Das Zweite Autonomiestatut oder Südtirol-Paket ist nach zähen Verhandlungen zwischen der österreichischen und der italienischen Regierung am 20. Jänner 1972 in Kraft getreten.
Es regelt als Zusatzvertrag zum Gruber-De-Gasperi-Abkommen von 1946 alle Belange der Autonomie der Provinzen Bozen-Südtirol und Trient.
In der Folge konstituierte sich am 1. September 1961 die Neunzehnerkommission. Sie bestand aus elf Italienern, sieben Südtirolern und einem Ladiner. Den Vorsitz hatte der Senator Dr. Rossi inne. Die Einrichtung dieser Kommission wurde zunächst als geeignete Maßnahme gesehen, Österreich von der Südtirol-Frage fernzuhalten (siehe Geschichte Südtirols), sie erarbeitete jedoch einen stufenweisen Plan zur konkreten Umsetzung der Autonomie - das sogenannte Südtirol-Paket - der sowohl für Österreich, als auch für Italien und die Südtiroler akzeptabel sein sollte. Die Ergebnisse der Kommission wurden nach über drei Jahren Arbeit am 10. April 1964 an den damaligen italienischen Ministerpräsidenten Aldo Moro überreicht.
Am 16. Dezember 1964 trafen sich die Außenminister Italiens und Österreichs, Saragat und Kreisky auf einer Geheimkonferenz in Paris. Dabei wurden die Vorschläge der Neunzehnerkommission gutgeheißen und man einigte sich grundsätzlich auf die Durchführung des Pakets. In der Folge sprach Kreisky am 8. Januar 1965 in Innsbruck mit Vertretern aus Nord- und Südtirol und empfahl ihnen die Annahme des Pakets. Dies wurde jedoch bereits im Vorfeld des Treffens abgelehnt, ohne jedoch Kreisky darüber zu informieren. Dieser verlor daraufhin erzürnt jegliches Interesse an der Südtirolpolitik.
Die Neunzehnerkommission sah in ihren Durchführungsvorschlägen auch vor, das Reformpaket international zu verankern. Während Italien dies kategorisch ablehnte, beharrte Österreich zunächst darauf, um der Forderung der SVP vom März 1967 gerecht zu werden. Die geheimen Verhandlungen über diesen Punkt zogen sich über Jahre hin, bis sich gegen Ende der 1960er Jahre ein Nachgeben Österreichs abzeichnete.
Am 13. Mai 1969 fand am Rande einer Ministerkonferenz des Europarates schließlich ein Treffen der beiden Außenminister Pietro Nenni und Kurt Waldheim statt. Dort einigte man sich erstmals über den Operationskalender. Operationskalender ist ein, von italienischer Seite geprägter Begriff, der die Summe der Paketänderungen ohne die strittige internationale Einigung meint.
Wenige Tage später trafen sich am 30. November 1969 erneut Kurt Waldheim und Aldo Moro in Kopenhagen und beschlossen den Zeitplan zur Durchführung des Operationskalenders. Nur wenige Tage später - am 3. Dezember - wurde in einer formellen Abstimmung auch vom italienischen Parlament mit großer Mehrheit Zustimmung für das Paket signalisiert. Dem Antrag von Ministerpräsident Mariano Rumor stimmten 269 Abgeordnete zu, dagegen stimmten 26 und 88 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Daraufhin zog Italien am 8. Dezember das EWG-Veto gegen Österreich zurück.
Wesentlich umstrittener war die Abstimmung hingegen in Österreich. Man ging davon aus, dass nach Zustimmung Südtirols die Abstimmung im österreichischen Nationalrat eine reine Formsache sein sollte. Aus verschiedenen, teils innenpolitischen Gründen war dem jedoch keineswegs so. Nach der Enttäuschung Kreiskys über seine Abfuhr 1964 (siehe weiter oben) und Regierungsumbildungen, war die SPÖ seit 1966 auf Totalopposition zur mit absoluter Mehrheit regierenden ÖVP. So hatte die SPÖ auch versucht, Weiterentwicklungen zur Paketfrage zu blockieren, unter anderem wurde sogar die Spaltung der SVP versucht. Weiterhin standen Wahlen kurz bevor (aus denen Kreisky später als Sieger herausgehen sollte). Am 15. Dezember brachte Bundeskanzler Klaus die Abstimmung vor den Nationalrat. Erwartungsgemäß stellte die SPÖ daraufhin den Antrag, das gesamte Paket, vom Pariser Vertrag bis zum Operationskalender dem Internationalen Gerichtshof vorzulegen. Dieser Antrag konnte nur mit Regierungsmehrheit der ÖVP abgewendet werden, dem Antrag stimmten 79 Abgeordnete (73 der SPÖ, 6 der FPÖ) zu, dagegen waren die 83 Stimmen der ÖVP.
Damit war das Paket endgültig beschlossenen. Es umfasst 137 Gesetzesänderungen (im Detail weiter unten aufgelistet), von denen 97 durch Verfassungsgesetze durchgeführt werden mussten. Die wohl wichtigste Neuerung, das geänderte Autonomiestatus, wurde am 10. November 1971 beschlossen und trat am 20. Januar 1972 in Kraft.
Die meisten (aber nicht alle) Bestimmungen sind mit diesem Statut und entsprechenden Durchführungsbestimmungen geregelt. Diese besitzen Verfassungsrang und können nur schwer abgeändert werden. Da die Verfassung aber über dem Autonomiestatut steht, bleibt immer die Möglichkeit, dass mit der Verfassung auch die Autonomie geändert werden kann. Entsprechende Bestrebungen gibt es im Rahmen der Föderalismusreform Berlusconis Regierung, die am 25. und 26. Juni unter Volksbefragung steht:
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