Bei Schiffsfonds oder auch Schiffsbeteiligungen handelt es sich um geschlossene Fonds, bei denen das eingesammelte Kapital in den Bau oder den Erwerb von Seeschiffen investiert wird.
Wie bei geschlossenen Fonds generell können Investoren/Anleger nur während eines bestimmten Zeitraums (Platzierungszeitraum) der Schiffsgesellschaft beitreten. Nachdem genügend Anleger dem Fonds beigetreten sind und das notwendige Eigenkapital eingeworben wurde, wird der Fonds geschlossen. Hyundai_National_6.479_TEU.jpg
Merkmale eines Schiffsfonds
- Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einer Gesellschaft (er erwirbt einen Anteil am Gesellschaftskapital)
- Langfristige Investition mit in der Regel 10 bis 25 Jahren Laufzeit
- Das konkrete Investitionsobjekt steht in der Regel fest (in der Regel kein Blind Pool)
- Unternehmerische Investition mit Chancen und Risiken
- Die Risiken können zu einem Totalverlust der Beteiligung führen
- Für den Verkauf der Beteiligung besteht keine Gewähr (Zweitmärkte sind derzeit noch im Aufbau)
Rechtliche Grundlagen
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Schiffsfonds werden i. d. R. in der Rechtsform einer
GmbH & Co. KG aufgelegt. Der Anbieter (auch Initiator oder Emissionshaus genannt) bietet über Banken oder freien Vermittlern interessierten Anlegern eine Beteiligung an dem Kommanditkapital der Gesellschaft an. Die Geschäftsführung obliegt dem persönlich haftenden Gesellschafter, in der Regel einer Komplementär-GmbH, die zur Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt ist. Die Anleger haben als
Kommanditisten grundsätzlich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Den Anlegern als begrenzt haftende Mitunternehmer stehen Mitwirkungs- und Kontrollrechte sowie eine Ergebnisbeteiligung und ein Anteil am Auseinandersetzungsguthaben gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu. Anleger haben zumeist die Wahl entweder als direkte Kommanditisten in das
Handelsregister eingetragen zu werden oder sich über einen
Treuhänder mittelbar an der Gesellschaft zu beteiligen. Der Treuhänder verwaltet den Anteil im eigenen Namen auf Rechnung des Treugebers. Der Name des Anlegers taucht bei einer treuhänderischen Beteiligung aber nicht im Handelsregister auf.
Grundlage der Beteiligung ist ein vom Anbieter vorgegebenes Vertragswerk (insbesondere Gesellschafts- und Treuhandvertrag) sowie der Emissionsprospekt, der vor Verkaufsbeginn seit dem 1. Juli 2005 einer Genehmigungspflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, unterliegt. Die Genehmigung durch die BaFin stellt dabei nur eine rein formale Prüfung hinsichtlich erforderlicher Angaben im Prospekt dar (Grundlage ist die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung). Die BaFin überprüft nicht, ob die Angaben im Prospekt richtig sind oder ob die Beteiligung wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Angaben im Prospekt unterliegen einer Prospekthaftung. Gemäß § 8g VerkProsG muss der Prospekt alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten, die notwendig sind, um dem Publikum eine zutreffende Beurteilung des Emittenten und der Vermögensanlagen zu ermöglichen (Generalnorm). Ein vom Anbieter beauftragter Wirtschaftsprüfer prüft auf Basis des IdW S4 Standards die rechtlichen und wirtschaftlichen Angaben im Prospekt auf Basis der geschlossenen Verträge. Ergebnis dieser Prüfung ist ein schriftliches Prospektprüfungsgutachten.
Steuerliche Grundlagen
Schiffsfondsgesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschaft nachhaltig und selbstständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und das Kostenrisiko aus dem Schiffsbetrieb trägt. Die Gesellschaft kann den steuerlichen Gewinn pauschal nach der Nettoraumzahl des Schiffes ermitteln (pauschalierte Gewinnermittlung nach § 5a EStG, sogenannte Tonnagesteuer) vorausgesetzt, dass sie einen entsprechenden Antrag stellt, das Schiff im internationalen Verkehr betrieben wird, die Bereederung des Schiffes im Inland erfolgt, die Geschäftsleitung der Fondsgesellschaft ihren Sitz im Inland hat und das Schiff in einem deutschen Register eingetragen ist. An diesen Antrag ist die Gesellschaft 10 Jahre lang gebunden. Die Anwendung der Tonnagesteuer führt zu geringen, pauschal ermittelten Gewinnen der Gesellschaft unabhängig von der realen Gewinn- oder Verlustsituation. Für die Kommanditisten führt die Tonnagebesteuerung zu einem geringen steuerpflichtigen Gewinn aus der Beteiligung in Höhe von etwa 0,1 bis 0,4% pro Jahr bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital (abhängig von der Nettoraumzahl des Schiffes und der Höhe des Gesellschaftskapitals). Auf diesen Gewinn ist dann der individuelle Steuersatz zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Tonnagesteuer eventuell spätere Gewinne aus der Veräußerung des Schiffes bereits abgegolten sind.
