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Rundumkennleuchten (RKL) oder auch Rundumleuchten sind Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung, die je nach Farbe auf ein spezielles Fahrzeug oder eine bestimmte Verwendung hinweisen. Je nach Farbe warnen sie vor Gefahren oder zeigen sie allein oder gemeinsam mit dem Folgetonhorn, dass ein Fahrzeug als Einsatzfahrzeug unterwegs ist. In Deutschland wird die Kombination mit dem Folgetonhorn als Sondersignal bezeichnet und zeigt die Inanspruchnahme von Wegerechten an.

Die Leuchten müssen auf dem Fahrzeug so angebracht werden, dass sie von allen Seiten erkennbar sind. Erforderlichenfalls müssen dazu mehrere Leuchten montiert werden, beispielsweise vorne und hinten auf dem Fahrzeug.

Ergänzend können dabei auch gerichtete Blitzleuchten verwendet werden, um die Warnwirkung zu erhöhen. Weite Verwendung finden etwa am Kühlergrill montierte Frontblitzer (so genannte "Straßenräumer"), da die Rundumkennleuchten am Fahrzeugdach bei geringem Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in dessen Rückspiegel nicht zu sehen sind.

Die Rundumkennleuchten können fest auf den Fahrzeugen montiert sein oder aber mit Magnethaltern oder Klemm- oder Steckvorrichtungen nur bei Bedarf montiert werden (z. B. bei Zivilstreifen). Vielfach werden auch mehrere Leuchten zusammen mit der akustischen Warneinrichtung in einem Gehäuse („Balken“) kombiniert, so dass die Aufbauarbeiten beim Fahrzeug billiger sind.

Bauarten


Eine RKL kann als Drehspiegelleuchte, Blink- oder Blitzleuchte ausgeführt sein.

Drehspiegelleuchte

Bei einer Drehspiegelleuchte befindet sich eine Leuchtquelle ("Glühlampe") in der Mitte der RKL. Um die Leuchtquelle dreht sich ein halbrunder Parabolreflektor. Durch diesen Reflektor wird die Leuchtquelle verstärkt und nur nach einer Richtung abgestrahlt. Durch die Drehung des Reflektors wird das Licht um 360° um die Achse des Spiegels rotierend abgestrahlt, wodurch der Blinklichteffekt entsteht.

Drehspiegelleuchten sind weit verbreitet. Es gibt verschiedene Antriebe des Reflektors: Zahnrad, Treibriemen, etc. Außerdem gibt es Modelle, bei denen die Glühlampe mit dem Reflektor rotiert.

Blitzleuchte

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In neuerer Zeit werden statt dieser 'klassischen' Rundumkennleuchten auch (Mehrfach-)Blitzleuchten verwendet, in denen statt der zuvor genannten mechanischen Teile Stroboskop-Elemente verbaut sind, die in regelmäßigen Abständen einmal, zweimal (oder mehrfach) kurz hintereinander aufblitzen. Der Verschleiß ist bei dieser Variante geringer, da keine bewegenden Teile vorhanden sind. Außerdem sind sie tagsüber durch ihre Blitzwirkung besser zu erkennen.

Neben Einzelblitzleuchten gibt es Ausführungen von Doppelblitz-, Dreifach- und Vierfachblitzleuchten. Es werden mehrere Blitzer in verschiedenen Intensitäten abgegeben.

Eine Kombination mehrerer Blitzleuchten, die in einer bestimmten Reihenfolge knapp nacheinander aufblitzen und damit den Effekt eines "laufenden" Lichtes erzeugen, wird Lauflicht genannt. Diese Lauflichter werden von Autofahrern schneller erkannt als separat betriebene Blitzlichter und werden daher häufig, z. B. bei der Absicherung von Straßenbaustellen, eingesetzt.

In Deutschland sind für den Straßenverkehr allerdings nur Einzel- und Doppelblitzleuchten zugelassen. Viele der Blitzleuchten haben eine spezielle Fresneloptik. Oftmals ist hier die Blitzröhre umgebende Haube vertikal und horizontal geriffelt, um Lichtaustritt der Blitze zu verbessern.

Es existieren auch Versionen als tragbare Geräte.

LED-Leuchte

Die neueste Entwicklung stellen LED-Leuchten dar, die sich durch hohe Leuchtkraft sowie geringen Stromverbrauch und Verschleiß auszeichnen. Jedoch sind die Anschaffungskosten sehr hoch, deshalb sind die LED Leuchten noch nicht so weit verbreitet.

