Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In einzelnen Bereichen auch unter dem Namen Schiedsstelle, freiwilliges Schiedsgericht.
Gutachterstellen prüfen, ob ein Behandlungsfehler (auch so genannte Kunstfehler) vorliegt oder nicht. Sie sind mit Ärzten des entsprechenden Fachgebietes und einem Vorsitzenden, regelmäßig ein Jurist, besetzt. Schlichtungsstellen bemühen sich darüber hinaus um eine Schlichtung des geltend gemachten Anspruches. Deshalb wirken bei diesen Stellen auch Vertreter der Haftpflichtversicherungen mit.
Die Verfahren sind für alle Beteiligten freiwillig und im Ergebnis nicht verbindlich. Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen ist für die Beteiligten gebührenfrei.
Durch die Einschaltung einer Gutachter- oder Schlichtungsstelle wird die Verjährung nicht unterbrochen. Sie wird jedoch gehemmt, wenn sich der Arzt an dem Verfahren beteiligt. Dann wird die Dauer des Verfahrens bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht eingerechnet.
Dabei sind alle Probleme von Interesse, die rund um eine Zug-, Bus-, Flug- oder Schiffsreise entstehen können:
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"Schlichtungsstelle".
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