Erbschaft- und schenkungssteuerlich sind Schiffsbeteiligungen sehr interessant. Sofern der Anleger in das Handelsregister eingetragen wurde (direkte Beteiligung) kommt er nach derzeitiger Rechtslage in den Genuss der
- niedrigen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Werte (Bemessungsgrundlage ist der anteilige Steuerbilanzwert); häufig sind die Werte bedingt durch die degressive Afa und die mit den Auszahlungen bereits erfolgten Rückzahlungen von Teilen der Einlage negativ.
- den Freibetrag und den Bewertungsabschlag gemäß § 13a ErbStG
- die Tarifbegrenzung gemäß § 19a ErbStG.
Die steuerlichen Vergünstigungen entfallen jedoch nachträglich, wenn die Beteiligung innerhalb von 5 Jahren verkauft wird, die Gesellschaft aufgegeben wird oder die vom Erben/Beschenkten innerhalb von 5 Jahren getätigten Entnahmen die Summe seiner Einlagen und der zuzurechnenden Gewinnanteile um mehr als 52.000 € übersteigen. Für eine mittelbare/treuhänderische Beteiligung gelten die genannten steuerlichen Vorteile allerdings nicht!
Fondskonzeptionen
Schiffsfonds werden fast ausschließlich als Euro- oder US-Dollar-Fonds aufgelegt. Gängige Fondskonzeptionen sind:
- Einzelschiff mit mittel- oder langfristigem Chartervertrag
- Einzelschiff welches auf Reisebasis beschäftigt wird (Trampschifffahrt/Pool)
- Flotte gleicher Schiffe
- Flotte verschiedenartiger Schiffe
- Dachfonds
Bei dem Anlageobjekt kann es sich um ein gebrauchtes Schiff handeln oder um einen Neubau. Die gängigen Schiffsarten sind Containerschiffe, Tanker und Massengutfrachter (Bulker) aller Größenklassen. Aber auch Spezialschiffe werden im Markt angeboten. Die Fondsgesellschaft überlässt das bemannte und betriebsbereite Schiff einem Unternehmen und erhält hierfür die vereinbarten Chartereinnahmen (üblich in US-Dollar). Aus diesen Einnahmen werden nach Abzug der Schiffsbetriebs- und Managementkosten, Zinsen und Tilgungen für aufgenommene Darlehen und den Verwaltungskosten die Auszahlungen für die Kommanditisten bestritten. Über- oder Unterdeckungen hieraus verändern die vorhandenen Liquiditätsreserven. Die langfristige Prognoserechnung im Prospekt zeigt die kalkulierten Ein- und Ausgaben sowie die geplanten Auszahlungen an die Kommanditisten. Wie viel das Schiff gekostet hat und welche Kosten für die Vermittlung des Eigenkapitals und die Gebühren des Anbieters anfallen, ist der Mittelverwendungsrechnung zu entnehmen. Die Mittelherkunftstabelle gibt Aufschluss über die Finanzierung der Gesamtkosten und das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital. Die Kapitalrückflussrechnung zeigt die vom Anbieter prognostizierten Auszahlungen, die Steuerbelastung und die Nettorückflüsse an die Anleger. Zu beachten ist, dass die Auszahlungen an die Kommanditisten Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft darstellen. Die ausgezahlten Liquiditätsüberschüsse setzen sich aus realisierten Gewinnen und Rückzahlungen des Gesellschaftskapitals zusammen. Soweit durch diese Auszahlungen die gezeichnete Pflichteinlage unter die im Handelsregister eingetragene Haftsumme sinkt entsteht eine unmittelbare Haftung des Anlegers Dritten gegenüber nach § 172 Abs. 4 HGB.
