In Österreich wird das Schulwesen durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne österreichweit vereinheitlicht. Das Bildungsministerium übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der Lehrer und Erhaltung der Schulen.
Johann Ignaz Felbiger, dessen Lehrmethoden und -bücher zu dieser Zeit bereits anerkannt waren, entwarf eine neue Schulordnung, die so genannte "Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt und Trivialschulen in sämmtlichen Kayserlichen Königlichen Erbländern". Diese Schulordnung wurde am 6. Dezember 1774 von Maria Theresia unterzeichnet, wodurch Österreich eine Vorreiterrolle im staatlichen Bildungswesen innehatte.
Mit der neuen Schulordnung wurde eine sechsjährige Unterrichtspflicht in der Volksschule durchgesetzt, es mussten fortan einheitliche Lehrbücher verwendet werden, und die Lehreraus- und -fortbildung wurde geregelt. Mädchen hatten keine Möglichkeiten, eine Fach- oder Mittelschule zu besuchen.
Seine Nachfolger erzielten vorerst keine weiteren Fortschritte in der staatlichen Bildung, was vor allem auf die Kriege gegen Frankreich und die Regierungsunfähigkeit von Ferdinand I. zurückzuführen ist. Unter Kaiser Franz Joseph I. wurde 1848 ein eigenes Ministerium für den öffentlichen Unterricht geschaffen, welches ab 1849 "Ministerium für Cultus und Unterricht" bezeichnet wurde. Erster Unterrichtsminister wurde Franz Freiherr von Sommaruga.
Im Jahre 1869 wurde im Rahmen des Reichsvolksschulgesetzes das Schulwesen stark vereinheitlicht. Die wichtigsten Änderungen:
Seit 1901 durften Maturantinnen auch bestimmte Universitäten besuchen - die philosophische und medizinische Fakultät. 1910 wurde an Knabengymnasien ein Mädchenanteil von fünf Prozent zugelassen. Die Mädchen durften zwar im Unterricht anwesend sein, jedoch weder aktiv daran teilnehmen noch geprüft werden.
1918 wurde unter Otto Glöckel eine entscheidende und bis heute gültige Schulreform umgesetzt. Nach den Nationalratswahlen, bei denen die Sozialdemokratische Partei die Mehrheit im Parlament hatte, wurde Glöckel Unterstaatssekretär im Innenministerium, was der Funktion des heutigen Bildungsministers entspricht. Glöckel begann die Bürokraten, die die Entscheidungen im Schulwesen bis dahin trafen, durch pädagogische Fachleute zu ersetzen. Für die Reformen im österreichischen Schulwesen setzte Glöckel die Schulreformkommission ein.
Jedes Kind - unabhängig von Geschlecht und sozialer Lage - sollte eine optimale Bildung erhalten. Ab 1919 konnten Mädchen an Knabenschulen aufgenommen werden und hatten somit erstmals die Möglichkeit, auch unter finanziellen Einschränkungen, die Hochschulreife zu erreichen.
1927 wurde die Hauptschule als Pflichtschule für zehn- bis vierzehnjährige Kinder eingeführt und ersetzte die Bürgerschule.
Wegen der hohen Arbeitslosigkeit in der Zwischenkriegszeit sollte das Bildungssystem verbessert werden. 1932 traten neue Lehrpläne in Kraft, die das Niveau heben sollten.
1933 betrug der Anteil an Schülerinnen bereits mehr als 30 Prozent, der Anteil der Lehrerinnen hingegen - obwohl zu dieser Zeit der Zölibat für Lehrerinnen galt - knapp fünf Prozent.
Das angeschlossene Österreich zwang Schülern und Lehrern ein streng strukturiertes System auf. Schulen wurden zur Verbreitung des NS-Gedankenguts missbraucht.
