Ein Sachverhalt sind Umstände in der realen Welt, die eine Beziehung mehrerer Personen oder Dinge zueinander ausdrücken.
Ein Sachverhalt kann Gegebenheiten in einem Fachgebiet ausdrücken (z.B. „Die Winkelsumme im Dreieck beträgt 180 Grad“ oder „Die deutsche Sprache kennt die Fälle Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ“). Er kann aber auch ein Ereignis beschreiben, an dem Personen beteiligt sind („Ich war mit zwei Freunden Bier trinken", "Der Täter drang in der Nacht ins Haus ein und stahl Bargeld und Schmuck").
Ein sinnvoll formulierter Sachverhalt erlaubt die Frage: „Verhält sich das so oder nicht?“ Der Wahrheitsgehalt eines Sachverhalts muss verifizierbar sein, was natürlich die Kenntnis der vorkommenden Begriffe voraussetzt (Was ist ein „Dreieck“, eine „Winkelsumme", ein "Kasus", ein "Täter"?)
Die Grenzen sinnvoll formulierter Sachverhalte zeigte Ludwig Wittgenstein 1922 im Tractatus Logico-Philosophicus auf. Sie liegen dort, wo sich die beschriebenen Umstände nicht überprüfen lassen. Damit sind aber nicht Überprüfungen in Form von Naturgesetzen gemeint. Dass der Kölner Dom 37 km hoch ist, formuliert beispielsweise einen „möglichen“ Sachverhalt. Die Formulierung erscheint uns sinnvoll, weil wir jederzeit sagen können „Das ist tatsächlich der Fall" oder "Das ist nicht der Fall“.
In der Rechtswissenschaft ist ein Sachverhalt die Beschreibung eines Ereignisses, das von einem Gutachter bzw. Richter in einem Gerichtsverfahren juristisch bewertet, d.h. auf seine Rechtsfolgen hin untersucht wird.
In der Rechtswissenschaft sind Sachverhalte Teil der gesammelten Fakten eines rechtlichen Problems, Akte genannt, die die Grundlage für rechtliche Beurteilungen bildet. Hier ist es besonders wichtig, dass bei der Formulierung eines Sachverhalts auf Grund von Zeugenaussagen, Polizeiberichten etc. keine wesentlichen Umstände weggelassen oder hinzugefügt werden. Der Fehler von Jurastudenten, in einer Sachverhaltsdarstellung Aussagen zu machen, die sich nicht aus den Fakten ergeben, sondern eigene Interpretation sind, wird "Sachverhaltsquetsche" genannt.
Die grundlegende Fragestellung zu einem Sachverhalt bezeichnet man als Kardinalfrage.
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