| Landesflagge | Landeswappen | Flag of Schleswig-Holstein.svg | Coat_of_arms_of_Schleswig-Holstein.svg | Wahlspruch | bgcolor="#FFFFFF" | „Up ewich ungedeelt“ („Auf ewig ungeteilt“) Wahlspruch der seit 1460 zueinander gehörenden Herzogtümer Schleswig und Holstein | - | Basisdaten | bgcolor="#FFFFFF" | Amtssprachen: | Deutsch, Niederdeutsch, Friesisch, Dänisch | bgcolor="#FFFFFF" | Hauptstadt: | Kiel | bgcolor="#FFFFFF" | Fläche: | 15.763,18 km² (12.) | bgcolor="#FFFFFF" | Einwohner: | 2.828.986 (9.) (30. Juni 2005) | bgcolor="#FFFFFF" | Bevölkerungsdichte: | 179 Einwohner je km² (10.) | bgcolor="#FFFFFF" | Hymne: | Schleswig-Holstein meerumschlungen | bgcolor="#FFFFFF" | Schulden: | 7.386 Euro pro Einwohner (Ende 2005) | bgcolor="#FFFFFF" | DE: | DE-SH | bgcolor="#FFFFFF" | Offizielle Website: | schleswig-holstein.de | - | Politik | bgcolor="#FFFFFF" | Ministerpräsident: | Peter Harry Carstensen (CDU) | bgcolor="#FFFFFF" | Regierende Parteien: | CDU und SPD | bgcolor="#FFFFFF" | letzte Wahl: | 20. Februar 2005 | bgcolor="#FFFFFF" | nächste Wahl: | 2010 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Parlamentarische Vertretung | bgcolor="#FFFFFF" | Stimmen im Bundesrat: | 4 | - | Karte | bgcolor="#FFFFFF" | Germany Laender Schleswig-Holstein.png | |||
Schleswig-Holstein (SH; friesisch Slaswik-Holstiinj, dänisch Slesvig-Holsten, niederdeutsch Sleswig-Holsteen) ist das nördlichste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Die Landeshauptstadt ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges Kiel (vorher nur Sitz des Oberpräsidiums, Landeshauptstadt war Schleswig). Mit einer Fläche von 15.761,4 km² ist Schleswig-Holstein das kleinste Flächenland nach dem Saarland. Schleswig-Holstein grenzt im Norden mit der Bundesgrenze an Dänemark, im Süden an die Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.
Schleswig-Holstein stellt geographisch einen Teil der Halbinsel Jütland und der Norddeutschen Tiefebene dar und ist eingeschlossen zwischen der Nordsee im Westen, der Ostsee und Mecklenburg-Vorpommern im Osten, Hamburg und Niedersachsen im Süden und Dänemark im Norden. Die Küstenlinie des Landes hat einen Anteil von 3,2 % an der gesamten europäischen Küstenlinie. In Nortorf befindet sich der Geografische Mittelpunkt.
Die Landschaft Schleswig-Holsteins gliedert sich von West nach Ost in die Marsch, die Geest und das Schleswig-Holsteinische Hügelland. Größter Fluss ist die Eider, höchste Erhebung der Bungsberg (168 m). Die Ostküste gliedert durch Förden und Buchten das Land in die hügeligen Halbinseln Angeln, Schwansen, Dänischer Wohld und Wagrien.
Historisch besteht Schleswig-Holstein aus den beiden Landesteilen Schleswig und Holstein; die Grenze zwischen den beiden Gebieten wird durch die Flüsse Eider und Levensau markiert, sie bildeten bis 1806 bzw. 1864 auch die Nordgrenze des Heiligen Römischen Reiches bzw. des Deutschen Bundes. Hinzu kamen das Herzogtum Lauenburg (seit dem Kieler Frieden 1815) und im Rahmen einer Gebietsarrondierung 1937 das bis dahin oldenburgische ehemalige Fürstbistum Eutin, die Hansestadt Lübeck und die vormals Hamburger Exklaven Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbeck, die Schleswig-Holstein im Tausch für die holsteinischen Städte Altona und Wandsbek, die 1937 Hamburg im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes zugeschlagen wurden, zugeteilt wurden.