Mit dem Untergang des Deutschen Reichs wurden alle Lehrpläne sowie Gesetze, die mit der Bundesverfassung von 1929 unvereinbar sind, durch die Alliierten aufgehoben. Erst nach dem Ende der Besatzung 1955 konnte Österreich wieder eine eigene Bildungspolitik führen.
Die Einführung der Koedukation erfolgte im Jahre 1975, seit 1979 werden Knaben und Mädchen auch im Werk- und später auch im Turnunterricht an Volksschulen nicht mehr getrennt. 1982 ratifizierte Österreich die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.
Seit 1993 besteht für behinderte Schülerinnen und Schüler im Primärbereich, seit 1997 auch im Sekundärbereich (Hauptschule, AHS-Unterstufe), die Möglichkeit, integrativ unterrichtet zu werden. Seit 1995 ist Elisabeth Gehrer als Unterrichts- und Kulturministerin im Amt.
Im April 2005 schien es, als ob sich SPÖ und ÖVP auf die komplette Aufhebung der 2/3-Mehrheit für Schulgesetze einigen konnten. Im Zuge der Verhandlungen wollten aber beide Parteien von gewissen Positionen nicht abrücken: SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer forderte den freien Schulzugang, ein Verbot von Schulgeld sowie den Religionsunterricht in die Verfassung aufzunehmen. Im Gegenzug forderte die ÖVP, auch das differenzierte Schulsystem in die Verfassung zu verankern. Nachdem die Verhandlungen bereits an der Kippe standen, einigte man sich Anfang Mai darauf die seit 1962 geltende generelle Zweidrittelmehrheit für Schulgesetze abzuschaffen.
Bereits am Tag nach der von beiden Seiten gefeierten Zustimmung zur Neuregelung (Elisabeth Gehrer sprach von einem "Jahrhundertgesetz") und noch Tage vor der Beschlussfassung im Parlament äußerten sich beide Parteien konträr zu einem Kernpunkt des Übereinkommens - der potentiellen Einführung der Gesamtschule (Art 14 Abs 6a B-VG):
Der Gesetzgeber hat ein differenzierte Schulsystem vorzusehen, das zumindest nach Bildungsinhalten in allgemeinbildende und berufsbildende Schulen und nach Bildungshöhe in Primär- und Sekundarschulbereiche gegliedert ist, wobei bei den Sekundärschulen eine weitere angemessene Differenzierung vorzusehen ist.
Streitpunkt ist vor allem die Definition der "angemessenen Differenzierung". Während die SPÖ lediglich unterschiedliche Schwerpunkte innerhalb von Schulen bzw. interne Differenzierungen als verfassungskonform interpretiert, sieht die ÖVP die Regelung als eindeutige Festschreibung des Systems von Hauptschulen und AHS. Verfassungsrechtler kritisierten die Regelung umgehend. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass durch eine solch vage Regelung am Ende die Entscheidung auf den Verfassungsgerichtshof überwälzt würde.
Nach genauerer Analyse der Bestimmung ist neben dem vagen Ausdruck der "angemessenen Differenzierung" ein weiteres Schlupfloch zur Einführung einer Gesamtschule der 6 bis 14jährigen vorhanden. Da lediglich eine Differenzierung der Sekundarschulen gefordert wird, könnte eine Änderung der Einteilung in Primär- sowie Sekundarschule die unsichere Interpretation von angemessener Differenzierung umgehen. So könnte die jetzige Volkschule zu Primärschule I und die AHS-Unterstufe zu Primärschule II umbenannt werden und lediglich eine 4-5jährige Sekundarschule (AHS, BHS,etc.) übrig bleiben, die bereits jetzt die Forderung einer "angemessenen Differenzierung" erfüllt. Ein solches System ist etwa in den USA vorhanden, wo die Sekundarschule erst mit 14 beginnt. (Anmerkung: es ist darauf hinzuweisen, dass die Verfassung nirgends "Sekundarschule" bzw. "Primärschule" bzw. deren Dauer genau definiert.)
