Als Schulgeld bezeichnet man eine Gebühr, die die Erziehungsberechtigten für den Schulbesuch des Kindes bezahlen müssen.
Für den Besuch privater Schulen muss jedoch ein Schulgeld entrichtet werden. Einige private Schulen bieten jedoch Stipendien an, die auch Kindern, die sich einen Besuch solcher Lehranstalten sonst nicht leisten könnten, die kostenlose Teilnahme am Unterricht ermöglichen. Solche Stipendien sind meist an gewisse Leistungen wie einen bestimmten Notenschnitt gebunden.
Aus dem Sonderungsverbot ergibt sich Begrenzung der Schulgeldhöhe bzw. die Auflage an Schulen, das Schulgeld nach dem Einkommen zu staffeln.
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