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Südschleswig (dänisch: Sydslesvig) ist die Bezeichnung für den heute deutschen Teil Schleswigs (dänisch: Slesvig), der sich zwischen Eider und deutsch-dänischer Grenze im Norden Schleswig-Holsteins befindet.
Schleswigs Stellung zwischen Deutschland und Dänemark war seit Ausbildung der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert wiederholt umstritten. Symbolisch für den umstrittenen staatsrechtlichen Status beider Landesteile ist die Absetzung des Sylter Landvoigts und Juristen Uwe Jens Lornsen aus Keitum allein deshalb, weil er 1830 eine Abhandlung über eine schleswig-holsteinische Verfassung veröffentlichte. Lornsen wurde durch ein dänisches Gericht wegen Hochverrats verurteilt.
Holstein wie Schleswig unterstanden als selbstständige Herzogtümer weiter dem dänischen Gesamtstaat. Dies wurde im Londoner Protokoll von 1852 bestätigt. Die nationale Zugehörigkeit Schleswigs blieb somit unbeantwortet.
Als König Christian VIII. Schleswig 1848 zum Teil des dänischen Nationalstaates erklärte, begehrten weite Teile der schleswigschen Bevölkerung, wohl aus unterschiedlichen Beweggründen, aber mit Unterstützung Preußens dagegen auf. Im ersten Schleswigschen Krieg von 1848 bis 1851 standen sich Nationalliberale beider Seiten gegenüber. Die Eiderdänen forderten den Anschluss des ganzen Herzogtums Schleswigs an Dänemark, die deutsche Mehrheit der beiden Herzogtümer dagegen den Anschluss Schleswigs an den Deutschen Bund. Unter dem Druck der europäischen Großmächte konnte der Krieg jedoch letztlich mit einem Status-quo beendet werden. Wenn auch zunächst nur teilweise mit Erfolg: bestätigt durch das Londoner Protokoll (1851), wurde zwar die Selbständigkeit Schleswigs gewahrt, Schleswig am 2. Oktober 1855 jedoch unter Friedrich VII. in die gesamtstaatliche Verfassung Dänemarks einbezogen. Schleswig ging somit weder in einem vereinten deutschen Schleswig-Holstein, noch in einem neuen dänischen Nationalstaat auf.
Erst die wiederholte Mißachtung der Selbständigkeit Schleswigs (die Einführung einer dänisch-schleswigschen Verfassung) führte 1864 zum Deutsch-Dänischen Krieg, nach dem Schleswig an Preußen fiel und ab 1869 gemeinsam mit Holstein die preußische Provinz Schleswig-Holstein bildete. Im Prager Frieden von 1866 wurde eine Abstimmung über die nationale Zugehörigkeit Schleswigs vereinbart; diese wurde von Preußen jedoch nie durchgeführt.
Nach dem von Deutschland verlorenen Ersten Weltkrieg setzte der Versailler Friedensvertrag eine Volksabstimmung fest. Nach einer En-bloc-Abstimmung in der 1. Zone am 10. Februar 1920, deren Grenze von Dänemark definiert und möglichst weit gen Süden durchgesetzt wurde, fiel diese nördlichste Zone Nordschleswig an Dänemark und ist seitdem dänisch. Die 2. Zone entschied sich bei der Abstimmung am 14. März 1920 für Deutschland, wobei anders als in der 1. Zone nicht en bloc, sondern gemeindeweise abgestimmt wurde, da Dänemark die Hoffnung hatte, so weitere Gebietsgewinne zu verzeichnen. Die Grundlage für die genaue Aufteilung der beiden Zonen bildete eine Untersuchung des dänischen Historikers H.V. Clausen, der 1891 in seinem Buch "Landmandsbogen" eine Karte gezeichnet hatte, die Gebiete zu definieren versuchte, in denen man die Mehrheit der Bevölkerung jeweils als überwiegend dänisch oder deutsch annahm. Am 17.11.1918 forderte der "Nordschleswigsche Wählerverband" in seiner "Aabenraa-Resolution", dass getrennte Volksabstimmungen in den oben erwähnten Zonen durchgeführt werden sollten und dass die Karte von H.V. Clausen die Zoneneinteilung bestimmen sollte. Am Ergebnis der Volksabstimmung von 1920 ließen sich dann Diskrepanzen zwischen den von Clausen definierten und den realen Mehrheitsverhältnissen feststellen: wie sich herausstellte, führte diese Grenzziehung dazu, dass nördlich der neuen Grenze eine fast doppelt so große Minderheit wie südlich der Grenze verblieb (25.330 deutsche Stimmen in Zone 1, 12.800 dänische in Zone 2). Es stimmten 25 % der Bürgerinnen und Bürger in Zone 1 deutsch, während 20 % der Bürgerinnen und Bürger in Zone 2 dänisch stimmten. Auf Basis dieser Abstimmungsergebnisse definierte der deutsche Historiker Tiedje einen alternativen Grenzverlauf, der zu etwa gleich großen Minderheiten in beiden Teilgebieten geführt hätte; dieser blieb angesichts der politischen Kräfteverhältnisse der 1920er Jahre allerdings reine Theorie.
In der 3. Zone wurde nach der eindeutigen Entscheidung in der 2. Zone keine Abstimmung mehr durchgeführt. Der südliche Teil Schleswigs, der aus der 2. und 3. Abstimmungszone sowie den für eine Abstimmung nicht vorgesehenen südlichen Landstrichen Schleswigs bestand, blieb bei Deutschland und bildet zusammen mit dem Landesteil Holstein heute das Land Schleswig-Holstein.
Es gibt heute jeweils zwei Bedeutungen für die Bezeichnung Schleswig (dänisch: Sønderjylland): Historisch korrekt ist sowohl unter der deutschen als auch unter der dänischen Bezeichnung für die Region das gesamte (historische) Schleswig zu verstehen, wohingegen die deutsche Verwaltung und Öffentlichkeit unter Schleswig heute nur noch den südlichen Teil des alten Schleswig, der heute den nördlichen Teil des Bundeslandes Schleswig-Holstein bildet, verstehen, und die dänische Öffentlichkeit, wenn sie von Sønderjylland spricht, das Amt Sønderjylland (Nordschleswig) meint.
Die Grenze zwischen den beiden Landesteilen Südschleswig und Holstein ist die Eider. Bis 1864 war die Eider noch Grenze zwischen dem Herzogtum Schleswig (als dänisches Lehen) und dem Herzogtum Holstein (als deutsches Lehen).
Historischer Hauptort ist die Stadt Schleswig, die auch Hauptstadt Schleswig-Holsteins bis 1945 war, heute wird die Rolle des Oberzentrums jedoch von Flensburg wahrgenommen.
Viele Ortsnamen im östlichen (zum Beispiel in Angeln) und zentralen Landesteil sind dänischer, viele im westlichen friesischer Herkunft. Daher haben viele Ortsnamen neben der deutschen auch eine dänische oder friesische Form. Siehe auch: Schleswigsche Ortsnamen
Region in Schleswig-Holstein | Südschleswig | Nordfriesland | Dänemark
Sydslesvig | Southern Schleswig | Lõuna-Schleswig | Sydslesvig
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