Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, umgangssprachlich die fünf Wirtschaftsweisen genannt ist ein Gremium, das im Jahr 1963 eingesetzt wurde. Es befasst sich wissenschaftlich mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands. Ziel ist die unabhängige Beratung der Bundesregierung. Zu diesem Zweck wird jährlich ein Gutachten erstellt, das der Bundesregierung bis zum 15. November zugeleitet wird. Spätestens acht Wochen nach Vorlage des Gutachtens nimmt die Bundesregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts Stellung. Darüber hinaus kann der Sachverständigenrat von der jeweiligen Bundesregierung mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragt werden.
Die Aufgaben des Sachverständigenrates und die Berufung der Mitglieder ist in einem eigenen Gesetz zur Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geregelt. Zu den Aufgaben gehören die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Lage und Prognosen für die Zukunft. Die Experten sollen laut diesem Gesetz „Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung aufzeigen, jedoch keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen aussprechen“.
Traditionsgemäß haben bei einem der Mitglieder der Gemeinschaftsausschuss der deutschen Wirtschaft, bei einem anderen Mitglied die Gewerkschaften ein besonderes Mitspracherecht.
Die derzeitigen (Dezember 2004) Mitglieder des Rates sind:
Wolfgang Wiegard legte seinen Ratsvorsitz, aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit Peter Bofinger über die Arbeitsweise des Rates, nieder.
Axel A. Weber ist mit seiner Ernennung zum Präsidenten der Bundesbank aus dem Rat ausgeschieden, da die Mitglieder des Rates keiner (gesetzgebenden) Körperschaft des Bundes oder dem Öffentlichen Dienst (Ausnahme: Hochschullehrer, Forschungsinstitut) angehören dürfen.
Die politischen Entscheidungsträger und Lobbyorganisationen ignorieren zunehmend die Ratschläge der Wirtschaftsprofessoren und versuchen durch eine gezielte Berufungspolitik ihnen genehme Gutachten zu fördern.
Die theoretische Fundierung der Gutachten ist als problematisch einzustufen, da sie zum größten Teil nur auf dem Paradigma der Angebotstheorie erfolgt. Ein letztlicher empirischer Beweis kann in der Volkswirtschaft allerdings nicht geführt werden.
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"Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung".
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