Das Land beherbergt mit dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer den größten Nationalpark Mitteleuropas. Insgesamt wurden in den letzten 80 Jahren durch Landesverordnungen insgesamt 189 Naturschutzgebiete und 275 Landschaftsschutzgebiete festgelegt. Ohne den Nationalpark nehmen die Gebiete 2.000 km² ein, wovon etwa 1.600 km² Meer- oder Wattgebiete sind. Oft betreuen Naturschutzverbände die Gebiete aufgrund eines Vertrages mit dem Land. Zusätzlich bestehen fünf Naturparke, von denen jedoch keiner Meeres- oder Küstengebiete einschließt.
Siehe auch: Liste der Gewässer in Schleswig-Holstein, Liste der Erhebungen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein leben 2,82 Millionen Einwohner, die Bevölkerungsdichte von 179 Einwohnern/km² ist die sechstdünnste in Deutschland. In Schleswig-Holstein lebt sowohl eine dänische (im Landesteil Schleswig) als auch eine friesische (vor allem an der Nordseeküste) Minderheit. Die historisch angestammte Bevölkerung ist niedersächsischen, jütischen und friesischen Ursprungs, jedoch war Schleswig-Holstein nach dem zweiten Weltkrieg das westdeutsche Bundesland mit dem höchsten Anteil an Flüchtlingen und Vertriebenen an der Bevölkerung, vor allem aus Hinterpommern und Ostpreußen. So wuchs die Bevölkerung zwischen 1939 und 1949 um 1,1 Millionen.
Der Altersaufbau und die Geschlechterverteilung entspricht weitgehend der in der gesamten Bundesrepublik. 45,7% der Frauen sind verheiratet, 12,9 % verwitwet und 6,4 % geschieden. Bei den Männern sind es 47,7 %, 2,6 % und 5,4 %.
Die Bevölkerungsdichte ist ungleichmäßig verteilt. Neben den kreisfreien Städten ist das Hamburger Umland, insbesondere die Kreise Pinneberg und Stormarn dicht besiedelt, der Landesteil Südschleswig und der Kreis Dithmarschen dagegen sehr dünn.
Sowohl aufgrund der abgeschiedenen geografischen Lage als auch aufgrund der eher schwachen Wirtschaftsentwicklung hat Schleswig-Holstein den niedrigsten Anteil von Ausländern eines der westdeutschen Länder. (1994: 5,1 %). Von den 140.000 hier lebenden Ausländern kommen gut drei Viertel aus Europa, davon 22 % der gesamten Ausländer aus den alten Ländern der Europäischen Union. Die größte Gruppe aller Ausländer stellen (1999) mit 42.000 Türken und die zweitgrößte mit 14.000 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien.
Einer Umfrage zufolge sind die Bewohner Schleswig-Holsteins mit ihrem Bundesland zufriedener als alle anderen Bundesbürger.
Während der frühen Neuzeit zerfielen Schleswig und Holstein wiederholt aufgrund von Erbteilungen in mehrere kleinere Herrschaften, unter diesen war das Herzogtum Schleswig-Holstein-Gottorf das bedeutendste: Den Gottorfer Herzögen war unter anderem die Gründung der Universität Kiel zu verdanken. Erst seit 1773 befanden sich Schleswig und Holstein wieder fast ganz unter der Herrschaft des dänischen Königs.
Als Dänemark im November 1863 eine Verfassung verabschiedete, die auch in Schleswig gelten sollte und damit die Friedensbestimmungen von 1851 brach, ergriff der preußische Kanzler Bismarck die Chance, die schleswigsche Frage im deutschen Sinne zu lösen. Nach der Verstreichung eines sehr kurzen Ultimatums erklärten Preußen und Österreich Dänemark den Krieg. Den Deutsch-Dänischen Krieg konnten Preußen und Österreich im April 1864 für sich entscheiden. Verhandlungen über eine Teilung Schleswigs führten nicht zu einer Lösung, so dass Schleswig-Holstein zunächst unter eine gemeinsame Verwaltung durch Preußen und Österreich kam – im Gegensatz zu den ursprünglichen Zielen der deutschen Schleswig-Holsteiner wurden die Herzogtümer also nicht unabhängig. Nur kleine Teile im Norden Schleswigs blieben dänisch, wie z. B. die Insel Ærø und sieben Kirchspiele südlich von Kolding; dafür gab die dänische Krone ihre Ansprüche auf einige Enklaven auf, die nicht zu Schleswig gehört hatten (Møgeltønder, Listland/Sylt, Amrum, Westerland/Föhr). Nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 wurde Schleswig-Holstein 1867 als Ganzes eine preußische Provinz und damit 1871 Teil des Deutschen Reiches. Die Schleswig-Holsteinische Frage war ein zentraler Aspekt der Politik Bismarcks, die schließlich zur Reichseinigung 1871 führte.
