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In elektrischen Anlagen und Kabelleitungen wird häufig ein Schutzleiter verwendet. Dieser wird auch Schutzleitung, Schutzerde, Erde, Erdung oder PE (von englisch protection earth ) genannt. Die frühere Bezeichnung in Deutschland war Schutzkontakt oder Schuko-System.

Aufgabe des Schutzleiters in elektrischen Systemen ist der Schutz von Menschen und Tieren vor gefährlicher Berührungsspannung und der Schutz des Systems vor Schäden.

Der Schutzleiter wird so angebracht, dass eine elektrische Verbindung zwischen den äußeren metallischen Gehäusen von elektrischen Betriebsmitteln (z.B. Lampen, Kühlschränken, Motoren) und dem Erdreich besteht.

Wenn in einem Fehlerfall die elektrische Versorgungsspannung an die außenliegenden Teile eines elektrischen Betriebsmittels gerät, soll durch den über den Schutzleiter geführten Kurzschluss dafür gesorgt sein, dass die Spannung zwischen dem Gehäuse des jeweiligen elektrischen Betriebsmittels und dem Erdreich, zu dem Menschen und Tiere in der Regel unmittelbaren Kontakt haben, möglichst auf einen ungefährlichen Wert reduziert wird.
Gleichzeitig bzw. andernfalls wird durch den entstehenden hohen Kurzschlussstrom die elektrische Sicherung zur Auslösung gebracht. Damit wird das elektrische Betriebsmittel, an dem der Fehlerfall vorliegt, sehr schnell von der elektrischen Versorgungsspannung abgetrennt. Dabei müssen durch Dimensionierung der Anlage je nach Gefahrenlage Abschaltzeiten zwischen 0,1 und 5 s unterschritten werden.

Nach deutschen Vorschriften muss der Schutzleiter mit der Farbkombination grün / gelb gekennzeichnet sein. In Kabelverbindungen zu Betriebsmitteln mit Metallgehäuse und in Schutzkontakt-Verbindungsleitungen soll der Schutzleiter mit dem gleichen Querschnitt wie die spannungführenden Leitungen und mit grün / gelber Isolation mitgeführt werden (zu Anfang der Anwendung war in Deutschland eine rote Isolierung für diesen Leiter vorgeschrieben). An Schutzkontakt-Steckverbindungen wird der Schutzleiter an die Schutzkontakte angeschlossen, womit eine durchgehende Verbindung des Schutzleiters sichergestellt ist.

Ein örtlicher Schutzleiter mit Erdverbindung allein stellt noch keine funktionierende Absicherung dar. Dies ist erst bei korrekter Ausführung der gesamten Schaltung bis hin zur Spannungsquelle (dortige Erdung des Nulleiters oder des Sternpunktes und zusätzlichem Einbau von Abschalt-Sicherungen) gegeben.

Ein Schutzleiter ist bei solchen Geräten nicht erforderlich, die durch die "Schutzmaßnahme Isolation" (beispielsweise durch ein vollständig geschlossenes Kunststoffgehäuse oder durch andere Maßnahmen) geschützt sind.

Pe2.gif

PE: Schutzleiter
Farbe: grün / gelb
Pe1.gif

Erfindung

Albert Büttner, Gründer der ABL SURSUM Bayerische Elektrozubehör GmbH in Lauf, wurde bereits 1926 das Patent für die Grundidee des SCHUKO-Systems erteilt, siehe *

Siehe auch


Elektrische Leitung

 

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