Schulgemeinden waren Eigentümer und Betreiber von Schulen. Eigentümer waren die (evangelische) Kirche und die politische Gemeinde. Im Dritten Reich wurde eine Trennung versucht, wobei die Gemeinde die Schule erhielt und die Kirche die Ländereien. Kriegsbedingt wurde diese Trennung nicht abgeschlossen. In der ehemaligen DDR existierten die Schulgemeinden weiter. Spätestens mit der Überführung in Volkseigentum um 1952 gingen sie dann unter. Nach 1990 versuchte die Kirche in diesen Fällen diese Trennung noch nachträglich durchzuführen.
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"Schulgemeinde".
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