Während der späten Zwanziger Jahre war Schleswig-Holstein, insbesondere das an der Westküste gelegenen Dithmarschen eine der Hochburgen des Nationalsozialismus. Die Blutnacht von Wöhrden wurde von der nationalsozialistischen Bewegung deutschlandweit zu Propagandazwecken ausgeschlachtet. Bereits 1930 konnte die NSDAP in dieser Gegend gut 70 % der Wählerstimmen für sich verbuchen. 1938 brannten auch in Schleswig und Holstein (etwa in Kiel) die Synagogen; es gab auch einige kleinere Konzentrationslager.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Hauptansiedlungsgebiet für Vertriebene und Hamburger Ausgebombte. Die Bevölkerungszahl, die 1939 noch 1,6 Millionen Einwohner betragen hatte, stieg bis 1949 auf 2,7 Millionen Einwohner.
Nach dem Krieg entstand am 23. August 1946 durch alliierten Beschluss zunächst das selbständige Land Schleswig-Holstein, Hauptstadt wurde Kiel. Bundesland wurde Schleswig-Holstein mit der 1949 vom ersten gewählten Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat. Erst die nach der Verfassungsreform am 30. Mai 1990 vom Landtag verabschiedete Verfassung trug auch den Namen Landesverfassung.
Siehe auch: Geschichte der deutschen Bundesländer
Den größten Skandal der Nachkriegsgeschichte stellte die Barschel-Affäre 1987/88 dar. Dieser Skandal erfuhr dann 1993 noch eine Fortsetzung mit der Schubladen-Affäre.
Zuletzt rückte Schleswig-Holstein in den Mittelpunkt des Interesses, als im März 2005 die Wiederwahl von Heide Simonis zur Ministerpräsidentin spektakulär im Landtag scheiterte, was zu einer Großen Koalition in Kiel führte und vielfach auch als bundespolitisches Signal gesehen wurde.
Die Landesflagge besteht aus drei horizontalen Streifen. Der obere Streifen ist blau, der mittlere weiß und der untere rot. Die Farben sind aus dem Landeswappen genommen und sind 1840 zum ersten Mal von den deutschen Schleswig-Holsteinern im sich abzeichnenden deutsch-dänischen Konflikt um Schleswig verwendet worden. Im Jahre 1949 wurde die Flagge offiziell von den Alliierten anerkannt. Die Dienstflagge enthält im Gegensatz zur Landesflagge das Landeswappen. Bei offizieller Beflaggung wird die Dienstflagge gehisst. Die Dienstflagge darf nur von den entsprechenden Behörden benutzt werden, die Landesflagge dagegen kann von jedermann frei benutzt werden. Schiffe führen eine Erkennungflagge in den Farben der Landesflagge.
Siehe auch: Flagge Schleswig-Holsteins
Das Wappen Schleswig-Holsteins zeigt nach Landesgesetz auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen und ein silbernes Nesselblatt, wobei die Löwen den Landesteil Schleswig, das Nesselblatt Holstein symbolisiert. Im Gegensatz zu den normalen Schleswigschen Löwen, die auf den Kreis-/Stadtwappen nach links sehen, sehen die Löwen im Landeswappen nach rechts. Angeblich beruht dies auf einem Erlass Otto von Bismarcks aus den 1880er Jahren, da es „unhöflich“ von den Löwen wäre, dem Nesselblatt den Hintern zuzuwenden. Das Wappen darf nur von offiziellen Stellen verwendet werden. Jedoch hat die Landesregierung vor kurzer Zeit ein vereinfachtes Wappen herausgegeben, das frei verwendbar ist.
