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Schiffbarkeit ist ein Begriff, der besagt, dass auf einer Wasserstraße Schifffahrt betrieben werden kann. Bei Schiffsüberführungen an Land heißt es, "die Schiffbarkeit wurde hergestellt".

Zuständig für die Schiffbarkeit von Wasserstraßen ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die u. a. auch die Klassifizierung für die Wasserstraßen in einer Skala von 1 bis 7 vornimmt. Es gibt eine Klasse 0, die besagt, dass diese Gewässer nicht schiffbar sind.

Ein Grund für eine nicht schiffbare Wasserstraße kann die unzureichende Wassertiefe oder eine fest geschlossene Eisdecke sein. Deshalb wird im Winter die Schiffbarkeit zusätzlich mit der Dicke der Eisdecke, ihrer Beschaffenheit und Drift angegeben.

Ebenfalls gebräuchlich ist der Begriff in der Getränkeindustrie, um den flüssigen Ausscheidungsanteil einer Substanz zu spezifizieren. Insbesondere dickflüssige Frucht- oder Gemüsesäfte lassen sich aufgrund ihres hohen Ballaststoffanteils nur schlecht schiffen.

Siehe auch: Wasserstand, Hafenbecken, Seeschifffahrt

Schifffahrt

 

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