. Sie waren jedoch in keinem Fall Teil einer militärischen Verwaltung (Bei den Zahlenangaben über Polizeitruppen handelt es sich häufig um Sollstärken.)
  • Deutsch-Ostafrika
    • 4 Offiziere, 61 weiße Wachtmeister, 147 farbige Unteroffiziere, 1.863 Askari (ohne so genannte Knüppel-Askaris)
  • Kamerun
    • 4 Offiziere, 37 Köpfe sonstiges weißes Personal, 1.255 Mann (ausschl. Zoll)
  • Deutsch-Südwestafrika
    • 7 Offiziere, 9 Köpfe Verwaltung, 68 Polizeiwachtmeister, 432 Polizeiserganten, 50 Vertragspolizisten, außerdem farbige Polizeidiener
  • Togo
    • 2 Offiziere, ? Polizeimeister, 530 farbige Soldaten
  • Deutsch-Neuguinea
    • 19 weiße Polizeimeister, 670 farbige Polizisten in Neuguinea und auf den Inseln
    • 1 farbiger Polizeimeister, 30 Fita - Fita, 20-25 Landespolizisten auf Samoa. Die Fitafita bestand aus Häuptlingssöhnen und war hauptsächlich für den Ordonnanzdienst, den Dienst als Bootsmannschaft, Hilfspolizist, Ehrenwache und Postbote vorgesehen. Die Landespolizisten waren dagegen für den üblichen Polizeidienst vorgesehen.
  • Kiautschou
    • sog. chinesische Polizei (war Teil der Zivilverwaltung und bestand ausschließlich aus Chinesen)
    • Europäischer Stab und 60 Chinesen

Die berittene Landespolizei von Deutsch-Südwestafrika bestand im Gegensatz zu den berittenen Polizeien der anderen Kolonien ausschließlich aus Deutschen.

Literatur


  • Deutsches Kolonial-Lexikon, 1920, Band III, S. 321 ff. *
  • Werner Haupt: Die Deutsche Schutztruppe 1889/1918, Dörfler Verlag
  • Wolfgang Reith: Die Kommandobehörden der Kaiserlichen Schutztruppe in der Heimat in Deutsches Soldatenjahrbuch 2000 und 2001 (2 Teile) Schild-Verlag, München

Weblinks


Deutsche Kolonialgeschichte | Militärischer Verband (Kaiserreich) | Erster Weltkrieg (Verband) | Geschichte (Namibia)

Schutztruppe

 

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