Das Schleswig-Holstein-Lied heißt offiziell Wanke nicht mein Vaterland, der umgangssprachliche Name ist jedoch Schleswig-Holstein meerumschlungen. Den Text hat Matthäus Friedrich Chemnitz verfasst, die Melodie ist von Carl Gottlieb Bellmann
Siehe auch: Schleswig-Holstein meerumschlungen
Es gibt vier offizielle Landessprachen: die Niederdeutsche Sprache (Plattdeutsch), die Friesische Sprache, die Dänische Sprache sowie natürlich Hochdeutsch. Die Niederdeutsche Sprache gilt als Regionalsprache, Dänisch und Friesisch als Minderheitensprachen. Daneben existiert noch Südjütisch (Sønderjysk), eine aus dem Jütischen stammende, durch Plattdeutsch sowie Dänisch beeinflusste eigenständige Sprache, die jedoch nur noch in einigen an der deutsch-dänischen Grenze gelegenen Dörfern gesprochen wird.
Zur Anwendung kommen Dänisch und Friesisch ausschließlich im Landesteil Schleswig im Norden des Landes. Im Kreis Nordfriesland finden sich auch zweisprachige Ortsschilder, so wird dem Besucher von Niebüll die Stadt auch als Naibel angekündigt.
Der Südosten des Landes war bis ins 12. Jahrhundert von slawischen Völkern besiedelt, was sich heute noch an einigen slawischstammigen Ortsnamen erkennen lässt (zum Beispiel Lübeck, Eutin, Preetz, Ratzeburg)
Siehe auch: Sprachen und Dialekte in Schleswig-Holstein, Schleswigsche Ortsnamen
Die evangelische Kirche gehört zur Nordelbischen Kirche und wird von den drei Bischofssitzen Hamburg, Holstein-Lübeck und Schleswig aus betreut. Schleswig-Holstein gehört zum Erzbistum Hamburg der Römisch-Katholischen Kirche.
Verwaltungsstruktur für Schleswig-Holstein.png
Schleswig-Holstein erfuhr 1970/74 eine Gebietsreform. Die Zahl der Landkreise wurde von 17 (siehe preußische Provinz Schleswig-Holstein) auf 11 gesenkt, die Zahl der Gemeinden sank mittelfristig von 1.371 (1959) auf 1.131 (1994) und die bisher 199 Ämter wurden in jetzt 119 Ämter zusammengefasst. Gleichzeitig wurde die Fläche der vier kreisfreien Städte erheblich erweitert. Schleswig-Holstein bestand am 31. Dezember 2002 aus insgesamt 11 Landkreisen und 1.130 Gemeinden. Von diesen Gemeinden haben 1.019 weniger als 2.000 Einwohner und werden deshalb von einem ehrenamtlichen Bürgermeister verwaltet. 62 Gemeinden besitzen das Stadtrecht. Stadtrecht kann eine Gemeinde erhalten, die mindestens 10.000 Einwohner besitzt, Städte die dieses aus alter Zeit haben, verlieren es aber nicht. In diesen Städten leben 1,5 Millionen der etwa 2,7 Millionen Einwohner des Landes. Der Kreis Pinneberg ist mit 290.000 Einwohner der bevölkerungsreichste des Landes, der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit 2.400 km² der größte und damit fast so groß wie das Saarland. Einige Kreise in der Metropolregion Hamburg diskutieren den Zusammenschluss zu einem großen Hamburger Umlandkreis. Auch auf Landesebene gibt es im politischen Raum Überlegungen, die Zahl der Landkreise auf sechs bis vier und die Zahl der kreisfreien Städte auf zwei oder keine zu reduzieren.
Es gab Überlegungen seitens der Stadt Neumünster, sich zwecks Kosteneinsparungen dem Kreis Segeberg anzuschließen.
Siehe auch: Artikel im Hamburger Abendblatt
Einen Sonderstatus nimmt seit dem 1. Januar 2005 die Stadt Norderstedt als "Große kreisangehörige Stadt" an, der gem. § 135 a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein eine Experimentierklausel ermöglicht wurde. Dies bedeutet, dass einige Aufgaben über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom Kreis (hier: Segeberg) an die Stadt übertragen werden können.
