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Ein Schuldanerkenntnis ist ein einseitig verpflichtender Vertrag mit dem Inhalt, dass der Schuldner das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkennt.

Das Schuldanerkenntnis wird im deutschen Zivilrecht in des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB) legaldefiniert und geregelt. Danach wird für die Gültigkeit eines Schuldanerkenntnisses die Schriftform vorgeschrieben.

Ein Schuldanerkenntnis gemäß § 781 BGB bedeutet grundsätzlich dasselbe wie ein Schuldversprechen gemäß BGB. Inhaltlich und in der Praxis gehen sie ineinander über. Sie unterscheiden sich nur durch die Formulierung, also: "ich verspreche..." bei Schuldversprechen und "ich erkenne an, dass..." bei Schuldanerkenntnis.

Die §§ 780, 781 BGB regeln nur das abstrakte, konstitutive Schuldversprechen bzw. Schuldanerkenntnis. Ein solches besteht unabhängig davon, ob der ursprungliche Anspruch (nicht mehr) besteht. Es bedarf zu seiner Entstehung keines Rechtsgrundes und ist in seiner Entstehung abstrakt vom zugrunde liegenden Kausalverhältnis.

Zu unterscheiden davon ist das deklaratorische Schuldanerkenntnis. Dies soll lediglich eine bereits bestehende Schuld bestätigen, nicht aber eine neue begründen. Ob ein abtraktes oder ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis vorliegt richtet sich nach dem Parteiwillen, dieser ist durch Auslegung zu ermitteln.

Vom Schuldanerkenntnis im Sinne der §§ 780, 781 BGB zu unterscheiden ist eine reine tatsächliche Schulderklärung, etwa wenn bei einem Verkehrsunfall noch am Unfallort einer der Beteiligten seine Schuld (an dem Unfall) eingesteht. Hier liegt in der Regel kein Rechtsbindungswille vor, weil nicht die Schuld, sondern lediglich eine Tatsache anerkannt wird. Eine solche Erklärung kann sich aber im Zivilprozess als Beweiserleichterung (evtl. sogar Beweislastumkehr) auswirken.

Literatur


  • Fritz Klingmüller: Das Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich, Jena, Fischer, 1903
  • Peter Marburger: Das kausale Schuldanerkenntnis als einseitiger Feststellungsvertrag, Berlin *, de Gruyter, 1971, zugl.: Köln, Univ., Diss., 1969, ISBN 3-11-00-172-1
  • Wolfgang Baumann: Das Schuldanerkenntnis, Berlin, Duncker & Humblot, 1992, zugl.: Bielefeld, Univ., Diss., 1990, ISBN 3-428-07207-3

Schuldrecht

 

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