Mit der Einführung des § 15 b EStG im Dezember 2005 wurde die Neukonzeption von Schiffsfonds mit Anfangsverlusten über 10% des Kommanditkapitals (Steuerstundungsmodelle) unterbunden. Auch die in der Branche über viele Jahre beliebten sogenannten Kombi-Modelle (steuerliche Anfangsverluste in den ersten Jahren mit anschließendem Wechsel zur Tonnagebesteuerung) gehören damit der Vergangenheit an. Betroffen sind alle Schiffsfonds, für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde oder bei denen der Anleger nach dem 10.11.2005 beigetreten ist (Rückwirkung des Gesetzes). Im Jahr 2006 werden voraussichtlich ausschließlich renditeorientierte Fondskonzepte auf den Markt kommen, die von der Tonnagebesteuerung profitieren.
Der Markt für Schiffsfonds
Der Markt für Schiffsbeteiligungen wuchs in den letzten Jahren. Wurden Mitte der 90er Jahre durchschnittlich rund 1,5 Mrd. € Eigenkapital pro Jahr platziert, so waren die Jahre 2004 und 2005 mit über 2,5 Mrd. € Platzierungsvolumen sehr gute Jahre für die Branche. Das Gesamtfondsvolumen stieg analog von rund 3 - 3,5 Mrd. € in den 90er Jahren auf über 6 Mrd. € im Jahr 2005. Schiffsfonds haben sich damit nach den Immobilienfonds zum zweitstärksten Segment im Bereich der geschlossenen Fonds entwickelt. Containerfonds stellen mit gut 50% des platzierten Kapitals traditionell das stärkste Segment, gefolgt von Tankerfonds mit etwa 20% Anteil.
Schiffspreise und Charterraten sind in den Jahren 2002 bis 2005 über alle Schiffstypen hinweg sehr stark gestiegen. Im Bereich der Containerschiffe hat es ab Sommer 2005 bis April 2006 bereits eine Korrektur der Charterraten gegeben. Im Bereich der
Containerschifffahrt wird von Fachleuten in den nächsten Jahren weiter mit einem deutlichen Anstieg der Nachfrage gerechnet (etwa 9-10% pro Jahr).
Bedingt durch die sehr hohe Zahl an bestellten Schiffsneubauten (die Werften sind bereits bis Mitte 2009 ausgebucht) kann es jedoch mittelfristig zu einem Angebotsüberhang an Schiffskapazitäten kommen. Folge wäre ein Druck auf die erzielbaren Charterraten und die Marktpreise der Schiffe.
Die Anbieter
Die Zahl der Anbieter, die Schiffsfonds auflegen, wächst. Derzeit sind circa 40 Anbieter aktiv. Doch nur etwa 15 Anbieter platzieren im Schiffsbereich mehr als 50 Mio. € Eigenkapital im letzten Jahr. Auf die fünf größten Emissionshäuser im Bereich Schiffsfonds des Jahres 2005 (HCI, CFB, MPC, Lloyd Fonds und Dr. Peters) entfiel ein Marktanteil von gut 50% des insgesamt platzierten Eigenkapitals. Die Anbieterstruktur ist mittelständisch geprägt. Während kleinere Emissionshäuser häufig nur aus bis zu 10 Personen bestehen erreichen führende Anbieter im Schiffsbereich eine Gesamtstärke von 50 bis etwa 200 Personen.
Worauf man als Anleger achten sollte
Richtig konzipierte Schiffsfonds, die an die richtige Anlegergruppe verkauft werden, können ein sehr sinnvolles Investment darstellen.
Für welche Anlegergruppe sind Schiffsfonds geeignet?
Schiffsfonds sind keine Standardkapitalanlagen sondern riskobehaftete unternehmerische Investitionen. Durch die langfristige Mittelbindung und die nicht gesicherte Verkaufsmöglichkeit im Zweitmarkt gilt für Anleger folgendes:
- Nur langfristig nicht benötigte Gelder sollten generell in Geschlossene Fonds investiert werden
- Schiffsfonds sollten nur als Beimischung zum vorhandenen Portfolio dienen (z. B. zur Risikostreuung)
- Anleger sollten sich im eigenen Interesse informieren und eine eigenständige Meinung zum angebotenen Schiff, dem Anbieter, der Fondskonzeption und den Zukunftsaussichten des betreffenden Marktes bilden. Er oder Sie sollte sich über die Risiken der Investition bewußt sein.
