Unter einer Wasserstraße versteht man gewöhnlich eine schiffbare Wasserfläche. Es handelt sich dabei in erster Linie um Flüsse und Kanäle. Abweichend davon werden teilweise auch Meerengen als Wasserstraßen bezeichnet.
Für die ozeanischen Flächen wird in der Regel der Begriff "Seeweg" gewählt, Ausnahme ist beispielsweise die Dänemarkstraße im Nordatlantik.
Eine natürliche Wasserstraße nennt man Seestraße, eine künstlich angelegte Schifffahrtskanal. Seekanäle verbinden zwei Meere oder Meeresteile miteinander. Binnenlandkanäle dienen der Schifffahrt zwischen Flüssen, dabei sind zwei Arten zu verzeichnen: Seitenkanäle gehen von einem Flusslauf aus und münden weiter unterhalb wieder in ihn. Wasserscheidenkanäle verbinden zwei Wasserläufe miteinander.
Die in Deutschland existierenden Schifffahrtsstraßen (Bundeswasserstraßen) stehen überwiegend unter der Verwaltung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, einer zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gehörenden Behörde. Die Verwaltung einer Schifffahrtsstraße kann auch an ein Bundesland delegiert werden (sog. "Delegationsstrecken", beispielsweise die Elbe oberhalb Tinsdal an die Freie und Hansestadt Hamburg).
Hinsichtlich der wegerechtlichen Stellung (Ausbau und Unterhaltung) unterscheidet man in Seewasserstraßen und Binnenwasserstraßen. Hinsichtlich der Frage nach den geltenden Fahrregeln wird in Seeschifffahrtsstraßen (es gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung) und Binnenschifffahrtsstraßen (es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung)und für den Rhein die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, sowie analog dazu die Mosel...., Donauschifffahrts.....
Das deutsche Wasserstraßennetz beträgt derzeit etwa 7.350 km (sowie 17.800 km² Seefläche) - 6.713 km sind davon Binnenwasserstraßen.
Die längsten Kanäle Deutschlands (über 100 km) sind (nur deutscher Anteil):
Siehe auch: Liste der Kanäle
Nichtklassifizierte Wasserstraßen, auf denen dennoch Schiffsverkehr (z.B. von Ausflugsschiffen oder Sportbooten) stattfindet, werden der fiktiven Klasse „0“ zugeordnet. Hierzu zählen in Deutschland etwa die Lahn zwischen Wetzlar und der Mündung oder die Fulda zwischen Kassel und Hannoversch-Münden.
Am 24. März 1993 wurde das neue Klassifikationssystem in der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung durch das Bundesverkehrsministerium erlassen und die deutschen Binnenwasserstraßen danach bewertet. Auskunft über die mögliche Befahrbarkeit gibt hier auch die Binnenschifffahrtsstraßenordnung oder das Elektronische Wasserstraßen-Informationssystem ELWIS.
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