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Rundfunkgebührenbeauftragte sind haupt- oder nebenberuflich tätige selbständige Subunternehmer der deutschen Landesrundfunkanstalten. Sie werden umgangssprachlich auch als GEZ-Kontrolleure bezeichnet. Sie kontrollieren in dem ihnen zugewiesenen Gebiet die Einhaltung der Gebührenpflicht gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Sie verfügen mitunter neben den Ausweisen der jeweiligen Landesrundfunkanstalt auch über Ausweise der zentralen Gebührenverwaltung GEZ, zu der sie jedoch keine Vertragsbeziehung haben, auch wenn dieser Irrtum verbreitet ist.

Aufgaben und Tätigkeitsgebiet


Zur möglichst vollständigen Erfassung aller Rundfunkteilnehmer - auch unter dem Gesichtspunkt der Gebührengerechtigkeit - beschäftigen die Landesrundfunkanstalten die Rundfunkgebührenbeautragten, die für sie die Ermittlungen und Kontrolle der Gebührenpflichtigen übernehmen. Da ein gewisser Prozentsatz der Rundfunkempfangsgeräte aus verschiedenen Gründen nicht oder nicht richtig angemeldet wird, werden die Rundfunkgebührenbeauftragen seitens der Landesrundfunkanstalten zur korrekten Registrierung und Beratung der Rundfunkteilnehmer vor Ort eingesetzt. Ihre Aufgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  1. Erteilung von Auskünften über die Anmeldung und das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten (Hörfunk- und Fernsehgeräte) sowie über die Zahlung der Rundfunkgebühren (Grund- und Fernsehgebühr)
  2. Veranlassung der Rundfunkteilnehmer zur Anmeldung der von ihnen bereitgehaltenen Empfangsgeräte sowie zur Zahlung von Rundfunkgebühren
  3. Beratung der Rundfunkteilnehmer bezüglich aller Fragen zur Gebührenpflicht

In Deutschland gibt es zur Zeit ungefähr 5000 Rundfunkgebührenbeauftragte. Diese bekommen bei Vertragsabschluss von den Landesrundfunkanstalten ihr festes örtliches Tätigkeitsgebiet (sogenanntes Beauftragtengebiet, ca. 100.000 Einwohner) zugewiesen. Sie erhalten für jedes von Ihnen neu ermittelte, bisher nicht gemeldetes anmeldepflichtige Hörfunk- oder Fernsehgerät eine Provision. Die Rundfunkgebührenbeauftragten führen ihren Auftrag nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko durch, wobei die Landesrundfunkanstalten eine regelmäßige ganztägige Tätigkeit erwarten.

Rechtliche Befugnisse und Pflichten


Ein Rundfunkbeauftragter kann von Rundfunkteilnehmern und von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten, Auskünfte über Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht verlangen. Diese Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Ein Rundfunkermittler darf die Unterschrift unter eine GEZ-Anmeldung nicht durch Drohung oder Täuschung herbeiführen. Er kann jedoch „anmeldungsrelevante“ Hinweise in seinem „Ermittlungsbericht“ notieren. Abmeldungen können nicht beim Rundfunkermittler beantragt werden, sondern sind nur direkt bei der GEZ möglich.

Rundfunkgebührenbeauftragte haben jedoch nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) BFH vom 14. Dezember 1978 I R 121/76 (BFHE 126, 311, BStBl. II 1979, 188) keine hoheitlichen Befugnisse, da ihnen keine Zwangsbefugnisse (das sogenannte Betreibungsrecht) zustehe. Sie sind beispielsweise nicht befugt, Privaträume gegen den Willen der Bewohner zu betreten.

Beauftragte sind weiterhin nicht berechtigt, ihre Aufgaben von Dritten wahrnehmen zu lassen oder diese mit unbefugten Dritten auszuführen.

