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Die Schafiiten sind eine der vier anerkannten Rechtsschulen (Madhahib) des sunnitischen Islams. Die schafiitische Rechtsschule gilt als Mittelweg zwischen der relativ pragmatischen Rechtsschule der Hanafiten und der recht konservativen Rechtsschule der Malikiten.

Sie geht zurück auf Muhammad ibn Idris al-Schafii (767-820), der die beiden früher entstandenen Rechtsschulen im Irak studierte und später in Ägypten wirkte.

Schafiiten gibt es heute vor allem in Ostafrika, Unterägypten, dem Süden der arabischen Halbinsel, im Libanon, in Jordanien, Indonesien, Süd-Thailand, Malaysia, im Süden der Philippinen, sowie in Brunei

Aber auch die Mehrheit der Kurden in der Türkei, dem Syrien und im Iran sind Schafiiten. Im Nordirak stellen die Hanbaliten, eine weit verbreitete Rechtschule des Islam, die Mehrheit bei den Kurden.

Etwa 15% der Muslime folgen der schafiitischen Rechtsschule.

Bemerkenswert ist, dass nach traditioneller schafiitische Auffassung ein Vater oder Großvater väterlicherseits eine jungfräuliche Tochter oder Enkelin ohne Ansehen ihres Alters gegen ihren Willen verheiraten kann. Der Bräutigam darf lediglich nicht krank oder behindert sein. Krankheiten, die eine Zwangsheirat ausschließen, sind etwa Albinismus oder Lepra.

Nach schafiitischer Auffassung sind Jungen ab 12 und Mädchen ab 9 Jahren mit allen Rechten und Pflichten volljährig, darunter auch die Ehefähigkeit. Das Heiratsalter für Mädchen orientiert sich am Alter Aischas, in dem sie angeblich mit Mohammed die Ehe vollzogen haben soll.

Siehe auch


  • Fiqh (islamische Rechtswissenschaft)

Islamisches Recht

شافعية | Shafi'i | Chaféisme | Şafii

 

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