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Schulrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Schule betreffen. Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechten und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Es ist Teil des öffentlichen Rechts, genauer des Besonderen Verwaltungsrechts.

Empirischer Befund: Schulrecht verschiedener Länder und Staaten


Schulrecht in Deutschland

Der Trend zur Verrechtlichung aller Lebensbereiche hat die Schulen relativ spät erreicht. Bis weit in die bundesrepublikanische Nachkriegsgeschichte bestand das Schulrecht vor allem aus einer historisch gewachsenen Sammlung ministerieller Erlasse, die älteres Gewohnheitsrecht ersetzt, ergänzt oder präzisiert hatten und deren mehr oder minder genaue Umsetzung selbst den Charakter von Gewohnheitsrecht angenommen hatte. Erst im letzten Drittel des 20sten Jahrhunderts wurde ein systematisches Gebäude aus Gesetzen und Verordnungen errichtet; Detailregelungen erfolgen nach wie vor in Form von Erlassen. Richtlinien haben den gleichen Status wie Erlasse (???). Dieser historische Kurzabriss ist einigermaßen spekulativ - wer hat hinreichend weit zurückreichende Erinnerungen oder historische Kenntnisse und kann meine Formulierungen bestätigen oder korrigieren ?

Aufgrund der allgemeinen und gesetzgeberischen Komptenzvermutung für die Länder (GG Art. 30, 70 Abs. 1), bzw. dem Schweigen des Grundgesetzes zum Primären und Sekundären Bildungssektor ist Schulrecht in Deutschland Länderangelegenheit. Nichtsdestoweniger unterscheidet sich die Schulorganisation in den einzelnen Bundesländer nennenswert nur in wenigen, zumeist politisch stark umstrittenen Einzelheiten (Gesamtschule, Dauer der Schulzeit, Zentralabitur, Förderschule/Integration); und auch bei solchen Themen sind zum Teil nach jahrzehntelangem Nebeneinander verschiedener Lösungen konvergente Trends zu verzeichnen. Zur Einheitlichkeit des deutschen Schulrechts tragen neben gemeinsamen Traditionen vor allem die Absprachen und förmlichen Vereinbarungen der durch Staatsvertrag zwischen den Ländern eingesetzten Kultusministerkonferenz, sowie die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen und Lehrbefähigungen bei. Schulleistungsvergleiche und der Ruf nach europaweit vergleichbaren Qualifikationen werden diese Tendenzen weiter verstärken.

Wie sich das Schulrecht eines deutschen Bundeslandes aus Verfassungsrecht, Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Richtlinien zusammensetzt, ist exemplarisch im Artikel Hessisches Schulrecht dargestellt. In Nordrhein-Westfalen ist am 1. August 2005 ein neues einheitliches Schulgesetz NRW in Kraft getreten, das sieben bisherige Schulgesetze und die Allgemeine Schulordnung (ASchO) abgelöst hat. Zusammenhänge und nähere Auskünfte zum Schulrecht sind im Schulrechtshandbuch NRW enthalten.

Z. B:

Weiteres dazu beim Landesinstitut für Schulentwicklung (vormals: Landesinstitut für Erziehung und Unterricht)

Schulrecht in Österreich

In Österreich wurde das Schulrecht im Jahre 1962 reformiert und die Freiheit der Pädagogik in einen rechtlichen Rahmen gegossen. Neben einer bloßen Kontrolle durch die Schulaufsichtsorgane wurde ein förmliches Verfahren vorgesehen, das in bestimmten Angelegenheiten eine Berufungsmöglichkeit an die Schulbehörden (Bezirksschulräte,Landesschulräte,Stadtschulrat für Wien) vorsieht. So kann zum Beispiel gegen einen Beschluss der Klassenkonferenz über das Nichtaufsteigen in die nächste Schulstufe Berufung erhoben werden, gegen einzelne Schulnoten jedoch nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Das Schulwesen ist in Österreich Bundessache, den Ländern kommt jedoch im Bereich der öffentlichen Pflichtschulen (Volksschule, Hauptschule, Polytechnische Schule, Sonderschule, Berufsschule) die Vollziehung und die Rolle als Schulerhalter zu. Die Rolle des Schulerhalters kann jedoch durch Landesgesetze auch den Gemeinden übertragen werden. Allgemeinbildende höhere Schulen sowie Berufsbildende mittlere und höhere Schulen werden vom Bund erhalten.

Neben den Verfassungsgesetzlichen Regelungen in Art. 14 und 14a B-VG finden sich Regelungen über die Schulorganisation im Schulorganisationsgesetz.

In den Angelegenheiten der Schulgeldfreiheit sowie des Verhältnisses der Schule und Kirchen (Religionsgesellschaften) einschließlich des Religionsunterrichtes in der Schule, können Bundesgesetze vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Gleiches gilt für ein Abgehen vom differenzierten Schulsystem in der bestehenden Form.

Das Schulrecht im engeren Sinn wird im Schulunterrichtsgesetz 1986, im Schulorganisationsgesetz, im Schulzeitgesetz 1985, im Schulpflichtgesetz 1985 und in den (jeweils) dazu ergangenen Verordnungen (z.B. Leistungsbeurteilungsverordnung)geregelt.

Schulrecht in der Schweiz

Systematik


Hier nun ein Versuch, die verschiedenen Teilbereiche des Schulrechts unabhängig von nationalen oder subnationalen Einzelregelungen zu systematisieren:

Schulrecht

 

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