Das Schifffahrtsrecht ist ein Teilgebiet von Gesetzen und Rechtsvorschriften, die sich mit dem Gebrauch von Schiffen auf nationalen und internationalen Wasserstraßen befassen.
Zum Schifffahrtsrecht gehören u. a. das Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschiffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) und sie Schiffahrtsordnung Emsmündung.
Die Kollisionsverhütungsregeln gelten auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden von Seeschiffen befahrbaren Gewässern (z. B. Hafenzufahrten). Die Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung gilt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf den Seeschiffahrtsstraßen und die Schiffahrtsordnung Emsmündung gilt im Mündungsgebiet der Ems und der Leda.
Als Grundregeln für das Verhalten im Verkehr der Kollisionsverhütungsregeln (§ 2 KVR), der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (§ 3 SeeSchStrO) und der Schiffahrtsordnung Emsmündung kann man festhalten:
Neben den Verhaltenspflichten aufgrund der Verkehrsvorschriften hat jeder Skipper die seemännischen Sorgfaltspflichten zu beachten, die der allgemeine Seemannsbrauch oder die Situation erfordern (vgl. § 2 KVR). Den seemännischen Sorgfaltspflichten kommt so die gleiche Bedeutung zu wie den Straßenverkehrsvorschriften.
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