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Ein Sachverhalt sind Umstände in der realen Welt, die eine Beziehung mehrerer Personen oder Dinge zueinander ausdrücken.

Ein Sachverhalt kann Gegebenheiten in einem Fachgebiet ausdrücken (z.B. „Die Winkelsumme im Dreieck beträgt 180 Grad“ oder „Die deutsche Sprache kennt die Fälle Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ“). Er kann aber auch ein Ereignis beschreiben, an dem Personen beteiligt sind („Ich war mit zwei Freunden Bier trinken", "Der Täter drang in der Nacht ins Haus ein und stahl Bargeld und Schmuck").

Ein sinnvoll formulierter Sachverhalt erlaubt die Frage: „Verhält sich das so oder nicht?“ Der Wahrheitsgehalt eines Sachverhalts muss verifizierbar sein, was natürlich die Kenntnis der vorkommenden Begriffe voraussetzt (Was ist ein „Dreieck“, eine „Winkelsumme", ein "Kasus", ein "Täter"?)

Die logischen Grenzen sinnvoller Sachverhalte


Die Grenzen sinnvoll formulierter Sachverhalte zeigte Ludwig Wittgenstein 1922 im Tractatus Logico-Philosophicus auf. Sie liegen dort, wo sich die beschriebenen Umstände nicht überprüfen lassen. Damit sind aber nicht Überprüfungen in Form von Naturgesetzen gemeint. Dass der Kölner Dom 37 km hoch ist, formuliert beispielsweise einen „möglichen“ Sachverhalt. Die Formulierung erscheint uns sinnvoll, weil wir jederzeit sagen können „Das ist tatsächlich der Fall" oder "Das ist nicht der Fall“.

  • Alle Umstände, die uns als Tatsachen begegnen, lassen sich mit einer Aussage ausdrücken, die wir mit "ist der Fall" überprüfen können. Diese Aussagen sind daher Sachverhalte, die sich aus Tatsachen zusammensetzen.
  • Weniger eindeutig sind Aussagen zu Kausalität sowie ethische, moralische und ästhetische Bewertungen.
    • Wenn man eine Bedingung für zukünftige Ereignisse formuliert, ist klar, was das Ergebnis sein wird, wenn die Bedingung erfüllt ist. Wir können jederzeit überprüfen, ob die formulierte Regel „immer“ zutrifft. Wenn wir hingegen Begründungen für eingetretene Ereignisse formulieren, ist unklar, ob das Ergebnis nur ein zeitliches Zusammentreffen ist (es geschieht „wenn“ die Ausgangslage gegeben ist) oder aber die Folge (es geschieht "weil" die Ausgangslage gegeben ist). Das kann empirisch nicht überprüft werden.
    • Aussagen wie „Du sollst nicht töten“, oder „Gerade Linien sind schön“ entziehen sich einer Überprüfung, ob sie wahr oder falsch sind, da es keine objektiven Kriterien für sie gibt. Sie sind daher keine Sachverhalte. Ein Sachverhalt ist, um beim obigen Beispiel zu bleiben, dass „Du sollst nicht töten!“ eines der zehn Gebote ist (Dekalog), nicht aber das Gebot selbst.

Rechtswissenschaft


In der Rechtswissenschaft ist ein Sachverhalt die Beschreibung eines Ereignisses, das von einem Gutachter bzw. Richter in einem Gerichtsverfahren juristisch bewertet, d.h. auf seine Rechtsfolgen hin untersucht wird.

In der Rechtswissenschaft sind Sachverhalte Teil der gesammelten Fakten eines rechtlichen Problems, Akte genannt, die die Grundlage für rechtliche Beurteilungen bildet. Hier ist es besonders wichtig, dass bei der Formulierung eines Sachverhalts auf Grund von Zeugenaussagen, Polizeiberichten etc. keine wesentlichen Umstände weggelassen oder hinzugefügt werden. Der Fehler von Jurastudenten, in einer Sachverhaltsdarstellung Aussagen zu machen, die sich nicht aus den Fakten ergeben, sondern eigene Interpretation sind, wird "Sachverhaltsquetsche" genannt.

Die grundlegende Fragestellung zu einem Sachverhalt bezeichnet man als Kardinalfrage.

Siehe auch


Weblinks


Ontologie | Wissenschaftstheorie | Juristische Methodenlehre | Abstraktum | Werte und Urteil

 

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