ScientificReview.jpg Ein Sachbearbeiter (SB) ist eine in einem nichtselbständigen Arbeitsverhältnis stehende Person, die einen Beruf im Innen- und/oder Außendienst ausübt und mit einer hauptsächlichen oder ausschließlichen qualifizierten administrativen Tätigkeit befasst ist.
Sachbearbeiter nehmen eine Sachbearbeitung in der Verwaltung vor und sind hierfür meist beruflich durch eine Ausbildung qualifiziert. Sie sind durch ihr Arbeits- oder Dienstverhältnis an Weisungen und Vorschriften gebunden und können so gesehen nicht frei handeln.
Sachbearbeiter sind mit Einzelaufgaben betraut, die sie häufig im Rahmen von Artvollmachten eigenverantwortlich ausüben dürfen (z.B. Angebote für bestimmte Produktgruppen oder bestimmte Verkaufsgebiete unterbreiten). Eine solche Artvollmacht umschließt normalerweise nur "gewöhnliche Geschäftsvorfälle", außergewöhnliche Entscheidungen sind ihnen häufig nur nach Einwilligung von Vorgesetzten möglich.
Sachbearbeiter ist kein Beruf, sondern eine übergeordnete Funktionsbezeichnung. Sachbearbeiter üben mannigfalte Tätigkeiten aus (z.B. Buchhalter), sind in vielen Branchen vertreten (v.a. in der Wirtschaft und in der Öffentlichen Verwaltung) und in verschiedenen Positionen tätig.
Personen, die Sachbearbeitern zuarbeiten, werden Hilfssachbearbeiter genannt.
Beispiele für Berufe: Verlagskauffrau, Bilanzbuchhalter, Lebensmittelkontrolleur, Verwaltungsfachangestellte.
Beispiele für Tätigkeiten: Kontrolle der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Belegen, Filialbetreuung, Überprüfung eines Versicherungsfalles.
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