Lübeck_Holstentor.jpg | SchlossReinbek2.jpg
Größte Städte und Gemeinden
| Stadt/ Gemeinde | Kreis | Einwohner 31.12.2000 | Einwohner 30.6.2005 |
|---|---|---|---|
| Kiel | Kiel (Stadt) | 232.612 | 233.244 |
| Lübeck | Lübeck (Stadt) | 213.399 | 211.961 |
| Flensburg | Flensburg (Stadt) | 84.281 | 85.971 |
| Neumünster | Neumünster (Stadt) | 79.831 | 78.333 |
| Norderstedt | Segeberg | 71.523 | 71.377 |
| Elmshorn | Pinneberg | 47.391 | 48.386 |
| Pinneberg | Pinneberg | 39.423 | 41.209 |
| Itzehoe | Steinburg | 33.549 | 33.285 |
| Wedel | Pinneberg | 32.060 | 31.841 |
| Ahrensburg | Stormarn | 29.117 | 30.087 |
| Geesthacht | Herzogtum Lauenburg | 29.106 | 29.404 |
| Rendsburg | Rendsburg-Eckernförde | 29.321 | 28.469 |
| Henstedt-Ulzburg | Segeberg | 24.950 | 26.099 |
| Reinbek | Stormarn | 24.570 | 25.572 |
| Schleswig | Schleswig-Flensburg | 25.093 | 24.182 |
| Bad Oldesloe | Stormarn | 23.314 | 24.027 |
| Eckernförde | Rendsburg-Eckernförde | 23.304 | 23.162 |
| Husum | Nordfriesland | 20.994 | 20.942 |
| Heide | Dithmarschen | 20.530 | 20.660 |
| Quickborn | Pinneberg | 19.875 | 20.240 |
Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine große Zahl von Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern aus. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern änderte daran auch die durchgeführte Gebietsreform nichts. 1.026 kleinere Gemeinden sind in 119 Ämtern (im Kreis Dithmarschen: Amt Kirchspielslandgemeinde) zusammengefasst, um die Verwaltungsaufgaben effektiver zu gestalten (Stand: 31. Dezember 2002). So ist Arnis mit seinen 365 Einwohnern die kleinste Stadt Deutschlands. Wiedenborstel ist die kleinste eigenständige Gemeinde Deutschlands. Sie besteht aus einem Haus und hatte in den letzten Jahren zwischen zwei und sieben Einwohnern.
Siehe auch: Liste der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Schleswig-Holstein ist laut Artikel 1 seiner Verfassung vom 12. Januar 1950 ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Das Land besitzt die modernste Verfassung der alten Bundesländer. In Folge der Barschel-Affäre 1987 wurden vom Untersuchungsausschuss strukturelle Änderungen angeregt. Eine eingesetzte Enquête-Kommission erstellte Vorschläge zu einer Verfassungs- und Parlamentsreform und legte 1989 ihren Schlussbericht vor. Daraufhin wurde die Verfassung geändert und auch von Landessatzung in Landesverfassung umbenannt. Sie wurde am 30. Mai 1990 vom Landtag verabschiedet. Die Verfassung enthält seitdem auch Staatszielbestimmungen, z. B. den Minderheitenschutz der friesischen und der dänischen Volksgruppe im Land (Art. 5), die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau (Art. 6), den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 7) oder Schutz und Förderung der Kultur (Art. 9).
Im Vergleich zu anderen deutschen Landesverfassungen hat die Verfassunge weitreichende Elemente der direkten Demokratie. Wie in allen anderen deutschen Ländern geht die Staatsgewalt vom Volke aus, das heißt, das Volk bekundet seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen im Lande, in den Gemeinden und den Gemeindeverbänden.
Die Verfassung verliert vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung ihre Geltung an dem Tag, an dem eine Neugliederung des Bundesgebietes in Kraft tritt.
Landtag-Kiel.jpg Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung und führt somit die legislative Gewalt aus. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem kontrolliert er mit der Rechtsprechung die ausführende Gewalt. Der Landtag besteht in der Regel (ohne Überhangmandate) aus 75 Abgeordneten (siehe Tabelle). Sie werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Ab der 16. Wahlperiode wird der Landtag aus 69 Abgeordneten bestehen.
