Deutschland
In
Deutschland werden solche Straßen als
Schnellstraßen bezeichnet, welche nicht den Status einer
Autobahn haben und dennoch durch bauliche Trennung oder eine doppelt durchgezogene Linie kein Tempolimit aufweisen. Auch Straßen, die allgemein durch das
Verkehrszeichen Kraftfahrstraße gekennzeichnet sind, werden Schnellstraßen genannt.
Mehrspurige und über lange Strecken kreuzungsfrei ausgebaute Schnellstraßen werden häufig auch als Gelbe Autobahn bezeichnet. Beide Begrifflichkeiten sind umgangssprachlich, jedoch auch halbamtlich genutzt in Zusammensetzungen, die in Planwerken als Eigennamen gebraucht werden, z. B. die Nutheschnellstraße oder der Ruhrschnellweg (seit 1977 A 40).
Beispiele
Österreich
In
Österreich sind Schnellstraßen meist Autobahnen gleichgestellt. Viele österreichische Schnellstraßen besitzen wie Autobahnen eine bauliche Mitteltrennung und einen
Standstreifen, einige werden gerade auf Autobahnniveau ausgebaut. Auf Schnellstraßen ist wie auf Freilandstraßen 100 km/h die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Nur im Fall, dass der Ausbaugrad einer Autobahn ähnlich ist, kann auch 130 km/h erlaubt sein. Dies muss aber separat beschildert sein. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht müssen eine
Vignette aufgeklebt haben. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bezahlen eine fahrleistungsabhängige Maut, siehe Artikel
Lkw-Maut in Österreich.
Siehe auch
Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich
Straße