Ein Schalldämpfer ist eine Vorrichtung, welche die Intensität von Schallwellen verringern soll.
Der geläufigste Schalldämpfer ist der in einem Kraftfahrzeug, der das Auspuffgeräusch verringert. Weniger bekannt ist der Einsatz in Rohrleitungen und Medienführungen der Gebäudetechnik
Es gibt verschiedene Bauarten von Schalldämpfern die mit verschiedenen Strategien die Schallintensität verringern. In der Regel werden Absorptionsdämpfer oder Interferenzdämpfer eingesetzt.
Im Regelfall sind in einer Abgasanlage beide Verfahren kombiniert. Entweder als getrennte Schalldämpfer (Mittel- und Endschalldämpfer) oder in einem kombinierten einzigen Schalldämpfer. So kann man ein möglichst breites Frequenzspektrum abdecken.
Im einfachsten Fall besteht ein Schalldämpfer aus einem zylindrischen Rohr, das oben und unten von einer Scheibe verschlossen ist. In der Mitte von Boden- und Deckelscheibe befindet sich ein Loch, das etwas größer als der Durchmesser des Projektils ist - ein Schalldämpfer muss also auf das jeweilige Kaliber der Waffe abgestimmt sein.
In der Praxis haben Schalldämpfer zusätzlich mehrere Scheiben im Inneren des Zylinders, die aus weichem Kunststoff sind und stets eine Kaliber-große oder etwas größere Bohrung in der Mitte besitzen.
Verlässt das Geschoss den Lauf, strömen die Pulvergase (Treibgase) seitlich am Geschoss vorbei in die erste Kammer des Schalldämpfers. Beim Durchfliegen der Kunststoffscheiben im Schalldämpfer werden die Pulvergase immer wieder "abgefischt" und können sich in der jeweiligen Kammer des Schalldämpfers nur langsam ausbreiten, bis sie durch die kleine Öffnung in die nächste Kammer einströmen.
Auf diese Weise werden die Pulvergase stark abgebremst und verlassen nur sehr langsam die Mündung des Schalldämpfers, so dass durch die Gase nur mehr eine geringe Druckwelle erzeugt wird, die sich in einem mehr oder weniger mäßigen Knall äußert.
Die Anordnung der Kammern und die Entspannung der Gase über zusätzliche Bohrungen oder Schlitze ist das Geheimnis beim Bau eines guten Schalldämpfers. Zudem funktioniert der gleiche Schalldämpfer bei schnell oder langsam abbrennenden Pulvern unterschiedlich gut, hinzu kommt noch die Pulvermenge, die bei jedem Schuss zu Gas verbrennt. Eine sorgsame Munitionsauswahl ist daher für jeden Schalldämpfer obligatorisch, damit er optimal wirken kann.
Entgegen der landläufigen Meinung kann ein Schalldämpfer das Geschoss nicht wirksam abbremsen. Ein Überschall-Geschoss erzeugt also nach wie vor beim Verlassen der Mündung eine Schockwelle, die als Geschossknall deutlich hörbar ist, wobei man den Überschallknall aber nicht gut orten kann. Außerdem unterdrückt der Schalldämpfer das Mündungsfeuer, weswegen er teilweise auch für Überschallmunition verwendet wird. Einen weiteren Vorteil der Verwendung eines Schalldämpfers bemerkt man erst in der Nacht: Der Schütze wird nicht durch sein eigenes Mündungsfeuer geblendet und kann sofort wieder ein neues Ziel ausmachen. Für die schalldämpfende Verwendung von Schalldämpfern eignen sich daher spezielle Unterschallgeschosse besser, so genannte „Sub-Sonic-Geschosse“, die eine maximale Mündungsgeschwindigkeit von 330 m/s besitzen.
Bei Einsätzen von Spezialeinheiten innerhalb von Räumen, Wohnungen und anderen engen Örtlichkeiten, wird ein Schalldämpfer von den Einsatzkräften nicht benutzt, um ihre Anwesenheit gegenüber ihren Gegnern zu verschleiern, sondern um plötzlicher Taubheit vorzubeugen, die durch den plötzlichen, immensen Schalldruck innerhalb von geschlossenen Räumlichkeiten entsteht. Somit verhindert ein Schalldämpfer nicht die Bekanntgabe von Kräften am Einsatzort, sondern sorgt vielmehr für das Aufrechterhalten von Kommunikation, dem Gehör für die taktische Vorgehensweise und allgemein der Gesundheit.
Schalldämpfer werden meist bei Spezialeinheiten von Militär oder Polizei sowie zur Jagd in bewohntem Gebiet (Parkjäger, Stadtjäger) eingesetzt. Ihr Erwerb und Besitz ist in Deutschland keineswegs verboten, sondern bedarf lediglich, wie ein wesentliches Teil jeder Schusswaffe (WaffG Neu, Anlage 1, Ziffer 1.3 in Verbindung mit §4 und §10 Abs. 1) oder ein Wechselsystem, auch einer Erwerbserlaubnis bzw. eines Eintrags in der Waffenbesitzkarte des Schützen, sofern die Waffe mehr als 7,5 Joule hat. Da Schalldämpfer den Schusswaffen als wesentliches Teil gleichgestellt sind, sind Schalldämpfer für so genannte "freie" Waffen ebenfalls frei verfügbar. Ab 18 auch ohne Waffenbesitzkarte. Diese Schalldämpfer müssen aber genau so wie freie Waffen eine Zulassung der PTB haben.
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