Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden Legaldefinition aus dem Waffengesetz, Anlage 1.
Den Schusswaffen gleich stehen tragbare Gegenstände, die zum Abschießen von Munition bestimmt sind, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z.B. Armbrusten).
Zu den Schusswaffen zählen:
Nicht zu den Schusswaffen zählen:
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