Malta_329.jpg Eine Schiffsnummer dient zur einwandfreien Identifizierung eines Schiffes, diese Nummer wird von der International Maritime Organization nur einmal vergeben und kommt nicht wieder zum Einsatz. Diese Schiffsnummer begleitet das Schiff von der Kiellegung bis zur Abwrackung/Untergang des gleichen bei Verkauf und Flaggenwechsel. Sie besteht aus einer Nummerischen Folge z. B. 92245438. Diese Schiffsnummer wird dann zugeteilt wenn die Kiellegungsbescheinigung (Beilbrief) einer anerkannten Institution vorliegt, dieses können sein Klassifikationsgesellschaften oder von Ländern die jeweilige zuständige Behörde. Auch optisch muss die Schiffsnummer angebracht werden zur Erkennung durch Marine/ Küstenwache etc. bei nicht Funkkontakt mit angerufenen Schiff. In den Voyage Data Recorder dieser sammelt Daten von Sensoren an Bord von Schiffen. Diese werden digitalisiert, komprimiert und in einem extern installierten Crash Survival Module (CSM) gespeichert. Das Crash Survival Module ist ein geprüftes und zugelassenes Bauteil, das den extremen Bedingungen gegen Schock, Aufschlag, Druck und Hitze, die bei einem Schiffsunglück entstehen können, widersteht. Das CSM kann nach einem Schiffsunglück geborgen und die gespeicherten Daten durch Behörden oder Reedereien zur Ursachenuntersuchung abgerufen werden. Zertifiziert werden die Geräte durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Frachtschiffe größer als 3.000 BRZ und RoRo-Fähren (Roll-on Roll-off), die seit dem 1. Juli 2002 gebaut wurden, müssen nach Bestimmungen der International Maritime Organization (IMO Resolution A.861) mit einem Voyage Data Recorder System ausgestattet sein.
Siehe auch:
Ferner werden Schiffen folgende Nummern und Buchstaben verpasst:
D186 Mölders Marinemuseum.JPG mit dem Optischen Kennzeichen D 186 und U.S. DRAF als Signalflaggen am Schornstein Signalflagge-D.png Signalflagge-R.png Signalflagge-A.png Signalflagge-F.png]]
Diese Kennungen und Schiffsnummer werden benötigt im Fall von:
Die Küstenwache in Deutschland ist ein Koordinierungsverbund von Bundesbehörden mit Aufgaben auf See, wie Maritimer Umweltschutz, Sicherheit im Schiffsverkehr, Fischereischutz, Überwachung der Zollgrenzen und Polizeilicher Grenzschutz, wobei es nach dem Seeaufgabengesetz viele übertragene Aufgabenbereiche untereinander gibt. Die beteiligten Behörden stimmen den Einsatzplan der Fahrzeuge ab und steuern über die beiden Küstenwachzentren in Neustadt (Holstein) (für die Ostsee) und in Cuxhaven (für die Nordsee) die aktuellen Einsätze.
Das Verkehrssicherungskonzept Deutsche Küste stellt durch vornehmlich präventive, hoheitliche Maßnahmen die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie von der Schifffahrt ausgehender Gefahren an der deutschen Küste sicher. Der Erfolg dieses Konzepts spiegelt sich in der geringen Unfallquote im gesamten deutschen Küstenmeer wider. Diese wurde in der Deutschen Bucht bei einem jährlichen Verkehrsaufkommen von ca. 65.000 meldepflichtigen Schiffen (größer 50 m) auf 0,0035 % reduziert. Entsprechendes gilt für die deutsche Ostsee trotz derzeit erheblich zunehmenden Schiffsverkehrs aus dem osteuropäischen Raum.
Zuständige Behörden
Als Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Nord (Kiel) und Nordwest (Aurich) sowie die ihnen nachgeordneten Wasser- und Schiffahrtsämter zuständig für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren auf See. Aufgrund dieser Aufgaben wurde von den Dezernaten Schifffahrt der genannten Wasser- und Schifffahrtsdirektionen das Verkehrssicherungskonzept „Deutsche Küste“ entwickelt, das aus verschiedenen Modulen besteht und mit seinen präventiven Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren die Sicherheit an der Deutschen Küste gewährleistet.
Die IMO setzt sich zum Ziel, die
Zur Durchsetzung ihrer Politik arbeitet sie mit anderen UN-Einrichtungen und nichtstaatlichen Organisationen zusammen, insbesondere im Umweltschutz. Seit ihrem Bestehen hat die IMO etwa 40 internationale Übereinkommen erarbeitet und regelmäßig aktualisiert, um ihre Ziele zu erreichen. Sie beinhalten z. B. die Sicherheit der Besatzungen, die Verhütung von Havarien (insb. die SOLAS-Konvention), die Verhütung und Bekämpfung von Verschmutzungen (MARPOL-Konvention), verbesserte Such- und Rettungsmaßnahmen bei Seenot, sowie Schutz vor Piraterie und Terrorismus (insb. der neue ISPS - Code {International Ship and Port Facility Security Code} ). Die Konventionen werden ergänzt durch etwa 700 unverbindliche Verhaltenskodizes und Handbücher, deren Einhaltung die internationale Zusammenarbeit erleichtern sollen.
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