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Die Sanitätsausbildung dient der Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Erste-Hilfe-Kenntnisse aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang. Sie stellt die Fachausbildung für den Sanitätsdienst als Teil des Katastrophenschutzes dar und ist bei vielen Hilfsorganisationen Bestandteil der Helfer(grund)ausbildung, die vor einer Tätigkeit im Sanitätswachdienst erforderlich ist.

Feste - gesetzliche - Vorgaben gibt es für die Sanitätsausbildung nicht; die Hilfsorganisationen haben jeweils eigene (aber ähnliche) Ausbildungspläne entworfen und benennen die verschiedenen Ausbildungsstufen auch anders.

Inhalt der Ausbildung


Inhaltlich umfasst sie neben der Wiederholung und Vertiefung von Themen der Ersten Hilfe wie Schock, Stromunfälle, Frakturen, Herzkrankheiten, allgemeine Notfälle und Bagatellverletzungen insbesondere auch gerätekundliche Teile, so den Umgang mit Blutdruck- und Blutzuckermeßgeräten, Absaugungs- und Beatmungshilfsmitteln, medizinischem Sauerstoff sowie Schienungs- und Transportmitteln und Assistenz und Vorbereitung ärztlicher Maßnahmen wie Injektion, Infusion und Intubation. Am Ende dieser Ausbildung finden üblicherweise schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen statt.

Bezeichnungen


Das DRK unterscheidet die Sanitätslehrgänge A, B und C; diese Einteilung hat die DLRG (jedenfalls hinsichtlich der Lehrgänge A und B) übernommen. Die JUH kannte früher stattdessen die inhaltsmäßig vergleichbaren Ausbildungen Erste Hilfe für Fortgeschrittene und Sanitätshelfer, die seit 1997 nach einer Neustrukturierung der Ausbildungsangebote als Modul B2 der Integrierten Basisausbildung Sanität und Betreuung für alle Helfer zusammengefasst sind.

Die DLRG unterscheidet somit auch zwischen Sanitätshelfer und "Sanitäter"; die JUH kennt nur den Sanitätshelfer, meint damit aber das, was die DLRG "Sanitäter" nennt. Der Malteser Hilfsdienst verwendet wie auch die JUH die Bezeichnung "Sanitätshelfer", hat jedoch im "Einsatzsanitäter" auch eine Qualifikation die zwischen dem "Sanitäter" des DRK und dem Rettungshelfer anzusiedeln ist. Keine dieser Bezeichnungen ist gesetzlich geschützt oder in irgendeiner Weise organisationsübergreifen genormt, im Unterschied zur rettungsdienstlichen Ausbildung, die zum Rettungssanitäter oder Rettungsassistent qualifiziert.

Sanitätsausbildung A/B/C beim Deutschen Roten Kreuz


Lehrgangsinhalte der Sanitätsausbildung A/B/C beim DRK sind:
  • Bewusstsein, Atmung, Kreislauf
  • Störungen Herz-Kreislauf
  • Akute Zustände
  • Thermische Schädigungen
  • Versorgung von Wunden
  • Knochenbrüche und Gelenkverletzungen
  • Umgang mit Schaufeltrage und Vakuummatratze
  • Polytrauma
  • Rettung und Transport
  • Verhalten im Einsatz / Umgang mit Betroffenen
  • Registrierung / Dokumentation
  • Sanitätseinsätze
  • Infektionskrankheiten
  • Arzneimittel
  • Assistenz bei der Injektionen
  • Schädelhirntrauma
  • Schock
  • Vorbereiten einer Infusion
  • Assisstenz bei einer Intubation
  • Blutdruck messen
  • Beatmung mit PEEP-Ventil
  • Absaugen
  • Anatomie

Das Thema Frühdefibrillation ist nicht offizieller Inhalt der Sanitätsdienstausbildung des DRK, wird aber in einigen Kreisverbänden zusätzlich in den Kurs integriert.

Zur Begrifflichkeit: San A = Sanitätsausbildung San B = Sanitätsdienstausbildung

Bundeswehr


Die genannten Inhalte werden auch im Wesentlichen in der Sanitätsgrundlagenausbildung (früher: "SAN-1") der Bundeswehr gelehrt. Diese wird nach der Allgemeinen Grundausbildung durchgeführt, wenn der Rekrut zum Sanitätssoldaten ausgebildet werden soll. Ist dies nicht der Fall, wird in der Grundausbildung nur ein zweitägiger erweiterter Erste-Hilfe-Lehrgang durchgeführt.

Erste Hilfe | Sanitätsdienst | Katastrophenschutz

 

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