Schaumburg-Lippe war bis 1946 ein selbständiges deutsches Land (Grafschaft,
Fürstentum, Freistaat) im Gebiet des heutigen
Niedersachsen, zwischen der Stadt
Hannover und der westfälischen Grenze gelegen. Der Name bezieht sich auf die
Schaumburg im
Wesergebirge (heute:
Rinteln) und den Fluss
Lippe. Hauptstadt war
Bückeburg. Nördlich des Gebietes befindet sich das
Steinhuder Meer, in dem sich die ehemalige schaumburg-lippische Inselfestung und Militärschule
Wilhelmstein befindet.
Bevölkerung und Fläche
340 km²; 54.162 Einwohner (Mai 1939)
Geschichte
Otto V. Graf von
Schaumburg nahm während des
Dreißigjährigen Krieges 1640 an einer Versammlung der evangelischen Kriegsparteien in
Hildesheim teil, bei der sämtliche Teilnehmer vergiftet wurden. Am 15. November
1640 verstarb mit dem jungen und noch kinderlosen Grafen der letzte männliche Vertreter seines Geschlechts. Sein Erbe wurde in den Folgejahren aufgeteilt. In mehreren Verträgen wurde die Teilung
1647 festgelegt und im Oktober
1648 im
Westfälischen Friedensvertrag bestätigt.
Schaumburg-Lippe entstand
1647 durch die Aufteilung der Grafschaft Schaumburg unter dem Haus
Braunschweig-Lüneburg, den Landgrafen von
Hessen-Kassel und den Grafen zur
Lippe.
Der lippische Teil führte fortan die Bezeichnung „Grafschaft Schaumburg-Lippe“. Nachdem Graf
Georg Wilhelm (
1784–
1860) dem
Rheinbund beigetreten war, erhöhte er sich selbst zum Fürsten.
1815 trat das Fürstentum dem
Deutschen Bund bei und wurde nach
1871 ein Bundesstaat des
Deutschen Reiches. Von 1895 bis 1905 versuchte der Fürst seine Erbansprüche auf das Fürstentum
Lippe in einem rechtshistorisch bedeutsamen Erbfolgestreit durchzusetzen, was ihm jedoch nicht gelang. Fürst
Adolf zu Schaumburg-Lippe verzichtete am
15. November 1918 als einer der letzten deutschen Monarchen auf den Thron.
Nach dem Ersten Weltkrieg
Nach dem
Ersten Weltkrieg wurde Schaumburg-Lippe ein
Freistaat innerhalb der
Weimarer Republik.
In Schaumburg-Lippe war die
SPD immer die stärkste Fraktion im Landtag und bis zum März
1933 hatte sie sogar eine regierungsfähige Koalitionsregierung mit der
Deutschen Staatspartei. Den von der Landesregierung favorisierten Anschluß des Landes an Preußen lehnte die Bevölkerung in einer Volksabstimmung 1926 mit knapper Mehrheit ab. Ein erneuter Vorstoß zum Anschluß scheiterte 1930 im Landtag an der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit.
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Mit der
Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ erhält das
Land Hannover seine rechtlichen Grundlagen.
Am 23. November 1946 genehmigt die britische Militärregierung die Vereinigung des Landes Braunschweig (mit Ausnahme des östlichen Teils des Landkreises Blankenburg sowie der Exklave Calvörde des Landkreises Helmstedt, die an die sowjetische Besatzungszone fallen und in das Land Sachsen-Anhalt integriert werden), des Landes Hannover (mit Ausnahme des Amtes Neuhaus, das an die sowjetische Besatzungszone fällt und erst 1993 Niedersachsen wieder angegliedert wird), des Landes Oldenburg und des Landes Schaumburg-Lippe zum neuen Land Niedersachsen.
Ein Volksentscheid vom 19. Januar 1975 zur Wiederherstellung des ehemaligen Landes (nach Artikel 29 GG) wurde trotz positiven Ausgangs vom Bundesgesetzgeber zurückgewiesen.
Verwaltungsmäßig bestand das Land Schaumburg-Lippe aus den späteren Landkreisen Bückeburg und Stadthagen, denen 1934 die kreisfreien Städte Bückeburg und Stadthagen eingegliedert wurden.
Im Jahre 1948 wurde die beiden Landkreise zum Landkreis Schaumburg-Lippe mit der Kreisstadt Stadthagen vereinigt. Bei der Neuorganisation der Kreise in Niedersachsen wurde der Landkreis am 1. August 1977 mit dem Landkreis Grafschaft Schaumburg (Kreisstadt Rinteln) – der seit 1647 zu Hessen-Kassel, ab 1866 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau und erst ab 1932 zur Provinz Hannover gehört hatte – zum neuen Landkreis Schaumburg (Kreisstadt Stadthagen) vereinigt. Die Stadt Hessisch-Oldendorf kam zum Landkreis Hameln-Pyrmont. Seither sind fast die gesamten Gebiete, die bis etwa 1647 schaumburgisch waren, wieder unter einheitlicher Verwaltung.
Staatsorganisation
Das Fürstentum besaß seit 1871 eine Stimme im
Bundesrat. Seine Hauptstadt war
Bückeburg, das
1905 lediglich 5.500 Einwohner zählte. Unterteilt in die zwei Städte Bückeburg und Stadthagen und die drei Ämter Bückeburg, Stadthagen und
Hagenburg, gehörte es als Gerichtsbezirk Bückeburg dem Oberlandesgericht in
Oldenburg an. Militärisch gehörte das Fürstentum zum Ersatzbezirk des VII. Armeecorps, 26. Brigade, dessen Jägerbataillon Nr. 7 in Bückeburg stationiert war. Das Fürstentum Schaumburg-Lippe hatte eine Militärkonvention mit
Preußen abgeschlossen.
Nach der Verfassung des Freistaats Schaumburg-Lippe von 1922 lag die gesetzgebende Gewalt im wesentlichen beim Landtag, der aus 15 Abgeordneten bestand, die auf drei Jahre durch Verhältniswahl gewählt wurden. Für die ausführende Gewalt war die vom Landtag gewählte Landesregierung zuständig, die ein Kollegium aus fünf Mitgliedern war, davon zwei hauptamtlich und drei nebenamtlich. Der hauptamtliche Vorsitzende der Landesregierung führte den Titel "Staatsrat". Die innere Verwaltung gliederte sich in die Landkreise Bückeburg und Stadthagen und die Städte Bückeburg und Stadthagen. 1933 bestanden im Kreis Bückeburg 34 Gemeinden und 3 gemeindefreie Gutsbezirke, im Kreis Stadthagen bestanden neben den Flecken Hagenburg und Steinhude am Meer 32 Gemeinden und 5 gemeindefreie Gutsbezirke. Die Rechtsprechung im Freistaat Schaumburg-Lippe oblag zwei Amtsgerichten (Stadthagen und Bückeburg), einem Landgericht (Bückeburg) sowie dem preußischen Oberlandesgericht in Celle, das kraft Staatsvertrag auch für Schaumburg-Lippe zuständig war.
Staatsgröße
Der 340,2 km² große Staat zählte
- 1766: 17,000 Einwohner
- 1836: 26,400 Einwohner
- 1881: 33.133 Einwohner
- 1905: 44.992 Einwohner
- 1934: 50.669 Einwohner
Wirtschaft
Wirtschaftlich war das Fürstentum, neben der Viehwirtschaft, vor allem an den Steinkohleabbau gebunden.
Religion
Die Angehörigen des Fürstenhauses und die Mehrzahl der Einwohner waren Protestanten (98,2 Prozent). Katholiken (1,3 Prozent) und Juden (0,4 Prozent) bildeten eine Minderheit.
Herrscher und Ministerpräsidenten
Grafen
Fürsten
Ministerpräsidenten
- 1918-1918: Friedrich Freiherr von Feilitzsch
- 1918-1919: Heinrich Lorenz (SPD) (Vorsitzender des Landesrates)
- 1919-1922: Otto Bömers (parteilos) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
- 1922-1925: Karl Wippermann (parteilos) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
- 1925-1928: Erich Steinbrecher (SPD) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
- 1928-1933: Heinrich Lorenz (SPD) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
- 1933: Hans Joachim Riecke (NSDAP) (Reichskommissar)
- 1933-1945: Karl Dreier (NSDAP) (Landespräsident)
- 1933-1945: Alfred Meyer (NSDAP) (Reichsstatthalter für Lippe und Schaumburg-Lippe)
- 1945-1946: Heinrich Bövers (vormals DDP) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
Literatur
- Wiegmann, Wilhelm: Heimatkunde des Fürstentums Schaumburg-Lippe, Stadthagen 1912, Reprint Hameln 1990
- Höing, Hubert (Hrsg.) : Vom Ständestaat zur freiheitlich-demokratischen Republik. Etappen in Schaumburg, Melle 1995
- Schaumburger Landschaft (Hrsg.) : Schaumburger Land. Eine kleine Landesgeschichte, Braunschweig 2003
- Holste, Heiko: Schaumburg-Lippe. Vom souveränen Staat zum halben Landkreis, Steinhude 2003
- Anna-Franziska von Schweinitz: Die landesherrlichen Gärten in Schaumburg-Lippe von 1647 bis 1918, (Grüne Reihe; Bd. 20), Worms: Werner, 1999, ISBN 3-88462-161-0.
Schlösser & Palais der fürstlichen Familie
Schloss-bueckeburg.jpg
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