Die SCHUFA Holding AG (früher SCHUFA e. V. - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei, die von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der SCHUFA Holding AG ist Wiesbaden. Geschäftszweck der SCHUFA ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; nach Meinung der SCHUFA trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Die SCHUFA ist im Besitz von 362 Millionen Einzeldaten von 62 Millionen natürlichen Personen. Es sind 701 Mitarbeiter bei der SCHUFA beschäftigt (Stand: Ende 2004). Die SCHUFA bearbeitet jährlich mehr als 70 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind 1 Million Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Akte einsehen wollen. Die SCHUFA hat mit 62 Millionen Menschen ca. drei Viertel aller Deutschen erfasst. 2004 erwirtschaftete sie einen Umsatz von 70 Millionen Euro und einen Gewinn von 870.000 Euro Handelsblatt, 10. Mai 2006 S. 16 .
Quelle: Geschäftsbericht 2003
Dr. Walter Meyer, Prokurist beim Stromanbieter BEWAG in Berlin, sein Bruder, der Rechtsanwalt Dr. Kurt Meyer und Dr. Robert Kauffmann gründen 1927 die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung in Berlin. In der Folge entstehen 13 weitere regionale SCHUFA-Gesellschaften in ganz Deutschland. 1952 wird die BUNDES-SCHUFA e.V. von den 13 nach dem Zweiten Weltkrieg in Westdeutschland wiedererstandenen Regionalgesellschaften gegründet.
In den 1970ern wird die Schufa-Kartei auf EDV umgestellt und fällt unter das 1977 beschlossene Bundesdatenschutzgesetz. Auf Initiative des Berliner Verbraucherschutzvereins erlässt der Bundesgerichtshof 1985 das "SCHUFA-Urteil", wonach sich die Kunden mit der Übermittlung ihrer Daten an die SCHUFA einverstanden erklären müssen (SCHUFA-Klausel).
Im Jahr 2000 wird die Bundes-Schufa e.V. umgewandelt in die SCHUFA-HOLDING AG, und 2002 werden die Anteile der acht Regionalgesellschaften auf die SCHUFA HOLDING AG übertragen.
Die SCHUFA ermittelt nicht selbst Daten. Vertragspartner der SCHUFA müssen Daten über ihre Kunden an die Schufa liefern. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Teilweise stammen die Daten auch aus öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte).
Liegt eine Einwilligung vor, speichert die SCHUFA neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen (Positivmerkmale) und Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen (Negativmerkmale aus der Geschäftsbeziehung). Daten aus öffentlichen Quellen (wie z. B. Amtsgerichten) können ohne Einwilligung des Kunden verwertet werden.
Positivmerkmale:
Negativmerkmale:
Die Höhe des Einkommens wird nicht gespeichert.
Die Geschäftspartner der Schufa werden in drei Kategorien unterteilt:
Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt die Schufa-Auskunft seit März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung bei der Neueröffnung von Ebay-Accounts. Die Reemtsma-Zigarettenfabrik, sowie verschiedene Auktionshäuser und Freemail-Anbieter setzen ein Altersverifizierungssystem der Schufa ein.
Seit dem 1. November 2005 bietet SCHUFA zusätzlich ein Altersverifizierungssystem an, welches von der KJM genehmigt und anerkannt worden ist. Damit entfällt für den Bezug von Produkten, die nur an Volljährige verkauft werden dürfen, (zum Beispiel hochprozentiger Alkohol oder DVDs) das aufwendige PostIdent-Verfahren. Die Zustellung dieser Produkte erfolgt immer eigenhändig an den als erwachsen Identifizierten persönlich. Damit soll verhindert werden, dass Minderjährigen Artikel zugestellt werden, die für sie nicht erlaubt sind.
Laut Geschäftsbericht (2002) erhalten etwa 2.000 Vertragspartner aus dem Bereich Banken A-Daten (Positiv- und Negativmerkmale). Marktabdeckung ist hier nahe 100 % bei Privatbanken und zwischen 85 und 90 % bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Ca. 2.500 Vertragspartner aus dem Bereich Nicht-Banken erhalten B-Daten (Negativmerkmale). Empfänger sind auch externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe und interne SCHUFA-Stellen.
Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der SCHUFA über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Kostenlos erteilen die SCHUFA-Geschäftstellen Auskunft, allerdings nur mündlich. Die Eigenauskunft kostet gegenwärtig 7,60 Euro.
Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden.
Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 1.000, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. In den Score-Wert gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein. Da der Score-Wert sich relativ häufig ändert und nicht gespeichert wird, ist er nicht in der regulären Eigenauskunft erhalten. Die Ermittlung eines aktuellen Scores kann aber mit der Eigenauskunft beantragt werden.
Die SCHUFA nimmt unter den Auskunfteien durch ihre Beziehung zu den Banken und zur sonstigen kreditgebenden Wirtschaft und durch den Umfang ihrer Daten - der daher rührt, dass es in Deutschland nur schwer möglich ist, ein Bankkonto ohne Unterzeichnung der SCHUFA-Klausel zu erhalten - eine herausgehobene Stellung ein. Bei Guthabenkonten gibt es keine Verpflichtung, die SCHUFA-Klausel zu unterschreiben. Solche Guthabenkonten werden zum Beispiel vom Sparkassenverbund, wegen deren Kontrahierungszwang, angeboten. Begründet wird das "SCHUFA-System" mit dem Hinweis, dass es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft nützt, sondern auch den Verbraucher vor Überschuldung schützt, was allerdings als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert wird.
Kritik an der SCHUFA kommt vor allem von Verbraucherschutzverbänden und Datenschützern.
Kritisiert wird: