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Der Sarbanes-Oxley Act of 2002 (SOX, auch SOA) ist ein US-Gesetz zur Verbesserung der Unternehmensberichterstattung in Folge der Bilanzskandale von Unternehmen wie Enron oder Worldcom. Benannt wurde es nach seinen Verfassern, dem Senator Paul S. Sarbanes (Demokrat) und dem Abgeordneten Michael Oxley (Republikaner). Ziel des Gesetzes ist es, das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit der veröffentlichten Finanzdaten von Unternehmen wiederherzustellen. Das Gesetz gilt für inländische und ausländische Unternehmen, die an US-Börsen (z.B. der NASDAQ) gelistet sind, sowie für deren Tochterunternehmen.

Im Rahmen der Section 404 des Sarbanes-Oxley Acts müssen Unternehmensprozesse beschrieben, definiert und Kontrollverfahren festgelegt werden, die das Risiko eines falschen Bilanzausweises minimieren sollen. Dies führt zu weitreichenden Konsequenzen im Bereich der Corporate Governance.

Der Sarbanes-Oxley Act wurde am 25. Juli 2002 vom Kongress verabschiedet und mit der Unterzeichnung durch Präsident George W. Bush am 30. Juli 2002 in Kraft gesetzt.

Das 66 Seiten lange Gesetz betrifft verschiedene Aspekte der Corporate Governance, Compliance und der Berichterstattungspflichten von Publikumsgesellschaften sowie der damit zusammenhängenden Durchsetzung. Insbesondere legte das Gesetz ein neues aufsichtsrechtliches System für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fest, die Unternehmen prüfen, welche von Gesetzes wegen verpflichtet sind, bei der Securities and Exchange Commission (SEC) Abschlüsse und sonstige Berichte einzureichen.

Einige Vorschriften waren völlig neu. Andere Regelungen, die vorher als Best Practice-Standards oder als einfache Verfahrensweisen bei der Börsennotierung oder im Zusammenhang mit SEC-Richtlinien galten, wurden bundesrechtlich geregelt.

Am 2. März 2005 entschied die amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC), ausländischen Unternehmen, die an US-Börsen gelistet sind, einen Aufschub von einem Jahr für die Erfüllung der Section 404 des Sarbanes-Oxley Acts zu gewähren. Somit müssen diese Unternehmen die entsprechenden Anforderungen erst für jene Geschäftsjahre erfüllen, die nach dem 15. Juli 2006 enden.

Inhalte:

  • Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Abschlüsse (ähnlich einer eidesstattlichen Erklärung) durch den CEO und den CFO.
  • Rückzahlung erfolgsabhängiger Vergütungen von CEO und CFO im Falle unrichtiger Abschlüsse, die nachträglich zu Korrekturen führen.
  • Verbot der Darlehensgewährung an das Management.
  • Verschärfte Vorschriften zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Audit Committees.
  • Verpflichtung des Audit Committees, Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers zu genehmigen.
  • Verbot der Erbringung prüfungsnaher Dienstleistungen bzw. Nicht-Prüfungsleistungen neben der Abschlussprüfung durch den gewählten Abschlussprüfer.
  • Verpflichtung des Abschlussprüfers, das Audit Committee über kritische Vorgänge und Alternativvorschläge zur Rechnungslegung zu informieren.
  • Schaffung einer neuen und unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Wirtschaftsprüfer: Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) mit weitreichenden Überwachungsrechten.
  • Regelungen zur Unabhängigkeit und verschärften Haftung von Wirtschaftsprüfern (Rotation der Audit Partner, Interessenskonflikte, etc.).
  • Neuregelung der Verantwortlichkeiten von Managern des börsennotierten Unternehmens.
  • Erweiterte finanzielle Offenlegungspflichten (z.B. über das interne Kontrollsystem).
  • Verschärfung der Strafvorschriften.

Auf internationaler Ebene wurden mögliche Konflikte des Sarbanes-Oxley Acts mit nationalen Vorschriften diskutiert, so sieht der Sarbanes-Oxley Act beispielsweise die Individualhaftung von Vorstandsmitgliedern vor, die im deutschen Recht nicht verankert ist. Darüber hinaus verlangt der Sarbanes-Oxley Act z.T. von Rechtsanwälten Handlungen und Verhaltensweisen, die in Deutschland als Parteiverrat oder Bruch der Verschwiegenheitspflicht zu standes- oder gar strafrechtlichen Sanktionen führen können. Wie diese Konflikte gelöst werden können, ist größtenteils noch ungeklärt.

Kritik:

  • Einige SOX-Vorschriften überlappen mit oder widersprechen State corporate law, was als "Einladung zu prozessieren" angesehen wird -> Als Konsequenz werden CEO und CFO Ressourcen darauf verwenden, sich persönlich und das Unternehmen zu schützen. "Fear of litigation" kann die Personalsuche erschweren (eventuell Grund für höhere Gehälter (Risikoaufschlag)).
  • Befürchtete Regulierungs- und Zentralisierungstendenzen: SOX represents a shift to more rigid Federal regulation and legislation of corporate governance". (Holstrom/Kaplan 2003)
  • Höhere Kosten durch SOX (Prüfungskosten: +20% bis +100% Steigerung geschätzt; Rechtsberatungskosten; D&O-Policen (Directors and Officers): Raten stiegen 2003 um ca. 30%)
  • Beispiel: "Radio Shack, the retailer, has never restated its financials or suffered a big scandal. Yet it expects to begin paying more for audits, legal advice, insurance and the greater time commitment required by directors" (Forbes, 12. Mai 2003)
  • Als Konsequenz aus den neuen Regeln ist eine leichte Tendenz zum "Going Private" festzustellen (Rückzug von der Börse). (Engel, Hayes, Wang 2004)
  • Auch in den USA börsennotierte ausländische Unternehmen müssen das Gesetz beachten. Im Zusammenhang mit den erheblichen Hürden, die für einen Rückzug von US-amerikanischen Börsen (De-listing) zu überwinden sind, werden rückzugswilligen nicht-amerikanischen Unternehmen die Kosten der Erfüllung dieser Gesetzesvorschriften quasi aufgezwungen.

Weblinks


Rechtsquelle (Vereinigte Staaten)

Sarbanes-Oxley Act | SOX | Sarbanes-Oxley | 上場企業会計改革および投資家保護法 | Ustawa Sarbanes-Oxley | Sarbanes-Oxley | Закон Сарбэйнса — Оксли | 萨班斯-奥克斯利法案

 

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