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Eine Sängerschaft ist eine fakultativ schlagende und farbentragende musische Studentenverbindung. Die meisten Sängerschaften unterhalten einen Chor und pflegen vornehmlich das deutsche Liedgut.

Dachverband


Die Sängerschaften mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sind im Dachverband Deutsche Sängerschaft (DS) zusammengeschlossen. Der Verband führt den Beinamen "Weimarer C.C." (Chargierten Convent). Die Farben der Deutschen Sängerschaft sind schwarz-grün-gold. Die Jahrestreffend finden seit 1991 wieder abwechselnd jährlich in Weimar oder am Hochschulort einer Sängerschaft statt.

Bis 2005 waren in diesem Dachverband auch Sängerschaften aus Österreich beheimatet. Aufgrund wachsender Differenzen sind diese allerdings mittlerweile vollständig ausgetreten (zuletzt die Universitätssängerschaft Barden zu Wien).

Entstehung und Geschichte


Die ersten Sängerschaften entstanden nach 1820, zunächst aber in der Regel als nicht farbentragende akademische Gesangsvereine. Mitglieder waren zeitweilig auch Angehörige anderer Studentenverbindungen. Die Umwandlung in farbentragende und geschlossene Studentenverbindungen vollzog sich vor allem im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts.

1816 Gründung eines Gesangsvereines innerhalb der Urburschenschaft.

1822 Gründung der ersten Sängerschaften, zu St. Pauli Leipzig und Leopoldina Breslau als Universitätsgesangsverein zu St. Pauli und Akademisch-Musische Verbindung Breslau.

In den folgenden Jahren kommt es an ca. 20 Universitäten und Hochschulen zur Gründung von musisch orientierten Bünden, die sich aber von ihrem Charakter her alle unterscheiden (Farbentragen, Mensuren usw.)

1865 1. Deutsches Sängerbundfest in Dresden, an dem viele der Verbindungen teilnehmen. Der Versuch einen Dachverband zu gründen scheitert aber.

1867 Gründung des Sondershäuser Verbandes der nicht-farbentragenden Verbindungen mit musischer Ausrichtung.

1877 Leopoldina Breslau legt als erste Sängerschaft Farben an.

1880 Der AGV der Pauliner in Jena führt als erster akademischer Gesangsverein die Besprechungsmensur ein. Es bilden sich mehrere Verbände: „Rudelsburger Kartellverband“ (RKV), „Österreichisches Kartell“, um 1890 der „Generalconvent“ (GC) und als letztes das „Technische Trikartell“ (TTK).

1892 Erstes Deutsch-Akademisches Sängerfest in Salzburg. 23 Vereine nehmen daran teil. Ein Dachverband soll gegründet werden. Die Durchführung eines zweiten Sängerfestes 1896 wird beschlossen.

1895 Erste Nummer der Akademischen Sängerzeitung ASZ erscheint (heute DS-Zeitung). Deutsch-akademisches Sängerfest des RKV in Weimar.

1896 Anlässlich des 35. Stiftungsfestes der Erato findet in Dresden eine Vertreterversammlung statt, an der über 25 Vereine teilnehmen. Gründung des Deutsch-Akademischen Sängerbundes (DASB), RKV, GC und TTK bleiben aber als Unterverbände erhalten. Endgültige Trennung von späterer DS und des Sondershäuser Verbandes.

1901 Nach Differenzen über die Bestimmungsmensur kommt es zu mehrfachen Ein- und Austritten von Verbindungen des DASB. In diesem Jahr vereinigen sie sich wieder zum Chargierten-Convent, Verband der Farbentragenden Akademischen Gesangsvereine. Prinzipien sind: Pflege des deutschen Männergesanges, unbedingte Satisfaktion und Verwerfung der Bestimmungsmensur. Die ASZ wird offizielles Verbandsorgan.

1902 Einführung der Bezeichnung „Sängerschaft“, den in der Folge alle Vereine annehmen. Namensänderung des Verbandes in CC, Verband farbentragender Sängerschaften. Wegen der Fechtfrage treten immer wieder Verbindungen aus bzw. wieder ein.

