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Als Schulgeld bezeichnet man eine Gebühr, die die Erziehungsberechtigten für den Schulbesuch des Kindes bezahlen müssen.

Schulgeld in Deutschland


In Deutschland sind für den Besuch öffentlicher Schulen keine Gebühren zu entrichten. Das Schulgeld für die Volksschule wurde zur Zeit der Weimarer Republik abgeschafft, das für Gymnasien in den meisten Bundesländern zum Schuljahr 1958/59 abgeschafft.

Für den Besuch privater Schulen muss jedoch ein Schulgeld entrichtet werden. Einige private Schulen bieten jedoch Stipendien an, die auch Kindern, die sich einen Besuch solcher Lehranstalten sonst nicht leisten könnten, die kostenlose Teilnahme am Unterricht ermöglichen. Solche Stipendien sind meist an gewisse Leistungen wie einen bestimmten Notenschnitt gebunden.

Aus dem Sonderungsverbot ergibt sich Begrenzung der Schulgeldhöhe bzw. die Auflage an Schulen, das Schulgeld nach dem Einkommen zu staffeln.

Siehe auch


Studiengebühren

Schulwesen

 

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