Blinkleuchte

Eine Blinklampe hat auch eine Lichtquelle in der Mitte der RKL. Diese Lichtquelle blinkt in (un)regelmäßigen Abständen auf und erlischt wieder. Blinklampen sind meist recht billig ausgeführt und nicht sehr weit verbreitet. Im professionellen Bereich werden sie nicht genutzt.

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Farben


Die Farbverwendung kann je nach Land schwanken, hier sollen jedoch nur die vorrangigen im deutschen Sprachraum beschrieben werden.

Gelb

Gelbe Rundumkennleuchten weisen auf ein Fahrzeug hin, auf das besonders Rücksicht zu nehmen ist.
  • Fahrzeuge der Straßenverwaltung (Autobahnmeisterei, Straßenmeisterei, städtische Bauhöfe) oder bei Schneepflügen
  • Müllsammelfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge (Versorgung und Entsorgung),
  • LKW, die größer und/oder schwerer sind als "normal" -> Schwertransporte, Transporte mit Überlänge/Überbreite und deren Begleitfahrzeuge,
  • Gefahrguttransporter, bei denen sie auf besonders gefährlichen Streckenabschnitten, beispielsweise in Tunnels, eingeschaltet werden müssen
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. Traktoren, selbstfahrende Erntemaschinen etc.)
  • Fahrzeuge für Pannenhilfe (z.B ADAC, ÖAMTC und andere)

Gelblicht warnt generell vor Gefahren.

Der Einsatz von Gelblicht im Straßenverkehr wird in Deutschland durch die StVO und die StVZO geregelt. Nicht jeder darf einfach so Gelblicht benutzen.

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht in §52, Abs. 4, wer Gelblicht benutzen darf. Was Gelblicht bedeutet, steht in Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in §38.

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht:

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Blau

Blaues Licht wird von verschiedenen Fahrzeugen (Landfahrzeugen und Wasserfahrzeugen) verwendet: Pol.jpg
Landfahrzeuge
Dienstwagen_Ordnungsamt_Mannheim.jpg Blaue Rundumkennleuchten (umgangssprachlich so genanntes Blaulicht) weisen auf Einsatzfahrzeuge hin von:

Die Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn, umgangssprachlich vor allem in Deutschland auch als Martinshorn (richtig ist Martinhorn ohne "s". Eingetragenes Markenzeichen des Erfinders Max B. Martin) bekannt, bezeichnet man als Sondersignal.

Die gleichzeitige Nutzung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn macht in Deutschland den Vorrang der Einsatzfahrzeuge deutlich, denen dann von den übrigen Verkehrsteilnehmern unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist (Wegerecht/ bevorrechtigter Wegbenutzer). In Österreich genügt dazu die Verwendung eines der beiden Signale.

Blaues Blinklicht warnt außerdem andere Verkehrsteilnehmer vor Einsatz-, Unfall- und Gefahrenstellen.

Das Blaulicht wurde 1933 eingeführt. Damals wurde für die Polizeifahrzeuge festgelegt, dass diese mit einem blauen Licht auszustatten sind. Im gleichen Jahr wurden aber die Feuerwehren den Polizeitruppen zugeordnet, der sogenannten "Feuerlöschpolizei". Somit wurden auch die Feuerwehren mit dem blauen Licht ausgestattet. Die Einführung des Blinklichtes bzw. der Rundumkennleuchte anstelle eines ruhig leuchtenden Lichtes erfolgte erst in den 1950er Jahren.

Zur gesetzlichen Regelung siehe Sondersignal und Wegerecht.

In der Schweiz und anderswo werden blaue Rundumkennleuchten auch auf Wasserfahrzeugen (Booten) der Seepolizei und des Zolles sowie der Armee eingesetzt. Amphibienfahrzeug D.jpg

Wasserfahrzeuge

Wasserfahrzeuge bestimmter Behörden (z.B. Zoll, Küstenwache, Wasserschutzpolizei und BPOL) und Wasserrettungsorganisationen (z.B. Wasserwacht und DLRG) zeigen ein blaues Funkellicht.

Rot

ELW2-Kaiserslautern2.JPG Rote Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich im Straßenverkehr nicht erlaubt. Ihre Montage muss im Gegensatz zu Gelblicht von der Behörde genehmigt werden. In manchen anderen Ländern, vor allem im angloamerikanischen Raum, aber auch teilweise in Osteuropa, dienen sie entweder allein oder in Kombination mit blauen zur Kennzeichnung von Einsatzfahrzeugen.