Dem Bildungsministerium sind die in den Bundesländern angesiedelten Landesschulräte (in Wien Stadtschulrat) unterstellt. Sie sind für die
zuständig.
Auf Landesebene kann es durchaus sein, dass sich die Landesschulräte in der Landesregierung (z.B. im Bundesland Salzburg) oder die Schulabteilung der Landesregierungen im Landesschulrat (Ober- und Niederösterreich, Wien und Steiermark) befinden. In Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Burgenland sind der Landesschulrat und die Schulabteilung räumlich getrennt.
Es gibt hierzu folgende Inspektoren:
Die Hauptaufgabe eines Landesschulinspektors ist, für das Gleichgewicht der Interessen zwischen Schülern, Lehrern und Eltern zu sorgen und somit ist er auch Anlaufstelle für Beschwerden (auch Berufungen von Noten) die den Schulbetrieb betreffen. Unterstützt wird er zum einen von pädagogischen Mitarbeitern und zum anderen von der juristischen Abteilung des Landesschulrates bzw. des Bildungsministeriums. Er ist zudem auch für die Einstellung von Lehrkräften auf Bundes- wie auch Landesebene zuständig. Je nach Bundesland sind die Schultypen anders auf die Inspektoren aufgeteilt. Das hat hauptsächlich mit der Größe des Bundeslandes und somit auch mit der Anzahl der Schulen zu tun.
Die Bezirksschulinspektoren unterstehen dem Landesschulinspektor, der für die Pflichtschulen zuständig ist. Je nach Inspektionsbezirk kann es einen oder mehrere Inspektoren geben.
Die Fachinspektoren sind für einen gewissen Fachbereich zuständig und sind in den Landesschulräten bzw. im Stadtschulrat angesiedelt. Es kann pro Fachbereich einen oder mehrere Inspektoren geben, die sich das Bundesgebiet aufteilen.
Für die Fortbildung der Religionslehrer ist das religionspädagogische Institut (RPI) und für die Verwaltung das Schulamt der Diözese zuständig.
Der Religionsunterricht ist aber keine Pflichtlehrveranstaltung, Eltern haben die Möglichkeit ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr vom Unterricht abzumelden, danach entscheiden die Schüler selbst ob sie am Religionsunterricht teilnehmen oder nicht.
siehe auch: Religionsunterricht in Österreich
Sie wurde bereits von Maria Theresia im Jahr 1774 für Österreich und die Kronländer generell eingeführt.
Ab 3 Jahren besucht ein großer Teil der Kinder den Kindergarten, wobei es vom Gesetz dazu keine Verpflichtung gibt. Mit dem 6. Lebensjahr beginnt die allgemeine Unterrichtspflicht, wobei der 1. September als Stichtag gilt. Vor dem Eintritt in die Volksschule (entspricht der Grundschule) kann noch die Vorschule besucht werden, wenn ein Kind als noch nicht schulreif eingestuft wird.
Nach der Volksschule wird 4 Jahre lang eine AHS Unterstufe oder die Hauptschule besucht. Für eine Aufnahme an einer AHS muss man einen gewissen Notenspiegel vorweisen können und/oder eine Aufnahmsprüfung ablegen. Der Besuch einer Hauptschule ist für jeden möglich. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Sonderschule.
Nach dem Abschluss der 8. Schulstufe besteht die Auswahl zwischen 4 großen Schulrichtungen: AHS Oberstufe, BHS, BMS und Polytechnischer Schule mit anschließender Berufsschule (nähere Details weiter unten). Alle Richtungen stehen jedem unabhängig von der zuvor besuchten Schule frei, allerdings werden vor allem an BHSs die Schüler nach Notenspiegel und mittels Eignungstests ausgewählt.
BHS und AHS schließen mit der Matura ab, die zum Besuch von Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs berechtigt.
Die Volksschule kann im Rahmen der Unterrichtspflicht von jedem Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr (Stichtag 31. August) besucht werden und umfasst vier Schulstufen. Sie entspricht der deutschen Grundschule. Der alternative häusliche Hausunterricht wird selten in Anspruch genommen.
