Als Schuljahr wird die Zeitspanne bezeichnet, die ein Schüler benötigt, um von einer Klasse zur nächsten zu gelangen.
Für Schüler endet ein Schuljahr meist mit dem Beginn der großen Ferien, nicht jedoch für die Lehrkräfte und Angestellten, die auch in der unterrichtsfreien Zeit teilweise Anwesenheitspflicht haben.
Rechtliches
Deutschland
Ein Schuljahr erstreckt sich in der Bundesrepublik Deutschland im juristischen Sinn immer vom 1. August des laufenden
Jahres bis zum 31. Juli des folgenden Jahres. Dabei wird meist das Schuljahr in zwei Halbjahre geteilt. Das erste Halbjahr endet in der Regel am 31. Januar, das zweite beginnt demzufolge am 1. Februar.
Für NRW steht das im Schulpflichtgesetz (SchPflG) §2 Abs1 "§ 2 Schuljahr, Unterrichtszeit":
- (1) Das Schuljahr beginnt in allen Schulen am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Kalenderjahres. Der Kultusminister kann für einzelne Schulstufen, Schulformen oder Schultypen die Gliederung des Schuljahres in Semester (Schulhalbjahre) oder andere Zeitabschnitte zulassen sowie deren Beginn und Ende festlegen.
Österreich
In Österreich gilt hier das
Bundesgesetz über die Unterrichtszeit an den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schularten, auch einfach
Schulzeitgesetz in der Fassung von 1985 genannt. Dort heißt es:
Schulbesuchsjahr
Die Anwesenheit der Schüler in einer Schule wird ebenfalls in Schuljahren gemessen. Es kann durchaus vorkommen, dass sich ein Schüler bereits im 6. Schuljahr befindet, obwohl er erst in der 4. Klasse ist. Man spricht dann hier eher vom
Schulbesuchsjahr. Sein gesamter Schulbesuch einschließlich eventuell vorhandener Vorklassen und Wiederholungen dauerte dann bereits 6 Schuljahre.
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