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Ein Schöffe (von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende) ist heute ein in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens tätiger juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des Angeklagten und setzt das Strafmaß fest.

In der Vergangenheit war der Schöffen/waren die Schöffen allgemein solche Personen, die juristische Festlegungen trafen, vgl. etwa den "Schöffenstuhl" (=Rechtsinstanz) im alten Stadtrecht, z.B. beim Magdeburger Recht.

Deutschland


Das Schöffengericht des Amtsgerichts ist gemäß § 29 GVG – wie die kleine Strafkammer des Landgerichts – regelmäßig mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. In der großen Strafkammer des Landgerichts wirken zwei Schöffen neben drei Berufsrichtern mit. Die Berufung zum Schöffen kann nur in wenigen begründeten Fällen abgelehnt werden. Der Schöffe muss ein Lebensalter zwischen 25 und 70 Jahren haben und darf einigen bestimmten Berufsgruppen (wie z. B. Polizeivollzugsbeamte) nicht angehören. Das Amt kann nur von einem Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland versehen werden und wird für vier Jahre gewählt. In der Regel sind sie nur zwei Wahlperioden, also maximal 8 Jahre, tätig. Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2008 statt, die nächste Amtsperiode beginnt somit bundeseinheitlich am 1. Januar 2009.

Schöffen sind in Zivilprozessen und in der Disziplinargerichtsbarkeit nicht vorgesehen. In gerichtlichen Disziplinarverfahren sind jedoch regelmäßig Beamtenbeisitzer beigeordnet, die eine ähnliche Stellung und vergleichbare Aufgaben wie ein Schöffe haben.

Der Schöffe hat in der Verhandlung das gleiche Stimmrecht wie der hauptberufliche Richter.

Österreich


In Österreich werden Schöffensenate nur an den Landesgerichten eingesetzt. Diese Senate bestehen aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Die Schöffen werden durch Zufall ausgewählt. Eine Person, die jünger als 25 oder älter als 65 ist, darf nicht zum Schöffen berufen werden.

Belgien


In Belgien sind Schöffen (niederländisch: schepen, französisch: échevin) gewählte Beigeordnete des Bürgermeisters.

Die Gemeinderatsmitglieder wählen aus ihren Reihen die Schöffen, deren Anzahl je nach Größe der Gemeinde zwischen 2 und 10 liegt. Jeder dieser Schöffen ist verantwortlich für die Ausführung einer Vielzahl von Zuständigkeitsbereichen und gleicht ein bisschen einem Minister: es gibt zum Beispiel einen Finanzschöffen, einen Schulschöffen, usw. Seit 2006 dürfen auch EU-Bürger, die nicht im Besitz der belgischen Staatsbürgerschaft sind, Schöffen werden.

Der Bürgermeister bildet gemeinsam mit seinen Schöffen das sogenannte Bürgermeister- und Schöffenkollegium (BSK).

Weblinks


Gerichtsverfassungsrecht | Strafverfahrensrecht

Échevin (Belgique) | Schepen | Schepen

 

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