Seit der Lehrplanreform 2000 wird von 4 Kulturtechniken gesprochen: Lesen, Schreiben, Rechnen und die Suche und Aufbereitung von Informationen. Im Lehrplan wurde diese neue Kulturtechnik in den allgemeinen Bestimmungen verankert.
Normalerweise in vier Schulklassen eingeteilt, können kleinere Schulen meist in ländlichen Gebieten auch Schulstufen zusammenlegen, sodass eine Lehrperson in einem Klassenraum mehrere Schulstufen gleichzeitig unterrichten kann. Vorzugsweise herrscht das Einlehrersystem. Das bedeutet, dass ein Lehrer alle Fächer unterrichtet. Ausnahmen dabei sind Religion, Werkerziehung und eine eventuelle Fremdsprache (Englisch wird ab der 1. Klasse unterrichtet). In Gebieten mit anderssprachigen Minderheiten wird auch zweisprachiger Unterricht durchgeführt. In Schulen mit einem starken Ausländeranteil werden oft auch muttersprachliche Hilfslehrer eingesetzt.
In manchen Bundesländern müssen die Kinder mittlerweile schon ein Jahr vor dem Schulantritt eingeschrieben werden, damit man die Sprachkenntnisse des Kindes ermitteln kann. Sollte das Kind nur schlechte oder gar keine Kenntnisse der deutschen Sprache haben, so hat es die Möglichkeit, einen günstigen Sprachkurs zu besuchen, wo es auf spielerische Art Deutsch lernt.
Da als Schulerhalter der öffentlichen Schulen die jeweiligen Gemeinden (auch in Form von Zusammenschlüssen - sogenannten "Schulgemeinden") auftreten, ist für das Kind der Schulbesuch im sich aus dem Wohnsitz ergebenden Schulsprengel außer in den Fällen des häuslichen Unterrichtes, des Besuches einer Privatschule oder des "sprengelfremden Schulbesuches" verpflichtend. Für einen sprengelfremden Schulbesuch ist einerseits die Zustimmung des Schulerhalters der zu besuchenden Schule und andererseits eine Verpflichtungserklärung der Wohnsitzgemeinde, auf Dauer des Schulbesuches die anfallenden Schulbesuchskosten an den Schulerhalter der zu besuchenden Schule zu bezahlen, Voraussetzung.
Üblicherweise stellen die Lehrkräfte bei der Einschulung den besonderen Bedarf an Förderung fest. Danach erfolgt eine entsprechende pädagogische und / oder psychologische und medizinische Beurteilung der Sachlage. Prinzipiell liegt die endgültige Entscheidung über den Besuch einer Sonderschule ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten, was manchmal gewisse Probleme schafft. Wird keine Sonderschule besucht, dann erfolgt die Intergration in den anderen Schultypen im Rahmen der Pflichtschule, wobei zusätzlich zu den Lehrpersonen mit "normaler" Ausbildung solche mit spezieller Sonderschulausbildung als IntergrationslehrerInnen Verwendung finden. Als fachliche Unterstützung und zur Supervision für diese LehrerInnen fungieren die Sonderpädagogischen Zentren, die organisatorisch meist an eine Sonderschule im jeweiligen Verwaltungsbezirk angeschlossen sind.
Sowohl an der Hauptschule als auch in einer AHS Unterstufe herrscht Anwesenheitspflicht. Die Schüler werden nach einem Fachlehrer-System unterrichtet. Das heißt, anstatt wie in der Volksschule von einem Lehrer in fast allen Fächern unterrichtet zu werden, werden die Schüler von einem Fachlehrer in ein bis zwei Unterrichtsgegenständen unterrichtet. Die Ausbildung an diesen Schulen dauert vier Jahre.
