Unter so genannter Schadenszauberei versteht man alle Arten von "Zaubereien", die anderen Menschen oder der Umwelt durch magische Praktiken Schaden zufügen sollen.
Oftmals spricht man von schwarzer Magie im Gegensatz zur weißen Magie, die nur zur Hilfe und zum Nutzen eingesetzt wird. Glaube an die Möglichkeit magischen Schadenszaubers ist weltweit in verschiedenen Kulturen verbreitet.
Dies geschieht z.B. durch Fetischismus, welcher sich ethnologisch auf religiöse Praktiken bezieht, bei der durch Zeremonien und Rituale unbelebten Gegenständen übernatürliche Kräfte verliehen werden zum eigenen Nutzen oder zum Schaden Anderer.
Verschiedene Formen von Schadenszauber können in magischen Ritualen und Handlungen vorkommen:
In der einschlägigen Literatur wird Schadenszauber zumeist durch Menschen dokumentiert, die glauben, sie seien Opfer von Zauberei geworden. Bücher, die Magie aus der Perspektive des Anwenders zum Inhalt haben, zeigen meist nur "Zauberei" mit positiver Wirkung (Schutz-, Liebes-, Potenzzauber).
Juristisch gilt Schadenszauber als untauglicher Versuch. *
In Europa galt in den Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit (ca. 1450 - 1782) der Vorwurf des Schadenszaubers als integrativer Bestandteil der Anklagen gegen vermeintliche Hexen. Grundlage für die Hexenverfolgung war die kaiserliche Halsgerichtsordnung Karls V. von 1532 (Carolina). Die strafrechtliche Verfolgung der Zauberer und Hexen ging von dem Delikt der schadensstiftenden, erfolgreich durchgeführten Zauberei aus.
Die auf Anweisung und mit Hilfe des Teufels verursachte Schadenszauberei galt entsprechend der Hexenlehre u.a. gemäß der Hexenbulle Papst Innozenz VIII. von 1484 und des Hexenhammers des Dominikaners Heinrich Kramer (lat. Henricus Institoris) von 1487 als eine Fähigkeit von vermeintlichen Hexen oder Hexenmeistern. Der Pakt mit dem Teufel befähigte zum maleficium (lat.: malus – schlecht, facere – machen = Schadenszauber), und das war ein crimen exceptum (Sonderverbrechen).
Der Schadenszauber war konstituierender Bestandteil des Hexereibegriffs. Mit bestimmten Zaubermitteln wie Kräutern, Teilen von Tier- oder Menschenkörpern, durch Zaubersprüche und Flüche, aber auch durch die bloße Berührung oder sogar nur durch einen Blick ("Böser Blick") konnten Hexen angeblich Menschen und Tiere schädigen oder töten und Einfluss auf die Natur nehmen. Diese Vorwürfe werden in Bildern zeitgenössischer Künstler (z.B. Hexensabbat - Kupferstich von Michael Herr (um 1650)) drastisch illustriert.
Der Vorwurf des Schadenszaubers diente den Menschen zur Deutung von Unglücksfällen aus dem Alltagsleben wie Krankheit oder Tod. Beispiele sind etwa Vorstellungen, dass durch "Zauberei" ("toverij") Unwetter ausgelöst werden konnte oder Krankheiten beim Vieh und bei Menschen (z.B. sog. Hexenschuss, Impotenz).
Für die Menschen in der Frühen Neuzeit stand fest, dass Hexen durch den Teufel dazu gebracht werden konnten, anderen Schaden zuzufügen, und sie dann im Schadenfall ein Todesurteil zu erwarten hatten.
Dementsprechend forderten die Richter in den Hexenprozessen Aussagen zu folgenden miteinander verknüpften Anklagepunkten, die stereotyp immer wieder auftauchten:
Diese Anklagepunkte machten gemeinsam das so genannte Kumulativdelikt "Hexerei" aus. In jedem Prozess wurden die Angeklagten im Verhör über diese Tatbestände befragt und unter der Folter zu entsprechenden Geständnissen gezwungen.
In den Hexenprozessen bringen Richter und Zeugen Schadenszauber immer wieder in Zusammenhang mit Wetter und Ernteerträgen. Wetterkatastrophen während der so genannten Kleinen Eiszeit (ca. 1500 – 1800) verschlechterten die Lebensgrundlagen und erzeugten bei den Menschen Angst und Panik. In vielen Verhören ist von Ernteschäden oder der Schädigung von lebenswichtigen Nutztieren durch angebliche Einwirkung durch Hexerei die Rede: Unwetter (Blitze, Hagel, Stürme), das Herbeiführen von Ernteschäden und Hungerskatastrophen (molken toverij = Milchzauber).
Beispiele aus Hexenprozessakten aus den Notzeiten des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) verdeutlichen diese Vorwürfe von Schadenzauber:
Okkultismus | Magie | Schaden | Hexenwesen
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