SchengenAgreement map.png|thumb|300px|Die Staaten des Schengener Abkommens
Dunkelblau: Mitglieder
Hellblau: unterzeichnet, aber (noch) keine Ausführung
Gelb: interessiert an Mitgliedschaft
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Im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), besser bekannt als Schengener Abkommen, vereinbarten mehrere europäische Staaten, auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Es ist gültig in den Staaten der Europäischen Union (mit Ausnahme von Großbritannien und Irland), in Island, Norwegen, und ab 2007 in der Schweiz.
Während in diesen Ländern die Grenzkontrollen weggefallen sind, wird an den Außengrenzen zu Drittstaaten genau kontrolliert. An den Flughäfen gibt es getrennte Abfertigungen für Bürger der Europäischen Union und der assoziierten Schengen-Staaten (Norwegen, Island sowie die Schweiz ab 2007) und Reisende aus Drittstaaten. Das Schengen-System beinhaltet u.a. Aufenthaltsverbote für den gesamten Schengen-Raum. Daher kann an jedem Punkt der Schengen-Außengrenze die Einreise verweigert werden, wenn kein Visum, insbesondere Schengenvisum vorhanden ist oder anderweitige Gründe gegen eine Einreise- und/oder Aufenthaltsgewährung sprechen.
Ist ein so genanntes Schengenvisum von einem Mitgliedsland erteilt, besteht Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis in allen Schengen-Staaten. Das Problem sind die Schengen-Außengrenzen: die Schweiz (zukünftig) hat keine; Frankreich, Spanien, Italien, Polen, Litauen etc. aber sehr wohl. Auch Deutschland hat Schengen-Außengrenzen (Seegrenzen in der Ost- und Nordsee). Das Problem des Visa-Missbrauchs (insbesondere Menschenhandel und Zwangsprostitution) darf daher nicht nur auf diese Länder verlagert werden; es muss eine europäische Lösung gefunden werden. In allen Schengen-Ländern erfolgen daher verschärfte innerstaatliche Zoll- und Polizeikontrollen. Sie werden durch die länderspezifischen Behörden wahrgenommen, z. B. in Deutschland durch die Bundespolizei und den Zoll.
In Ausnahmefällen, z. B. bei internationalen Großveranstaltungen (Fußballeuropa- und Weltmeisterschaft) oder Gipfeltreffen, kann das Schengen-Übereinkommen vorübergehend außer Kraft gesetzt und Grenzkontrollen eingeführt werden (Art. 2 des Vertragswerks). Als Ausgleich für die fehlenden Grenzkontrollen wurde ein elektronischer Fahndungsverbund (das Schengener Informationssystem) geschaffen und die Schleierfahndung und polizeiliche Nacheile (kurzfristige Verfolgung von Straftätern auf ausländischem Staatsgebiet) eingeführt.
Im Vertrag von Amsterdam (2. Oktober 1997) wurde beschlossen, das Übereinkommen von Schengen in das EU-Recht zu integrieren. Dies wurde am 1. Mai 1999 umgesetzt. Die Folge ist, dass alle folgenden Neumitglieder der EU das Schengenabkommen unterzeichnen müssen. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Allerdings wehrten sich diese Länder anders als beim völkerrechtlichen Abschluss des Schengener Abkommens nicht mehr gegen die Integration des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der EU. Aufgrund des Schengen-Protokolls wurde es in den rechtlichen Rahmen der EU überführt. Seither sind die Organe der EU für die Fortentwicklung des Schengener Rechts verantwortlich, ohne dass dies notwendig in allen Mitgliedstaaten gilt. Dies ist eine Sonderform der Ungleichzeitigkeit innerhalb der EU nach dem Vorbild der Währungsunion. Sein erstes Urteil zur Auslegung des Schengener Rechts sprach der Europäische Gerichtshof im Jahr 2003 über den Schutz vor Doppelbestrafung innerhalb der EU.
Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die Vertreter der fünf EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg bei Schengen (Luxemburg) auf dem Fahrgastschiff „Princesse Marie-Astrid“ auf der Mosel das Schengener Übereinkommen. Für dieses historische Ereignis wurde Schengen ausgewählt, da es gemeinsam mit seinen Nachbargemeinden Perl (Deutschland) und Apach (Frankreich) einen Knotenpunkt in der Mitte Europas bildet.
