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Als Schultheiß bzw. Schulte oder Schulze bezeichnete man früher (bis 1832) den Gemeindevorsteher (heute die Funktion des Bürgermeisters), den Vogt oder den Vollstreckungsbeamten des Landesherren, in der Regel des Grafen.

Aufgaben eines Schultheiß


Als Beamter (villicus) des Landesherren hatte er die Aufgabe, seinen Fronhofsverband (villicatio) zur Einhaltung ihrer Abgabe- und Dienstverpflichtungen gegenüber dem Landesherren anzuhalten. Vom "Schuld" und "heißen" (mittelhochdeutsch: Schultheize) und "der die Verpflichtungen zur Leistung befiehlt" (latinisiert: Scultetus) – etwa ein "Vollzugsbeamter". Später konnte er auch der Vorsteher eines städtischen (Stadtschultheiß) oder dörflichen Gemeinwesens (Schulze) sein. Bei der ostdeutschen Kolonisation im Mittelalter hatten meist ritterliche Unternehmer diese Funktion als Erbschulze inne. Im altdeutschen Gerichtswesen (siehe Thing) hatte er den Vorsitz über die Schöffen im Hofgericht. In Württemberg war ein Schultheiß um 1750 der Ortsvorsteher, den man heute Bürgermeister nennt. Der damalige Bürgermeister hatte die Funktion des heutigen Gemeindepflegers. Der Funktion des Schultheißen war auch diejenige des Altmanns und des Meiers ähnlich.

Bedeutung und Funktion außerhalb Deutschlands


In der Schweiz ist der Titel Schultheiss heute noch in Gebrauch für den Präsidenten der Regierung des Kantons Luzern. Die Entsprechung des Schultheißen im Englischen ist der Sheriff; in England ein Verwalter, in den USA ein (Hilfs-) Polizist auf dem Lande (siehe auch Wilder Westen). Heute ist Schultheiss die Amtsbezeichnung des Vorsitzenden des Regierungsrates (Kantonsregierung) im Schweizer Kanton Luzern.

Verwendung bei der Namensgebung


Schultheiß ist überdies Basisform eines der am weitesten verbreiteten deutschen Familiennamen, der auch in zahlreichen Varianten wie Schulz, Schulze, Schulte oder Schulthess vorkommt. Diese Schreibformen entsprechen der regionalen Aussprache und Schreibweise für die Funktion und das Amt des Schultheißen. Im Schwäbischen wird aus dem Wort Schultheiß der Schultes. In der frühen Neuzeit wird der Name latinisiert zu Scultetus oder Praetorius. Die Form Schulte ist oftmals auch in Doppelnamen zu finden, wobei das zweite Namenglied ursprünglich ein Hofname war, z.B. Schulze Dieckhoff, Schulte Renger, Schulte Mesum, Schulte Wermeling usw.

Siehe auch: Vogt, Meier, Villicus, Scholtisei

Historisches Amt | Landsknecht | Bürgermeister (Deutschland)

Écoutète | Schout | Sołtys | Šoltýs | Шолтейс

 

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