Die Feuerwehr in Österreich und teilweise auch in Deutschland verwendet rote Rundumkennleuchten bei größeren Einsätzen zum Kennzeichnen der Einsatzleitung. Sie erlauben Einsatzfahrzeugen die Einsatzleitung bzw. das Einsatzgebiet auf Sicht anzufahren und zu finden. Die Kennleuchte darf nur bei Stillstand des Fahrzeuges betrieben werden.

Rote Rundumleuchten werden teilweise auch bei Sportveranstaltungen eingesetzt, um z.B. eine Wettkampfstrecke (z.B. bei einem Radrennen oder Marathonlauf) zu sperren, bzw. den Sicherungsposten zu signalisieren, dass die Strecke nun gesperrt wird.

In der Schweiz werden seit ca. 2004 Rundumkennleuchten mit roter Lichthaube und Drehspiegeloptik zur Sicherung von Bahnübergängen eingesetzt. Sie ersetzen dabei die altbekannten Wechselblinker mit zwei (oder auch nur einem) elektrisch abwechselnd gepulsten Rotlichtern. Der Einbau erfolgt in einem schwarzen Blechdreieck mit rot-weißem Reflektionsband an den Kanten.

Grün

Auch grüne Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich nicht im Straßenverkehr erlaubt, dienen aber im Einsatz teilweise zur Kennzeichnung von Fahrzeugen (Feuerwehr: Atemschutzsammelplatz) und Örtlichkeiten.

Grüne Rundumleuchten werden teilweise auch bei Sportveranstaltungen eingesetzt, etwa um eine gesperrte Wettkampfstrecke (z. B. bei einem Radrennen oder Marathonlauf) frei zu geben bzw. den Sicherungsposten zu signalisieren, dass die Strecke nun freigegeben werden kann.

In Kaufhäusern, Tiefgaragen, sowie sonstigen größeren öffentlichen Bauten, werden grüne Rundumkennleuchten u.a. zusätzlich neben den vorgeschriebenen Notleuchten zur Kennzeichnung von Notausgängen verwendet.

Sonstiges


Rundumkennleuchten sind aber nicht nur bei Fahrzeugen in Verwendung. Oft werden sie stationär bei Gefahrenquellen in der Industrie verwendet. In den meisten Fällen werden hier gelbe Leuchten, da diese Achtung bedeuten.

Bewegte Teile wie automatische Tore oder schwebende Lasten werden oft mittels gelber Rundumkennleuchten gesichert.

Daneben dienen sie auch als optische Signalgeber in lauter Umgebung, z.B. um einen Telefonanruf oder eine technische Störung zu melden. Auch werden sie als optische Alarmgeber in Wasserreservoiren und elektrischen Verteileranlagen oder Transformatorstationen, sowie bei Einbruchalarmanlagen eingesetzt, damit die Pikett- oder Einsatzfahrzeuge das Ziel optisch erfassen und direkt anfahren können.

Gelbe Rundumkennleuchten werden in der Schweiz und Deutschland auch entlang von Bahnstrecken aufgestellt, um den Gleisbauarbeitern das Herannahen eines Zuges zu signalisieren und diese zum Verlassen des Gleiskörpers zu veranlassen (Unfallverhütung).

Übergroße gelbe Rundumkennleuchten werden in der Schweiz zur Kennzeichnung von Helikopterlandeplätzen (z.B. bei Unfallkliniken), zur Sturmwarnung auf Seen und zur Sichtbarmachung von Hindernissen für die Luftfahrt (Sendetürme) verwendet.

Auf Hovercrafts und an Flugzeugen kommen rote oder gelbe Rundumkennleuchten zum Einsatz, um diese Fahrzeuge, welche oft in verkehrsarmen Gebieten unerwartet auftauchen können, besser sichtbar zu machen.

In Discotheken werden Rundumkennleuchten oft auch als Lichteffekt eingesetzt.

Die Lichtstärke (Blendwirkung)von Rundumkennleuchten der Hersteller Bosch und Hella musste in der Schweiz aufgrund gesetzlicher Maximalwerte limitiert werden: Bosch setzte anstelle glatter Drehspiegel solche mit Hammerschlagoptik ein, welche mehr Streulicht generieren, ein. Hella setzte auf geriffelte gelbe Lichthauben, anstelle glatter. In erster Generation wurden von Hella auch mattierte Reflektoren eingesetzt, was aber, weil auf Polizeifahrzeugen nicht selten gelbe Lichthauben im Wechsel mit den Blauen eingesetzt werden (Sondertransportbegleitung), zu Problemen führte (montiert wurden blaue Rundumkennleuchten mit hochglänzend verspiegelten Reflektoren, auf welche dann gelegentlich gelbe, klare Lichtscheiben montiert wurden).