Mit Ausnahme von Privatschulen ist der Besuch von sekundärbildenden kostenlos. Bezahlt werden nur Unterrichtsmaterialen, ein Selbstbehalt für Schulbücher und Schülerfreifahrtsausweis sowie Mitgliedbeiträge an den Elternverein, EDV-Kosten oder andere Zusatzleistungen.
Grundsätzlich erfolgt nach der Einschulung in der Hauptschule bis Weihnachten in den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik eine Einstufung in eine von drei Leistungsgruppen, wobei die erste Leistungsgruppe nach demselben Lehrplan wie in den Allgemeinbildenden Höheren Schulen unterrichtet wird. Damit ist - entsprechenden Lernerfolg vorausgesetzt - jederzeit der Übertritt von der Hauptschule in die Unterstufe der AHS möglich. Grundsätzlich stehen den SchülerInnen nach dem Abschluss der Hauptschule neben dem Polytechnischen Lehrgang alle weiterführenden Schulen offen, allerdings wird die AHS Oberstufe nur von etwa 6% besucht, viel häufiger dagegen die BHS.
Immer mehr Hauptschulen gehen von der Beurteilung mittels Leistungsgruppen weg und haben sogenannte "Schulversuche" eingeführt. So gibt es beispielsweise Hauptschulen, die den Schülern einen "beruflichen Zweig" und einen "schulischen Zweig" anbieten - soll heißen, dass im schulischen Zweig der allgemeinbildende Stoff unterrichtet wird, während der "berufliche Zweig" eher auf eine spätere Lehre vorbereitet.
Ein neues Schulangebot ist die KMS (Kooperative Mittelschule), an der auf Basis des Lehrplans der Hauptschule und des Realgymnasiums unterrichtet wird. An den KMS werden sowohl PflichtschullehrerInnen als auch BundeslehrerInnen (AHS-LehrerInnen) eingesetzt und auf die besondere Förderung von Fähigkeiten und Neigungen wird ein größerer Wert als in der Hauptschule gelegt.
In einigen Bundesländern, wie z.B. in der Steiermark werden als Schulversuch 6-klassige Realschulen als integrierter Teil von Hauptschulen geführt.
SchülerInnen von der Hauptschule in der höchsten Leistungsstufe mit keiner schlechteren Note als "Befriedigend" werden ebenfalls aufgenommen. Sollte eine Fremdsprache der AHS Unterstufe an der Hauptschule nicht unterrichtet worden sein, ist in dieser eine Prüfung abzulegen.Grundsätzlich wird innerhalb der Allgemeinbildenden Höheren Schulen zwischen Gymnasien (BG), Realgymnasien (BRG) mit der Variante Oberstufenrealgymnasium (BORG) und wirtschaftskundlichen Realgymnasien (WKG) unterschieden, wobei der interne Unterschied eher gering ist.
An allen AHS Unterstufen wird ab dem 1. Jahr Englisch unterrichtet, ab dem zweiten oder dritten Jahr an humanistischen Gymnasien zusätzlich Latein, an Realgymnasien stattdessen Geometrisch Zeichnen, und verstärkt Mathematik. Im Zuge diverser Schulversuche ist es auch möglich, ab dem dritten Jahr Italienisch oder Französisch zu besuchen.
Schüler mit einem guten Abschluss der 8. Schulstufe an einer AHS haben gute Aufnahmechancen an allen weiterführenden Schulen.
Für die 6. Klasse müssen Wahlpflichtgegenstände festgelegt werden. Abhängig von schulautonomen Regelungen sind dies mindestens zwischen 6 und 8 Wochenstunden zusätzlich, auf drei Jahre aufgeteilt. Dabei wird zwischen vertiefenden und erweiternden Wahlpflichtgegenständen unterschieden. Unter erweiternd werden alle Fächer verstanden, die ansonsten nicht unterrichtet werden, vor allem Sprachen aber auch Informatik. Vertiefende Wahlpflichtgegenstände werden zusätzlich zum normalen Unterricht in diesem Fach unterrichtet und sind für die Matura von Bedeutung. Eine Maturaprüfung muss in einen vertiefenden Wahlpflichtgegenstand, fächerübergreifend (z. B. Englisch und Geschichte), ergänzend (in Kombination mit einer Fremdsprache oder Informatik) oder über eine eigene Fachbereichsarbeit abgelegt werden.