Am 19. Juni 1990 unterzeichneten diese Länder dann das Schengener Durchführungsübereinkommen, in dem die konkreten Verfahrensabläufe der Umsetzung des Übereinkommens in gesetzlicher und technischer Hinsicht festgelegt sind.
Inzwischen haben 33 Länder das Abkommen unterzeichnet bzw. nehmen faktisch an ihm teil. Es ist zu unterscheiden zwischen dem formalen Inkrafttreten des multilateralen Vertrages (nach Ratifikation durch alle teilnehmenden Staaten) und der faktischen Abschaffung der Grenzkontrollen. Die Grenzkontrollen können in einem Land erst dann abgeschafft werden, wenn die technischen Voraussetzungen (z. B. Anbindung des Landes an das Schengener Informationssystem) erfüllt sind. Dies nimmt in der Regel einige Jahre in Anspruch. Weitere Beitritte wird es erst mit der Fertigstellung des Schengener Informationssystems II geben. Geplant ist dies für 2007, ob die Entwicklung derzeit im Zeitplan liegt, ist nicht bekannt.
Übersicht über die Teilnehmerländer:
| Land | Beitritt zum Abkommen | Wegfall der Grenzkontrollen | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Andorra | 16. März 1995 | keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zu den Nachbarländern (Spanien und Frankreich). | |
| Belgien | 19. Juni 1990 | 16. März 1995 | |
| Dänemark | 19. Dezember 1996 | 25. März 2001 | Auch Grönland und die Färöer wurden als Teil der Nordischen Passunion Mitglieder des Schengener Abkommens. |
| Deutschland | 19. Juni 1990 | 16. März 1995 | Vor und während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wurde das Schengener Abkommen wegen Sicherheitsaspekten vorübergehend außer Kraft gesetzt |
| Estland | 1. Mai 2004 | Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007 | |
| Finnland | 19. Dezember 1996 | 25. März 2001 | |
| Frankreich | 19. Juni 1990 | 16. März 1995 | |
| Griechenland | 6. November 1992 | 26. März 2000 | formale Inkraftsetzung schon 1997, wegen Sicherheitsbedenken anderer EU-Länder faktische Umsetzung erst 2000 |
| Irland | 29. Mai 2000 | eingeschränkte Teilnahme; nur Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit, keine Reisefreiheit | |
| Island | 19. Dezember 1996 | 25. März 2001 | kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens |
| Italien | 17. November 1990 | 26. Oktober 1997 | |
| Lettland | 1. Mai 2004 | Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007 | |
| Liechtenstein | keine explizite Unterzeichnung, da Liechtenstein mit der Schweiz eine Währungs- und Zollunion bildet und auch die schweizerische Grenzwacht für die Personenkontrollen an den Zollämtern zu Österreich in Liechtenstein zuständig ist (es bestehen keine Grenzkontrollen zum Nachbarland Schweiz), daher Wegfall der Grenzkontrollen zusammen mit dem Beitritt der Schweiz; voraussichtlich Ende 2006, Anfang 2007 | ||
| Litauen | 1. Mai 2004 | Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007 | |
| Luxemburg | 19. Juni 1990 | 16. März 1995 | |
| Malta | 1. Mai 2004 | Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007 | |
| Monaco | 16. März 1995 | keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Frankreich. | |
| Niederlande | 19. Juni 1990 | 16. März 1995 | |
| Norwegen | 19. Dezember 1996 | 25. März 2001 | kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens |
| Österreich | 28. April 1995 | 1. Dezember 1997 | |
| Polen | 1. Mai 2004 | Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007 | |
| Portugal | 25. Juni 1991 | 16. März 1995 | Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2004 wurde das Schengener Abkommen wegen Sicherheitsaspekten vorübergehend außer Kraft gesetzt |
| San Marino | 26. Oktober 1997 | keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien. | |
| Schweden | 19. Dezember 1996 | 25. März 2001 | |
| Schweiz | 16. Oktober 2004 | voraussichtlicher Wegfall der Personenkontrollen an der Grenze Anfang 2008 - die Warenkontrolle bleibt bestehen | |
| Slowakei | 1. Mai 2004 | Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007 | |