Regelung in Österreich


In Österreich gelten ähnliche Regelungen. Diese sind im § 20 KFG 1967 zu finden.

Wasserfahrzeuge
Auch Wasserfahrzeuge verwenden bevorrechtigte Wasserstraßenbenutzer wie Zoll, Küstenwache, Marine u.ä.

In der Schifffahrt wird jedoch von blauem Funkellicht gesprochen, die auch auf einer anderen Lichttechnik beruht.

Regelung in der Schweiz


Während in Deutschland blaue Rundumkennleuchten auch an stehenden Fahrzeugen zur Unfall- oder Gefahrenstellenabsicherung eingesetzt werden dürfen, ist dies in der Schweiz gesetzlich nicht zulässig (obwohl es namentlich von der Polizei oft praktiziert wird!). In der Schweiz dürfen blaue Blinklichter auf Fahrzeugen nur dann eingeschaltet sein, wenn das Einsatzfahrzeug seine Bevorrechtigung auch tatsächlich beansprucht und ausübt, sprich bei Einsatztfahrten. Sobald Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge in die Autobahn einfahren gilt für den nachfolgenden Verkehr ein Überholverbot, da jedes überholende Fahrzeug in potentielles, späteres Hindernis darstellt. In der Praxis wird diese Regelung meist so durchgesetzt, dass die in die Autobahn einfahrenden Fahrzeuge ausscheren und versetzt über alle Fahrstreifen verteilt fahren. Dies bildet einen Sperriegel, der dem nachfolgenden Verkehr das Überholen verhindert.

Hauptsächlich auf Polizeifahrzeugen werden orange Richtungsblinkleuchten auf dem Warnbalken oder dem Fahrzeugdach montiert, damit gelb gewarnt werden kann. Allerdings sind die dabei eingesetzten 21-Watt-Glühlampen mit Fresnelllichtscheibe wesentlich weniger lichtstark als die blaue Rundumkennleuchte mit H-1 55 Watt (12 Volt) oder H-1 70 Watt (24 Volt) Leuchtmittel.

Oft werden als gelbe Warnblinklichter im obengenannten Sinn Rundblinker für LKW von Hella eingesetzt. Dabei wird ein verhängnisvoller Fehler gleich reihenweise begangen: Diese Rundblinker wurden ursprünglich als Front- und Seitenblinker für LKW entwickelt. Am schwarzen Gehäuse, gegenüber dem Montagenippel, ist ein Pfeil in Relief eingegossen, der in Fahrtrichtung zeigen soll. So (vermeintlich korrekt) montiert, strahlt die nach vorn gerichtete Fresnelllinse ein sehr helles Licht ab, die nach hinten gerichtete ein sehr viel schwächeres Licht, denn am LKW soll diese Blinkerseite lediglich als Seitenblinker für Zweiradfahrer dienen. Diese Montageanweisung wird (leider) meist eingehalten, mit der Folge, dass die Warnwirkung nach hinten, da wo sie meist am nötigsten ist, sehr viel schwächer ausfällt als jene nach vorn. Hella hätte eine Polizei- oder Warnblinkerversion dieses sehr verbreiteten Blinkers anbieten müssen, welche beidseitig mit einer hellen Fresnelllinse versehen ist.

Allgemein ist zur Schweiz festzuhalten, dass jeder Kanton eine individuelle Zulassungspraxis übt. So waren lange Zeit Spiegeloptiken unter derselben Lichthaube wie der Drehspiegel selbst montiert, welche einen Lauflichteffekt generieren, nicht zugelassen. Der Kanton Genf aber hat sie dennoch toleriert. Mittlerweile sieht man sie öfter. Analoges gilt für Mehrfachspiegel (180° versetzte Doppelspiegel oder -lampen).

Seit Ende der 1990er Jahre sind auch blaue Signalbalken in der Schweiz homologiert, welche orange Blinklichter integriert haben. Nicht selten werden dann auf der Einsatzfahrt nebst den blauen Blitzleuchten auch noch die orangen Warnleuchten eingeschaltet, was zwar die Sichtbarkeit des Einsatzfahrzeugs erhöht, aber eben nicht gesetzeskonform ist.

Siehe auch


Weblinks


Hersteller

Bilder von Rundumkennleuchten und Sondersignalanlagen

Geschichte des Blaulichts

Führungs- und Einsatzmittel | Fahrzeugbeleuchtung | Signalgerät

Blink (teknik) | Light bar | Light bar | Blåljus

 

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