Die Landesregierung ist im Bereich der vollziehenden Gewalt oberstes Leitungs-, Entscheidungs- und Vollzugsorgan. Sie besteht aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Landesministerinnen und Landesministern. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache gewählt. Sie oder er beruft und entlässt die Landesministerinnen und Landesminister und bestellt aus diesem Kreis für sich eine Vertreterin oder einen Vertreter. Zur Ministerpräsidentin oder zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigt (Absolute Mehrheit). Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
Das Landeskabinett ist:
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richterinnen und Richtern anvertraut; sie wird im Namen des Volkes ausgeübt. Die Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Die Gerichtsstruktut in Schleswig-Holstein war und ist vergleichsweise gering ausgebaut. Ein eigenes Oberverwaltungsgericht wurde erst 1991 mit dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingerichtet. Bis dahin war das OVG Lüneburg in Niedersachsen gem. § 3 Abs. 2 VwGO auch für das Land Schleswig-Holstein zuständig.
Schleswig-Holstein verfügt noch immer als einziges Bundesland über keine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit. Auch im Rahmen der Verfassungsreform von 1990 wurde vorläufig weiterhin auf ein eigenes Landesverfassungsgericht verzichtet. Stattdessen weist Art. 44 der Landesverfassung dem Bundesverfassungsgericht die Stellung als Verfassungsgericht für das Land Schleswig-Holstein zu, wobei jedoch keine Landesverfassungsbeschwerde ermöglicht wird.
Im November 2004 wurde, wie auch schon Ende der 90er Jahre, im Schleswig-Holsteinischen Landtag über die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts diskutiert. Gründe für diese Überlegung sind z. B., dass selbst Entscheidungen über die Zulässigkeiten von Volksinitiativen erst Jahre nach deren Abstimmungen im Landtag fallen, oft dann schon in der nächsten Legislaturperiode. Auch seien Richterinnen und Richter aus Schleswig-Holstein in den Bundesgerichten unterrepräsentiert. Das Bündnis 90/Die Grünen sprach sich für eine Schaffung eines solchen Gerichts unter Einsatz von nebenamtlichen Richtern und organisatorischer Anbindung an ein bestehendes Gericht aus. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vom 16. April 2005 sieht nun vor, ein Landesverfassungsgericht zu schaffen, bei dem auch die richterlichen Mitglieder ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben (Punkt 7.b.). Dies wird wohl auf eine Anbindung an das OVG in Schleswig hinauslaufen.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Einer Initiative kann auch ein mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen; er darf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Die Initiativen müssen von mindestens 20.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben das Recht auf Anhörung. Initiativen über den Haushalt des Landes, über Dienst- und Versorgungsbezüge sowie über öffentliche Abgaben sind jedoch unzulässig.
Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf oder der Vorlage innerhalb einer Frist von vier Monaten nicht zu, so sind die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative berechtigt, die Durchführung eines Volksbegehrens zu beantragen. Der Landtag entscheidet nun, ob das beantragte Volksbegehren zulässig ist. Ein Volksbegehren ist dann zustande gekommen, wenn mindestens 5 % der Stimmberechtigten innerhalb eines halben Jahres dem Volksbegehren zugestimmt haben.
Ist ein Volksbegehren zustande gekommen, so muss innerhalb von neun Monaten über den Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Der Landtag kann einen eigenen Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage zur gleichzeitigen Abstimmung stellen. Ein Volksentscheid findet nicht statt, wenn der Landtag das Gesetz schon verabschiedet hat, so dass ein Volksentscheid überflüssig geworden ist und wenn das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Landtages oder der Landesregierung das Volksbegehren als verfassungswidrig eingestuft hat.
Der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten, zugestimmt hat. Eine Verfassungsänderung durch Volksentscheid bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten. In der Abstimmung zählen nur die gültigen Ja- und Nein-Stimmen.
Die Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder von einzelnen oder mehreren Abgeordneten des Landtages oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht. Die Gesetze werden durch den Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen. Gesetze die die Verfassung ändern bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages sowie der Zustimmung des Volkes. Außerdem müssen sie den Wortlaut des ändernden Verfassungstextes ausdrücklich ändern und ergänzen.
zu seinem Kabinett gehören:
Die Ministerpräsidenten seit der Verfassung von 1950
Im Februar 2006 kamen die ersten Zwei-Euro-Münzen mit einem Bundesländermotiv heraus. Da Schleswig-Holstein zu dieser Zeit den Bundesratspräsidenten stellte, wurde ein Motiv aus diesem Bundesland gewählt. Rund 30 Millionen Münzen, die das Holstentor in Lübeck zeigen, repräsentieren Schleswig-Holstein in Europa, wo die (Gedenk-) Münzen offizielles Zahlungsmittel sind.