| Slowenien | 1. Mai 2004 | Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007 | |
| Spanien | 25. Juni 1991 | 16. März 1995 | |
| Tschechien | 1. Mai 2004 | Laut tschechischem Innenministerium wird Tschechien das Übereinkommen voraussichtlich ab 2007 anwenden. | |
| Ungarn | 1. Mai 2004 | Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007 | |
| Vatikanstadt | 26. Oktober 1997 | keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien. | |
| Vereinigtes Königreich | 29. Mai 2000 | eingeschränkte Teilnahme; nur Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit, keine Reisefreiheit | |
| Zypern | 1. Mai 2004 | Grenzkontrollen entfallen voraussichtlich frühestens 2007 |
Die Schweiz ratifizierte das Abkommen am 16. Oktober 2004. Gegen das Abkommen wurde das Referendum ergriffen, damit die Vorlage vom Volk angenommen werden muss. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung für den Beitritt zum Abkommen. Es wird voraussichtlich ab 2008 nach Einrichtung der erforderlichen Sicherheitssysteme in Kraft treten. Am meisten Unterstützung fand die Vorlage in den Kantonen Neuenburg (70,94 Prozent) und Waadt (67,55 Prozent). Am wenigsten unterstützt wurde sie durch die Kantone Appenzell I.-Rh (31,49 Prozent), Tessin und Schwyz (beide 38,08 Prozent).
Am 19. Mai 2004 teilte die EU-Kommission nach einem Gespräch mit Schweizer Regierungsvertretern mit, dass die Schweiz Ende 2006 oder Anfang 2007 dem Schengener Übereinkommen beitreten solle. Die Schweiz, für die einige Sonderregelungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit gelten werden, wird es dann – ähnlich wie Norwegen und Island – ohne EU-Mitgliedschaft anwenden.
Mit der durch die Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 besiegelten Teilnahme der Schweiz am Schengener Abkommen entfällt auch für dieses Land die Visumspflicht. Dies ist für die 21 Prozent der Ausländer und Ausländerinnen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz von besonderer Bedeutung, von denen ein großer Teil selbst beim kurzen Grenzübertritt beispielsweise nach Frankreich, Deutschland, Österreich oder Italien ein Visum brauchte und einen solchen Übertritt lange im Voraus planen musste. Nun braucht diese Personengruppe kein Visum mehr. Das gleiche gilt natürlich umgekehrt.
Auch Liechtenstein, das bereits jetzt seine Grenze zur Schweiz nicht kontrolliert, dürfte zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie die Schweiz dem Schengener Übereinkommen beitreten, da zwischen der Schweiz und Liechtenstein, wo dann die Schengen-Außengrenze verlaufen würde, Grenzkontrollen eingeführt werden müssten, was von liechtensteinischer Seite als zu aufwendig angesehen wird.
Die Schweiz wird aber auch nach Umsetzung nicht mit der EU zusammen in einer Zollunion sein. Das hat zur Folge, dass nach wie vor die großen Zollämter bewacht sein werden, um den Warenfluss zu kontrollieren.
Die Folgen und Auswirkungen des Schengener Übereinkommens sind seit den 1980er Jahren Kritik von Bürger- und Menschenrechtsinitiativen ausgesetzt. Der Wegfall von Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten geht mit der Verpflichtung einher, die Außengrenzen zum Zwecke der Fluchtabwehr, der Bekämpfung illegaler Einwanderung, angemessen, d.h. meist verstärkt, zu sichern. Bis zum EU-Beitritt Polens war beispielsweise die Ostgrenze Deutschlands (Oder-Neiße-Linie) eine verstärkt gesicherte Grenze. Personen, die eine derartige Grenze dennoch rechtswidrig überwinden wollen, nehmen teure und kriminelle Schleuser-Unternehmen in Anspruch oder riskieren beim Grenzübertritt ihr Leben. Nach unabhängigen Schätzungen sind an der deutschen Ostgrenze von 1993 bis 2003 etwa 145, hingegen an der Schengen-Südgrenze, insbesondere an der Meerenge von Gibraltar und in der Ägäis, zwischen 1994 und 2004 mehr als 5.000 Menschen beim versuchten Grenzübertritt ums Leben gekommen.
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