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Ein Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung von Gebäuden, Straßen, Kraftfahrzeugen, Gegenständen und sonstigen Dingen unbelebter Natur.

Tiere zählen rechtlich nicht zu den Sachen, sie werden durch das Tierschutzgesetz besonders geschützt.

Sachschäden können von leichten Kratzern (zum Beispiel auf einem Schmuckstück) bis hin zu völliger Zerstörung (beispielsweise eines Bauwerks) reichen.

Sachbeschädigung

Die vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung einer fremden Sache bezeichnet man als Sachbeschädigung. Dies wird nach § 303 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.

Schaden

 

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