1903 1. Bundesfest in Weimar. Namensänderung in „Weimarer CC“ (endgültig bestätigt 1905).

1905 Gründung des Gesamtaltherrenverbandes des CC.

1906 2. Bundesfest in Weimar.

1910 3. Bundesfest in Weimar.

1911 Scharfer Gegensatz zwischen den mensurbejahenden und -ablehnenden Verbindungen. Austritte.

1919 Durch die Eindrücke des Weltkrieges kommt es wieder zu einer Annäherung zwischen den die Mensur ablehnenden und bejahenden Sängerschaften. Mehr und mehr Sängerschaften führen die Schlägermensur als Prinzip ein. Am 30. Juli kommt es zur Gründung des Weimarer Verbandes Deutscher Sängerschaften. Hauptprinzip ist das Sangesprinzip. Weiterhin ist die Besprechungsmensur gestattet, die Bestimmungsmensur verboten und die unbedingte Satisfaktion obligatorisch. Forderungen zwischen Sängerschaften sind verboten, die Wahl des Paukverhältnisses bleibt freigestellt. Ein Sängerschafter, dessen Mutterbund die Besprechungsmensur ablehnt, darf, wenn er einem „mensurfreundlichen“ Bund beitritt, nicht fechten. Es gilt vier Semester Aktivitätszwang, sechs Semester Chorpflicht (auch bei Studienortswechsel). Bei Abstimmungen werden die Stimmen nach der Mitgliederzahl gewichtet.

1922 Der endgültige Name Deutsche Sängerschaft (Weimarer CC) wird angenommen, die Bestimmungsmensur und der Abschluss von Kartellen werden gestattet.

In den 20er Jahren kommt es zu weiteren Neugründungen. Es werden Sing- und Schulungswochenenden veranstaltet (Wehrsport, Politische Schulungen) Zwischen DS und SV kommt es zu Gesprächen über eine Zusammenarbeit der Verbände.

1934 Die DS führt die Bestimmungsmensur verpflichtend ein. Aufgrund der politischen Verhältnisse treten die Sängerschaften in Österreich und der Tschechoslowakei schon 1933 gezwungenermaßen aus und existieren bis 1938 weiter.

1936 Auflösung der DS in Leipzig aus dem Haus der Sängerschaft Arion.

1949 Erstes Nachkriegssängerschaftertreffen in Kassel.

1950 Wiedergründung der DS mit einem Sängerschaftertag in Hannover. Die eigentliche Wiedergründung findet in Springe a. Deister statt.

1951 Erster ST in Goslar.

Weimar ist als Tagungsort noch nicht zugänglich, weswegen man an wechselnden Orten tagt. Sängerschaften, die sich an ihren Heimatorten nicht rekonstituieren können, fusionieren teilweise mit anderen Bünden, einige reaktivieren überhaupt nicht. Die Verbandsprinzipien bleiben bis auf die 1934 beschlossene Bestimmungsmensur erhalten.

1991 Erster Sängerschaftertag in Weimar nach dem zweiten Weltkrieg. Weimar wird wieder zum ständigen Tagungsort.

1993 Bis 2005 treten alle österreichischen Sängerschaften vor allem wegen der Nichtannahme des so genannten „Linzer Papieres“ aus der DS aus. Das Papier war von den österreichischen Sängerschaften eingebracht worden. Es sollte die DS-Verfassung um die Punkte striktere Mitgliederauswahl der Einzelsängerschaft, zwingende Chorarbeit und Paukzwang erweitern.

Siehe auch: Liste verbindungsstudentischer Begriffe

Weblinks


http://www.deutsche-saengerschaft.de/

http://www.deutsche-saengerschaft.de/Dateien_DS-Zeitung/loennecker_ds-literatur.pdf

http://www.deutsche-saengerschaft.de/Dateien_DS-Zeitung/loennecker_ds-archiv.pdf

Korporationsart

 

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