Sachsen-Gotha war ein sog. ernestinisches Herzogtum im heutigen Freistaat Thüringen.
Sachsen-Gotha entsteht 1640 aus einer Erbteilung des Herzogtums Sachsen-Weimar und fällt an Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha, den zweitjüngsten Sohn Herzog Johanns III. von Sachsen-Weimar.
Ernst I. wählt für das eigene Fürstentum Gotha als Residenzstadt. Das zugehörige Territorium wird in den folgenden Jahren, nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Eisenach 1644, um die Hälfte des Fürstentums Eisenach, nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Altenburg 1672, um dreiviertel der Altenburgischen Gebiete einschließlich Coburg, und 1660 um Teile der endgültig geteilten Grafschaft Henneberg deutlich vergrößert. Herzog Ernst I. "der Fromme" von Sachsen-Gotha stirbt 1675. Die Regierungsgeschäfte von Sachsen-Gotha übernimmt der älteste Sohn Friedrich auf Wunsch des Vaters zusammen mit seinen anderen sechs Brüdern. Da der Versuch der gemeinsamen Hofhaltung im Schloss Friedenstein in Gotha scheitert, wird 1680 das Erbe unter den sieben Brüdern aufgeteilt.
Friedrich erhält 1680 das neu geschaffene Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg mit voller Landeshoheit und Gotha als Residenzstadt. Durch das Verlöschen der Linie Sachsen-Eisenberg 1707 wird das Territorium größer, insgesamt ungefähr 28 Quadratmeilen mit 82.000 Einwohnern.
1806 tritt das Herzogtum dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund bei. 1825 erlischt die Linie Sachsen-Gotha-Altenburg und es erfolgt 1826 eine Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer. Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg-Saalfeld erhält als Ersatz für Sachsen-Saalfeld das größere und wohlhabendere Sachsen-Gotha. Es entsteht das neue Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Sachsen-Altenburg wird wieder ein selbständiges Herzogtum, welches im Tausch für sein altes Gebiet der bisherige Herzog Friedrich von Sachsen-Hildburghausen bekommt.
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