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Schein,_Johann_Hermann
Der Ausdruck Schein bezeichnet:
- kurz eine Bescheinigung; insbesondere Teilnahmebescheinigung
- kurz den Geldschein; siehe Banknote
- kurz eine Lichterscheindung (Lichtschein, Feuerschein, Heiligenschein); siehe Licht
- kurz den Anschein, das Äußere („Schein und Sein“), die Erscheinung (siehe aber dort zu geläufigen Unterscheidungen zwischen „Schein“ und „Erscheinung“)
- eine deutsche Funk-/Rockband, siehe Schein (Band)
- Persilschein
- Sonnenschein
Personennamen:
Schein | シャイン