Als Sakrament bezeichnet man in der christlichen Theologie einen Ritus wie zum Beispiel die Taufe, der als sichtbares Zeichen beziehungsweise als sichtbare Handlung auf eine unsichtbare Wirklichkeit Gottes hinweisen, sie vergegenwärtigen und an ihr Anteil geben soll.
Die (rechtliche) „Gültigkeit“ von Sakramenten ist bei den Orthodoxen nur ein untergeordneter Gedanke gegenüber der (realen) „Wirksamkeit“. Westliche Diskussionen über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Sakramenten können von Orthodoxen daher oft nur schwer nachvollzogen werden.
Die sieben Mysterien:
Die Teilhabe am Sakrament kann aktiv oder passiv sein, je nach dem ob das Sakrament gespendet oder empfangen wird. Der gesamte christliche Kult wird als eine Teilnahme am Priestertum Christi gesehen. Da Jesus Christus die Substanz (Form und Materie) der Sakramente festlegte, hat die Kirche kein Recht sie zu ändern. Neben die auf göttlicher Anordnung beruhenden wesentlichen Riten der Sakramente wurden im Lauf der Zeit durch kirchliche Anordnung akzidentelle Riten, Zeremonien und Gebete, gesetzt, die den Zweck haben die sakramentale Gnadenwirkung anschaulich darzustellen und die Würde des Sakraments erfahrbar zu machen.
Die Wirkung des Sakraments ist eine wesentlich übernatürliche. Der primäre Spender der Sakramente ist der Gottmensch Jesus Christus, der durch einen durch Christus oder die Kirche bevollmächtigten sekundärer Spender handelt. Dafür ist außer bei den Sakramenten der Taufe und der Ehe die besondere, durch die Weihe verliehene priesterliche oder bischöfliche Bevollmächtigung notwendig. Spender und Empfänger des Sakraments müssen, ausgenommen die Eucharistie, verschiedene Personen sein. Die Gültigkeit und Wirksamkeit der Sakramente ist unabhängig von der Rechtgläubikeit und dem Gnadenstands des Spendenden.
Zur gültigen Spendung der Sakramente ist es erforderlich, dass der bevollmächtigte Spender das sakramentale Zeichen in der rechten Weise vollzieht. Dazu muss er die wesentliche Materie (z.B. bei der Taufe Wasser) und die wesentliche Form (bei der Taufe Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes) anwenden und beide zu einem einheitlichen sakramentalen Zeichen verbinden. Der Spender muss darüberhinaus wenigstens die Absicht haben zu tun, was die Kirche tut. Nicht notwendig ist, dass der Spender intendiert, was die Kirche intendiert, nämlich die Wirkung des Sakraments, ja der Spender braucht nicht einmal zu intendieren, einen spezifisch katholischen Ritus zu vollziehen. Es genügt die Absicht, eine unter Christen übliche religiöse Handlung zu vollziehen.
Seitens des Empfängers ist der Pilgerstand für den Empfang eines Sakraments erforderlich. Die Toten können kein Sakrament empfangen. Abgesehen vom Bußsakrament ist von Seiten des Empfängers für die Gültigkeit des Empfangs weder die Rechtgläubigkeit noch eine sittliche Disposition erforderlich. Das Bußsakrament ist hier eine Ausnahme, weil die sittlichen Akte des Pönitenten als Quasi-Materie Wesensbestandteil des sakramentalen Zeichens sind. Zur Gültigkeit der Sakramente ist beim erwachsenen Empfänger allerdings die Intention erforderlich, das Sakrament zu empfangen. Das ohne Intention empfangene oder gegen den Willen des Empfängers aufgenötigte Sakrament ist darum ungültig. Zum würdigen Empfang ist beim Erwachsenen Empfänger allerdings eine, je nach Sakrament unterschiedliche, sittliche Disposition erforderlich. So verlangt die Kirche zum würdigen Empfang der Eucharistie beim Vorhandensein einer schweren Sünde den vorherigen Empfang des Bußsakraments, da der unwürdige Empfang des Sakraments der Eucharistie selbst eine schwere Sünde ist. Die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Weihe leben, wenn sie gültig, aber unwürdig empfangen wurden wieder auf, wenn die sittliche Indisposition beseitigt wurde, das heißt die sakramentale Gnadenwirkung tritt nachträglich ein.
Erlaubt ist der Empfang eines Sakraments jedoch nur, wenn die Spendung des Sakraments sicher ist, das heißt, wenn etwa bezüglich der Bevollmächtigung des Spenders keine objektiven Zweifel bestehen. Falls die Spendung eines Sakraments aus diesem oder einem anderen Grund unsicher ist, ist der Empfang unerlaubt.
Die Zahl der Sakramente ist auf sieben festgelegt und damit seit dem 13. Jahrhundert eindeutig von den vielfältigen Sakramentalien abgegrenzt:
Das erste Kriterium wird nach evangelischem Verständnis für Ehe, Salbung, Firmung und Weihe nicht erfüllt. Die Beichte zählte Martin Luther wegen des Einsetzungs- und Verheißungsworts Jesu (Joh. 20,22f) zunächst zu den Sakramenten, schied sie dann aber wegen des Fehlens eines sichtbaren Zeichens aus.
Als Sakramente gelten daher nur:
Ein Sakrament fügt der Verkündigung des Wortes und der Entscheidung zum Glauben nichts Wesentliches hinzu, sondern veranschaulicht sie nur. (In der Sakramentstheologie gibt es allerdings innerevangelische Unterschiede, s. Abendmahl). Im Gegensatz zur katholischen Kirche wirkt ein Sakrament nicht allein durch seinen Vollzug, sondern durch den Glauben des Sakramentsempfängers. Im freikirchlichen Kontext begegnet gelegentlich auch die (donatistische) Auffassung, dass die Wirksamkeit eines Sakramentes vom Glauben des Spenders abhängt, oder die Existenz von Sakramenten als heilsvermittelnde Handlungen wird gänzlich abgelehnt, wie z.B. bei den Baptisten oder im BFP.
Dabei werden Brot und Wein, Taufe und Abendmahl geistig gedeutet und empfangen. "Unser Brot, „das vom Himmel kommt“, ist WAHRHEIT. Unser Kelch ist das Kreuz. Unser Wein ist die Inspiration der LIEBE, der Trank, den unser Meister trank und seinen Nachfolgern empfahl." schreibt Mary Baker Eddy im Lehrbuch der Religion.
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