Näheres siehe den Wikipedia-Artikel über die 2-Euro-Gedenkmünzen.
In Schleswig-Holstein sind gut zwei Drittel der gesamten deutschen Fischereiflotte stationiert. Rund ein Viertel der deutschen Reedereien sind im Land angesiedelt; etwa 20 % des deutschen Umsatzes im Schiffbau werden hier erwirtschaftet. Vor allem die Werft HDW in Kiel ist auch international sehr erfolgreich.
Schleswig-Holstein hat an drei Standorten Kernkraftwerke, in Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel.
Der Tourismus in Schleswig-Holstein hat eine weit größere Bedeutung als in den meisten anderen Bundesländern. Im Jahr 2002 erwirtschafteten etwa 80.000 Beschäftigte einen Umsatz von 5,2 Milliarden Euro. Der Beitrag des Tourismus zum Volkseinkommen betrug damit 4,6 % (im Gegensatz zum Bundesschnitt von 2,8 %). Besonders die nordfriesischen Inseln (allen voran Sylt) erfreuen sich großer Beliebtheit bei den - zumeist deutschen - Touristen, doch auch die Ostseebäder (z. B. Timmendorfer Strand, Eckernförde oder Glücksburg) sind von Bedeutung.
Im Vergleich mit dem BIP der EU ausgedrückt in Kaufkraftstandards erreicht Schleswig-Holstein einen Index von 98.3 (EU-25:100) (2003).Eurostat News Release 63/2006: Regional GDP per inhabitant in the EU 25*
Im Schuljahr 2001/2002 besuchten 36,6 % der Schüler an allgemeinbildenden Schulen eine Grundschule, 20,8 % ein Gymnasium, 18,6 % eine Realschule, 13,3 % eine Hauptschule, 4,8 % eine Gesamtschule und 3,7 % eine Sonderschule. Weiterhin gibt es Freie Waldorfschulen (1,3 % der Schüler), Schulkindergärten (0,4 %), Abendrealschulen (0,2 %) und Abendgymnasien (0,1 %).
Siehe auch: Hochschulen in Schleswig-Holstein
Die Kultur Schleswig-Holsteins ist – bedingt nicht zuletzt durch die dänischen und friesischen Einflüsse – recht vielfältig. Sie ist geprägt von historisch-geografischen Faktoren wie der Lage zwischen den beiden Meeren Nordsee und Ostsee sowie der primär bäuerlichen Kultur. Besonders im Norden des Landes ist der skandinavische Einfluss in der Architektur und Wohnkultur erkennbar. Schwerpunkte des kulturellen Lebens sind die Städte Lübeck und Schleswig.
Schleswig-Holstein ist ein Land mit reicher literarischer Tradition. Dafür stehen Namen wie Johann Heinrich Voß, Matthias Claudius, Friedrich Hebbel, Theodor Storm, Klaus Groth sowie Heinrich Mann und Thomas Mann. Letzterer hat mit seinem Roman „Die Buddenbrooks“ der Stadt Lübeck zu literarischem Weltruhm verholfen. Auch zahlreiche zeitgenössische schleswig-holsteinische Autoren haben deutsche Literaturgeschichte geschrieben. Dazu gehören der Literatur-Nobelpreisträger Günter Grass (Wohnort: im Kreis Herzogtum Lauenburg), der schleswig-holsteinische Ehrenbürger Siegfried Lenz (Wohnort: bei Rendsburg), der Schriftsteller Günter Kunert oder die Dichterin Sarah Kirsch.