Für die 7. Klasse ist zwischen Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung sowie Darstellender Geometrie, dem naturwissenschaftlichen Zweig (verstärkter Unterricht in Biologie, Physik und Chemie) und einer eventuellen schulautonomen Alternative zu wählen. Darstellende Geometrie bzw. Physik und Biologie sind Schularbeitsfächer. Wie bei jedem Auswählen von alternativen Gegenständen müssen die Untergrenzen zur Eröffnung eines Zweiges erreicht werden.
Weiters besteht die Möglichkeit, die Matura an einem Gymnasium für Berufstätige (Abendgymnasium) abzulegen. Abendgymnasien bieten vor allem Berufstätigen, aber auch Schulabbrechern einer Tagesschule die Möglichkeit, eine vollwertige Matura zu erlangen.
Zu den Höheren Bundeslehranstalten zählen:
Aufgliederung der Fachrichtungen: 1. Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche mittlere Schulen 2. Kaufmännische mittlere Schulen 3. Humanberufliche mittlere Schulen 4. Mittlere land- und forstwirtschaftliche Schulen 5. Fachschule für Sozialberufe
Der Abschluss ermöglicht einen Aufbaulehrgang zu absolvieren, um die Reifeprüfung abzulegen und es besteht die Möglichkeit die Berufsreifeprüfung zu machen. Welche im tertiären Bildungsbereich der allgemeinen Reifeprüfung gleichkommt.
Link: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992L0051:DE:HTML
Einige Fachhochschulen rechnen einschlägige Vorkenntnisse von HTL-Absolventen an und ermöglichen dadurch einen direkten Einstieg ins 3. Semester.
Link: http://www.fh-campuswien.ac.at/studiengaenge/ittk/index.html
Pro Semester ist außerdem eine Studiengebühr in der Höhe von 363,63 € (5000 ATS) zu entrichten (diese wird ebenfalls von den meisten Fachhochschulen eingefordert, es liegt ihnen aber frei, diese anzupassen oder ganz entfallen zu lassen). All jene, die weder aus einem EU-Land noch aus der Schweiz stammen, müssen 726,72 € (10000 ATS) aufbringen.
Zur Unterstützung von finanziell schlechter gestellten Studienwilligen gibt es Studienbeihilfen und Stipendien. Ihre Höhe hängt von finanzieller Bedürftigkeit und Studienerfolg ab.
Zu den wichtigsten Studienrichtungen zählen Medizin, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geisteswissenschaft, Naturwissenschaft sowie technische und künstlerische Studien.
Neben dem Studienberechtigungszeugnis ist manchmal auch eine Zulassungprüfung nötig (z.B. bei medizinischen Studien). Die Regelstudiendauer liegt meist zwischen 8 (Rechtswissenschaften) und 12 Semestern (Medizin). In der Praxis ist die durchschnittliche Studiendauer aber um etliches höher (13 Semester bei Rechtswissenschaften, 17 bei Medizin).
An der Universität gibt es nur teilweise Anwesenheitspflicht. Das Studium wird mit akademischen Graden Bakkalaureus "Bakk.", Diplomingenieur "Dipl.-Ing." (technische Studien) oder Magister "Mag." (alle anderen Richtungen) abgeschlossen, ein Doktoratsstudium endet mit dem Doktorgrad "Dr.". Bis Ende der 1970er Jahre wurde an den Wirtschaftsuniversitäten anstatt des Magisters auch der Titel Diplom-Kaufmann "Dipl.-Kfm." verliehen.
