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Schlüssiges Verhalten (auch konkludentes Verhalten) sind Begriffe aus der Rechtssprache. Sie bezeichnen eine besondere Form der Abgabe einer Willenserklärung.

Normalerweise werden Verträge durch mündliche oder schriftliche Willenserklärungen abgeschlossen (Angebot und Annahme). Sofern für eine Willenserklärung nicht eine bestimmte Form vorgeschrieben ist, werden im Rechtsverkehr bestimmte Handlungen wie die Abgabe einer Willenserklärung behandelt, wenn sich aus dem Verhalten schließen lässt, das der Handelnde damit (wortlos) seinen Willen zum Ausdruck bringen will, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen. Oft liegt dem schlüssigen Verhalten entsprechende Gewohnheit, Übung oder Vereinbarung zugrunde.

Beispiele:

  • Der heranfahrende Bus bringt zum Ausdruck: "Ich biete den Abschluss eines Beförderungsvertrages an." - Der einsteigende Fahrgast erklärt durch schlüssiges Verhalten: "Ich nehme Ihr Angebot an."
  • Das hochgehobene leere Bierglas bedeutet: "Ich bestelle noch ein Bier."
  • Das Heben der Hand in einer Versteigerung wird als Abgabe eines Gebotes verstanden (vgl. Trierer Weinversteigerung).

Allgemeine Zivilrechtslehre

 

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