In musikalischer Hinsicht beheimatet das Land mit dem 1986 von Justus Frantz gegründeten Schleswig-Holstein Musik Festival das größte Klassikfestival Europas. Es präsentiert alljährlich im Juli und August ca. 130 Konzerte vor über 100.000 Besuchern, verteilt auf 30–50 Spielstätten im ganzen Land. Daneben findet im Rahmen der Orchesterakademie im Landeskulturzentrum Salzau, der Meisterkurse an der Musikhochschule Lübeck sowie der Chorakademie eine international renommierte Nachwuchsförderung von Hochbegabten aus aller Welt statt. Jedes Jahr gestaltet das Festival einen thematischen Schwerpunkt, in den letzten Jahren waren dies spanische und lateinamerikanische Musik (2002), Großbritannien (2003), Tschechien (2004), Japan (2005) und Niederlande (2006).
Die Eutiner Sommerspiele wurden 1951 aus Anlass des 125. Todestages des in Eutin geborenen Komponisten Carl Maria von Weber gegründet. Ausgehend von Aufführungen der Weber-Oper „Der Freischütz“ hat sich eine Veranstaltungsreihe (pro Jahr drei Opern in 22–25 Aufführungen im Eutiner Schlosspark) entwickelt, die jährlich fast 50.000 Besucher nach Ostholstein zieht.
Schleswig Holstein besitzt – neben einer Vielzahl kleinerer Bühnen – drei große Mehrspartentheater: Das Theater Lübeck, das Theater Kiel sowie das Schleswig-Holsteinische Landestheater mit Sitz in Schleswig.
Mit großer Beliebtheit findet in Hohenwestedt das seit 1998 ins Leben gerufene "Mittelalterlich Spectaculum" statt. Jedes Jahr zu Pfingsten wird dem Besucher ein dreitägiges Spektakel samt Markt und Ritterturnier geboten. Die Atmosphäre im buchenbestandenen Park Wilhelmshöhe sorgt für das richtige Ambiente - sei es bei Regen, Sturm oder auch unter der frühsommerlichen Sonne.
Das Spektrum der rund 250 schleswig-holsteinischen Museen ist breit gefächert: Es reicht von den zentralen Landesmuseen der Stiftung Schloss Gottorf über die historischen Schlösser und großen Häuser in den Städten bis hin zu einer Vielzahl sehenswerter Heimatmuseen, die lebensnah Vergangenheit und Eigenheit von Land und Leuten vermitteln.
Die Nordischen Filmtage in Lübeck schließlich sind eines der traditionsreichsten und größten norddeutschen Filmfestivals überhaupt. Sie sind ausschließlich dem Kino des Nordens gewidmet; zu sehen sind Produktionen aus Dänemark, Schweden, Norwegen, Island und Finnland oder aus Estland, Lettland und Litauen sowie Polen und Russland.
Siehe auch: Liste historischer Orte in Schleswig-Holstein
Durch die langen Küsten ist der Wassersport ebenso populär wie das Angeln. Schleswig-Holstein beheimatet zudem zwei Handballvereine, die regelmäßig an der Spitze der Bundesliga spielen: Den THW Kiel und die SG Flensburg-Handewitt. Bekannt sind auch die Fußballvereine VfB Lübeck und der KSV Holstein Kiel, der 1912 Deutscher Fußballmeister war. Schleswig-Holstein ist jedoch das einzige westdeutsche Bundesland, das nie durch einen Verein in der Fußball-Bundesliga vertreten war. Kiel ist historisch eine traditionsreiche Stätte des Boxsports, vor allem aber eine der Weltmetropolen des Segelns, anerkannt durch die Segelwettbewerbe der Olympischen Sommerspiele 1936 und 1972. Mit der Kieler Woche und der Travemünder Woche ist das Land Ausrichter zweier der größten und traditionsreichsten Segelwettbewerbe der Welt. Insgesamt sind im Land in 230 Vereinen etwa 32.000 Segler organisiert. Sylt und Fehmarn sind das Mekka vieler Surfer, außerdem lädt das Land zum Wandern und Rad fahren ein. Aus der Ruder-Stadt Ratzeburg kam und kommt der Deutschlandachter. Der mitgliedsstärkste Sportverein in Schleswig-Holstein ist der VfL Pinneberg. An der Westküste in Nordfriesland und Dithmarschen ist das Boßeln heute noch recht populär.
Siehe auch: Tourismus in Schleswig-Holstein
Siehe auch: Liste der Ehrenbürger Schleswig-Holsteins, Liste der Persönlichkeiten (Schleswig-Holstein)
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