Das Wort Sache (althochdeutsch sahha, mittelhochdeutsch sache, ags. sacu, altnord. sök, schwedisch sak, dänisch sag, englisch sake = "Wille", vom gotischen sakan, sôk, sakans = "Streiten") bezeichnete in seiner ältesten Bedeutung der etymologischen Verwandtschaft entsprechend eine Streitigkeit oder einen Zwist. Später wurde auch die Quelle, das Wesen, der Grund eines Streits oder der gerichtlichen Verfolgung als Sache bezeichnet, ebenso wie der Tatbestand, das Vergehen oder die Schuld. In weiterer Entwicklung auch dasjenige, das jemand zu vertreten, zu vollbringen, zu tun hat, sein Auftrag, seine Aufgabe, seine Pflicht. Die Wortbedeutung "Grund eines Streites" wird schließlich ausgedehnt: Das Wort findet Anwendung auf alles, was Anlass zu irgendeiner Verhandlung oder Erörterung bietet, was Gegenstand eines Streites ist oder werden kann, es wird daher heute ähnlich verwendet wie Gegenstand, Ding oder Objekt.
Eine Sache bezeichnet heute: