Als Schnellbahn wurden ursprünglich nur die Stadtschnellbahnen im öffentlichen Personennahverkehr bezeichnet. Dazu zählten besonders S-Bahnen, Vorortbahnen (engl. Suburban railway), die Stadt-, Ring- und Vorortbahnen in Berlin und die ehemalige Wiener Stadtbahn, aber auch U-Bahnen. Der Begriff hat durch die zunehmende Flächenausdehnung der Städte ins Umland (u. a. Satellitenstädte), den fortschreitenden Ausbau der Verkehrssysteme und Verbundräume Weiterungen erfahren. So müssen heute alle innerhalb von Ballungsräumen und größeren Städten verkehrenden S-, U- und Stadtbahnen dazu gerechnet werden. Deutlich wird das durch die Angleichung von U-/ Stadtbahnen und S-Bahnen aneinander: beispielsweise
Auch Regionalzüge, beispielsweise die RegionalExpress-Züge im Ruhrgebiet und Berlin, die höhere Geschwindigkeiten erreichen (max. 160 km/h) als die dortigen S-Bahnen, müssen zu den Schnellbahnen gezählt werden. So entstehen in den Ballungs- oder Verbundräumen neue umfangreiche Schnellverkehrsnetze, die auch noch andere Bahnen (Wuppertaler Schwebebahn, RegioTram Kassel, H-Bahn o. ä.) einschließen können.
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