Gegenüber Fachhochschulen bieten Universitäten eine wissenschaftliche und in manchen Richtungen weniger berufsbezogene Bildung an. Überspitzt formuliert soll Universitäre Ausbildung zum eigenständigen Denken und zum Entwickeln von Neuem anregen, während Fachhochschulen Praxisbezogenes und Bewährtes lehren sollen.
Durch die Umstellung auf Bachelor / Masterstudien dauern einige Studiengänge an den Fachhochschulen bereits 5 Jahre (3 Jahre Bachelorstudium und 2 Jahre Masterstudium).
An Fachhochschulen herrscht Anwesenheitspflicht, es gibt einen fixen Stundenplan und festgelegte Prüfungstermine. Die Studienplätze sind limitiert (meist zwischen 15 und 150 Studenten pro Jahrgang), die Bewerber werden einem mehrteiligen Auswahlverfahren unterzogen, das jede FH selbst festlegt. Zu diesem gehören meist eine schriftliche Bewerbung, ein schriftlicher (Intelligenz- oder Eignungs-) Test, eine Präsentation und ein persönliches Gespräch.
Die wichtigsten Studienrichtungen sind Wirtschaft, Tourismus, Technik, Informationswesen und –technologie, Medien und Design sowie Gesundheit und Soziales.
Im Gegensatz zu den Universitäten sind die Standorte der Fachhochschulen stärker dezentral verteilt und daher teilweise in kleineren Städten.
Ein Fachhochschulstudium schließt mit dem akademischen Grad Magister "Mag. (FH)" oder Diplomingenieur "Dipl.-Ing. (FH)" ab. Auch an Fachhochschulen werden zweigliedrige Studien mit dem Abschluss "Bakkelaureus (FH)" nach meist 7 Semestern sowie dem Abschluss "Mag. (FH)" bzw. "Dipl.-Ing. (FH)" nach meist 10 Semestern angeboten. Die Studenten haben dank ihrer praxisbezogenen Ausbildung meist gute Berufsaussichten, besonders im Bereich Wirtschaft und Technik.
Im Anschluss an eine Fachhochschule kann auch ein Doktoratsstudium an einer Universität begonnen werden. Wenn die Studiendauer des Fachhochschul-Studienganges kürzer ist als die Regelstudienzeit des entsprechenden Studiums an der Universität, verlängert sich das Doktoratstudium um die Differenz der Studiendauer. Beispiel: Fachhochschulstudium dauert 4 Jahre, Universitätstudium dauert 5 Jahre. Wenn man an der Universität promovieren möchte, verlängert sich das Doktoratsstudium um 1 Jahr, da die Gesamtstudiendauer inkl. Doktorat für Absolventen von Fachhochschulen und Universitäten gleich sein muss.
Das Studium schließt mit dem Bachelor of Education (ab 2007, da tritt das neue Gesetz der pädagogischen Hochschulen in Kraft) ab und berechtigt zum Unterricht je nach der gewählten Studienrichtung.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium von Berufsschullehrern und Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht ist eine einschlägige Fachausbildung (z.B. Abschluss einer HTL) und 2 Jahre Praxis. Dann kann man sich beim Landesschulrat bewerben und erst nach Eintritt in den Schuldienst wird man zum Studium für Berufsschullehrer bzw. Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht zugelassen.
An den pädagogischen Hochschulen wird auch ein Master-Studium angeboten, die derzeit in Kooperation mit Universitäten durchgeführt werden. Ab 2007 werden an den Pädagogischen Hochschulen weitere Masterstudien angeboten.
Zur Zeit wird das Masterstudium "Bildungsmanagement und Schulentwicklung" an der Pädagogischen Hochschule in Graz, Wien und Linz angeboten, daß mit dem anerkannten Master of Arts (Magister Artium, Abkürzung M.A.) abschließt, mit dem man berechtigt ist, an einer Universität ein Doktoratsstudium in Erziehungswissenschaften anzuschließen.
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"Schulsystem in Österreich".
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