Probleme

Die Gebührenbeauftragten werden nach Erfolg - also nach der Zahl neu angemeldeter Teilnehmer und der Höhe der eingetriebenen Nachzahlungen - provisioniert, haben aber - außer dem den Landesrundfunkanstalten nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag zustehenden Auskunftsanspruch - keine weiteren rechtlichen Befugnissen. Daher finden die Ermittlungsbemühungen der Gebührenbeauftragten gegen wirkliche oder vermeintliche Schwarzseher oft in einer rechtlichen Grauzone statt. Berichte der Presse, nach denen von einzelnen Beauftragten bei der Fahndung rechtliche Grenzen überschritten worden seien (z.B. Einschüchterung oder Täuschung), ließen sich dadurch erklären. Die Tätigkeit der Gebührenbeauftragten unterliegt jedoch der Kontrolle der zuständigen Landesrundfunkanstalt, die Meldungen über Fehlverhalten der Gebührenbeauftragten nachgeht.

Datenschutz


Für die datenschutzrechtliche Kontrolle der Rundfunkbeauftragten sind die Datenschutzbeauftragten der zuständigen Landesrundfunkanstalt beziehungsweise des Bundeslands zuständig.

Image der Rundfunkgebührenbeauftragten


Das Ansehen der Rundfunkgebührenbeauftragten in der Gesellschaft ist eher schlecht, was vor allem darin begründet ist, dass die erlaubten Ermittlungen und Kontrollen der Gebührenbeauftragten mit Spitzeldiensten bzw. Schnüfflern assoziiert werden. Einem generell möglichen positiven Image steht auch allein der Umstand entgegen, dass sie in Ausübung ihres Berufes ihre Klientel in der Regel unangemeldet und überraschend u.a. auch in den Abendstunden aufsuchen. Auch die durchschnittlich fast eine Million durch die Gebührenbeauftragten ermittelten Schwarzsseher berichten naturgemäß negativ über die Beauftragten. Gerade auf der Beliebtheitsskala von Jugendlichen stehen die Rundfunkgebührenbeauftragten an unterster Stelle, da sich viele bewusst durch ihre Nichtanmeldung möglichst lang der Gebührenzahlung entziehen möchten oder sich nach einer zu späten Anmeldung mit einer erheblichen Nachzahlung konfrontiert sehen.

Insbesonders die Boulevardpresse und die vergleichbaren Reportagemagazine des Privatfernsehens benutzen das Böse-Buben-Image und präsentieren sich gerne als Anwälte "verfolgter" Bürger, indem sie über tatsächliche oder vermeintliche Rechtsverstöße von Gebührenbeauftragten zum Teil reißerisch und unsachlich berichten. Aber selbst renommierte Tageszeitungen zeichnen zum Teil das Bild vom "bösen Kontrolleur": "Dieser Mann ist wütend. Dieser Mann klagt an. Die Augen missbilligend zusammengekniffen, den Mund gespitzt, den überdimensionalen Zeigefinger anklagend auf sein Gegenüber gerichtet - und dann der Vorwurf: 'Du hast nicht GEZahlt!'" Münchner Merkur vom 08. März 2006 Auch in Nachrichtenmagazinen werden die den Rundfunkgebührenbeauftragten zugeschriebenen Methoden zur Erfassung von möglichen neuen Teilnehmern kritisch begleitet. Presse-Dokumentation auf Foebud.de

Besonderheiten bei den Hausbesuchen vor Ort


Beschimpfungen und Körperverletzungen

Bei ihrer Tätigkeitsausübung sind die Rundfunkgebührenbeauftragten im Vergleich zu anderen Berufsgruppen vermehrt Beschimpfungen oder dem Risiko einer Körperverletzung durch ihre Klientel ausgesetzt. Mitunter werden sowohl weibliche wie männliche Rundfunkgebührenbeauftragte bis hin zur Morddrohung wüst beschimpft oder fallen einer Spuckattacke oder Schlägen zum Opfer.

Siehe auch


Weblinks


Quellen


Rundfunk

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Rundfunkgebührenbeauftragter".

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