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Die Schuldübernahme ist im deutschen und österreichischen Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der an die Stelle des bisherigen Schuldners ein neuer Schuldner tritt. Die Zustimmung des Gläubigers ist erforderlich, damit er vor dem Aufdrängen eines unter Umständen zahlungsunfähigen Schuldners geschützt wird. Das deutsche Recht regelt die Schuldübernahme in §§ 414 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Abgrenzungen

Einordnung

Benutzer Friedrich.Kromberg SchuldR Änderungen v1.png

Änderungen des Schuldverhältnisses

Schuldrecht | Kreditgeschäft | Finanzierung

 

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