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Die Sachwalterschaft hat 1984 die Entmündigung und Vormundschaft für Erwachsene ersetzt. Sie stellt somit das österreichische Pendant zur deutschen Betreuung dar. Der Sachwalter ist im Rahmen des ihm zugewiesenen Aufgabengebietes gesetzlicher Vertreter des Betroffenen.

Wann ist ein Sachwalter zu bestellen ?


Wenn ein Volljähriger mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten für sich selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, wird ein Sachwalter bestellt. Körperliche Behinderung und Suchtkrankheiten sind kein Grund für die Sachwalterbestellung. Kann jemand trotz Behinderung oder psychischer Krankheit seine Angelegenheiten selbst meistern - zum Beispiel mit Hilfe seiner Familie oder psychosozialer Dienste - darf ebenfalls kein Sachwalter bestellt werden.

Wie kommt es zur Bestellung eines Sachwalters ?


Als erstes muss ein Gerichtsverfahren zur Prüfung der Notwendigkeit einer Sachwalterbestellung eingeleitet werden. Meistens kommt die Anregung für ein Sachwalterschaftsverfahren von einem Angehörigen, einer Behörde oder einem psychosozialen Dienst. Die Anregung kann schriftlich oder in Form eines Gespräches erfolgen. Ansprechpartner ist der Pflegschaftsrichter desjenigen Bezirksgerichtes, das für den Wohnort des Betroffenen zuständig ist. Der Betroffene kann auch selbst einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen.

Das Bezirksgericht entscheidet im Verfahren außer Streitsachen. Der Richter muss sich zunächst im Rahmen einer ersten Anhörung ein persönliches Bild vom Betroffenen verschaffen. Scheinen ihm danach die Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters erfüllt, ist ein Gutachten eines Sachverständigen für Psychiatrie einzuholen. Nach Vorliegen des Gutachtens entscheidet das Gericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung. In diesem Beschluss sind die Aufgabengebiete des Sachwalters ausdrücklich festzuhalten.

Wer kann Sachwalter sein?


Nahestehende Personen

Meistens wird vom Gericht ein Familienangehöriger oder eine sonstige Vertrauensperson des Betroffenen zum Sachwalter bestellt.

Vereinssachwalter

Seit 1984 gibt es in Österreich vom Justizministerium anerkannte Vereine für Sachwalterschaft. Die hauptberuflichen und ehrenamtlichen Sachwalter eines Vereins werden dann bestellt, wenn keine nahestehende Person für diese Aufgabe zur Verfügung steht.

Rechtsanwälte oder Notare

Sie werden dann als Sachwalter eingesetzt, wenn es überwiegend rechtliche Angelegenheiten sind, bei denen der Betroffene eine Unterstützung benötigt.

Was sind die Aufgaben des Sachwalters?


Der Kreis der Aufgaben wird vom Richter für jeden Fall einzeln festgelegt. Die Aufgaben richten sich nach den konkreten Angelegenheiten des Betroffenen und der Schwere der Behinderung bzw. psychischen Krankheit.

Beispiele:

  • Einzelne Angelegenheit (z. B. für die Vertretung im Verfahren bei der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter)
  • Einen Kreis von Angelegenheiten (z. B. für die "Einkommens- und Vermögensverwaltung", für die "Vertretung gegenüber Behörden", die "Zustimmung zu Heilbehandlungen"...)
  • Alle Angelegenheiten

Kein Sachwalter ist verpflichtet, die tatsächliche Betreuung des Betroffenen selbst zu übernehmen. Er ist aber verpflichtet, die ärztliche Versorgung und die soziale Betreuung im notwendigen Umfange zu organisieren und sicherzustellen. Diese grundlegende Aufgabe des Sachwalters heißt Sicherstellung der Personensorge.

Weblinks


Familienrecht | Betreuungsrecht

 

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