- Bedingt durch die sehr geringe Steuerbelastung der Ausschüttungen auf Grund der Tonnagesteuer sind Schiffsfonds besonders für unternehmerisch denkende Anleger interessant, die bereits über ein Vermögen verfügen und Freibeträge bei Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeschöpft haben.
- Da Schiffsfonds zu den provisionsstärksten Anlageprodukten zählen sollte man von seinem Anlagerberater eine qualifizierte Beratung einfordern, bzw. den Anlageberater wechseln, wenn er nicht die erforderliche Sachkunde besitzt.
- Kritisch zu sehen ist eine (teilweise) Kreditfinanzierung des Beteiligungskaufes. Sollten aus der Beteiligung selbst keine Ausschüttungen erfolgen müssen Zins- und Tilgungszahlungen komplett aus anderen Mitteln des Anlegers erfolgen. Da das Schiff bereits anteilig mit Fremdkapital finanziert wurde erhöht eine (teilweise) Beteiligungsfinanzierung den Leverageeffekt erheblich. Zudem sind die Kreditzinsen der Beteiligungsfinanzierung bei Anwendung der Tonnagesteuer nicht als Sonderbetriebsausgaben steuerlich abziehbar.
Worauf sollten Anleger bei der Prüfung der Angebote achten?
- Verfügt der Anbieter über ausreichend Erfahrung?
- Gibt es eine testierte Leistungsbilanz zu den Ergebnissen der bisher aufgelegten Fonds?
- Liegt ein IDW-Prospektprüfungsbericht vor oder ist er in Auftrag gegeben?
- Ist das Schiff modern und marktgerecht konfiguriert und der Preis marktgerecht?
- Sind die kalkulierten Kosten des Anbieters und die Vertriebskosten branchenüblich?
- Verfügt das Schiff über eine solide Anfangsbeschäftigung (Charterbonität, Charter steht im vernünftigen Verhältnis zum Kaufpreis?)
- Sind die Annahmen für die Anschlusscharter realistisch? Wie sind die Zukunftsaussichten? Bei Poolschiffen: Sind die erwarteten Pooleinnahmen realistisch?
- Sind die Fremdkapitalquote und die Tilgungsdauer marktüblich?
- Sind die Annahmen der Fondsrechnung realistisch (Kreditzinsen, Betriebskosten und off-hire Zeiten des Schiffes, Wechselkursannahmen, Verkaufspreis des Schiffes, etc.)
- Wurde die Fondsrechnung durch Kunstgriffe geschönt (z. B. Yen-Finanzierung, kalkulierte Wechselkursgewinne in der Betriebsphase)
- Kauf- und Verlängerungsoptionen des Charterers reduzieren die Chancen des Investments. Sind bei Ausübung von Kaufoptionen die zu erwartetenden Renditen auch akzeptabel?
- Gibt es zusätzliche Gewinnbeteiligungen des Anbieters, die die wirtschaftlichen Chancen der Anleger reduzieren?
Informationsquellen
- Der Verkaufs- oder Emissionsprospekt mit Zeichnungsschein: Der Verkaufs- oder Emissionsprospekt unterliegt der Prospekthaftung und wird von Wirtschaftsprüfern im Rahmen der Prospektprüfungsgutachtens geprüft. Hier wird das Investitionsobjekt, die Rahmenbedingungen sowie die Chancen und Risiken genau geschildert. Sonstige Vertriebsunterlagen hingegen unterliegen keiner Prüfung.
- Im Gesellschaftsvertrag sind alle wesentlichen Vereinbarungen enthalten. Er ist die vertragliche Grundlage des Beitritts. Ihn sollte man immer lesen.
- Das Prospektprüfungsgutachten des beauftragten Wirtschaftsprüfers wird interessierten Anlegern auf Wunsch in der Regel kostenlos zugeschickt. Hierin ist nachzulesen, ob der Verkaufsprospekt den Anforderungen des IDW genügt, oder ob es materielle Beanstandungen gibt.
- Die testierte Leistungsbilanz gibt Aufschluss über die Erfahrung des Anbieters und die Ergebnisse von früheren Fonds.
- Es gibt Fondsanalysen unterschiedlicher Qualität von verschiedenen Anbietern (z. B. Scope, GUB, Kapitalmarkt-Intern, Loipfinger, etc.)
- Das Internet ermöglicht einen guten Marktüberblick, welche Fonds derzeit angeboten werden (z.B. Efonds24, Bit AG)
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