Ein Runderlass (Abk. RdErl) ist eine Anweisung einer obersten Bundes- oder Landesbehörde (also z. B. eines (Bundes-)Ministeriums) an nachgeordnete Behörden innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches.
So kann beispielsweise das Innenministerium von Bundesland X für alle Polizeidienststellen des Bundeslandes X oder das Landeskriminalamt des Bundeslandes X per Runderlass festlegen, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll.
Aktuelles (2005) Beispiel ist der sogenannte "Volmer-Erlass" zur Visavergabe (siehe Visa-Affäre), der vom Auswärtigen Amt an die ihm nachgeordneten Botschaften und Konsulate erging und eine vereinfachte Vergabepraxis von Visa zum Inhalt hatte oder der sogenannte Kaffee-Erlass in der Bundesfinanzverwaltung.
Siehe auch: Verwaltungsvorschrift, Erlass, Verfügung.
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