Unter Rufhilfe (auch: Hausnotruf, Seniorenalarm) versteht man ein System, das es alleinstehenden alten oder behinderten Menschen erleichtert, in Notfällen Hilfe zu rufen. Den Betroffenen wird dadurch ermöglicht, länger in ihrer Wohnung zu leben und dennoch die Sicherheit zu haben, notfalls nicht auf rasche Hilfe verzichten zu müssen.
Konzipiert und entwickelt wurde das Hausnotrufsystem Anfang der 1970er Jahre von Wilhelm Hormann, mit dem Ziel, neue umfassende Strukturen in der ambulanten und stationären Versorgung und Betreuung Kranker, Alter, Alleinlebender und Behinderter zeitgerecht zu schaffen. Der Begriff HausNotruf ist daher umfassender, d.h. einschließlich der Übermittlung biomedizinischer Daten und der sozialen Kommunikation zu sehen und soll sich nicht nur auf den Seniorenalarm beschränken. Dies wird in dem entsprechenden Forschungsbericht über den HausNotruf ausführlich dargelegt. Die technische Umsetzung erfolgte mit Hilfe von AEG-Telefunken Backnang GmbH und wurde im Frühjahr 1980 der internationalen Öffentlichkeit vorgestellt. Der HausNotruf wurde 1982 mit dem Frankfurter Innovationspreis der deutschen Wirtschaft des Wirtschaftsclubs Rhein Main e.V. in Frankfurt/M ausgezeichnet.
Das Rufhilfe-System besteht aus
Mittlerweile gibt es auch verschiedene andere Auslösearten (Fallsensor, Rauchmelder, Bewegungsmelder). Es ist eine Vielzahl von Geräten erhältlich, die über analoge oder digitale ISDN Anschlüsse angeschlossen werden können. Die Geräte ermöglichen ein hohes Maß an Sicherheit, da diese über Akkus selbst im Falle eines Stromausfalls funktionieren.
Im Notfall, z. B. nach einem Sturz oder bei plötzlich auftretenden Beschwerden, kann der Benutzer durch einfachen Druck auf den Notrufknopf am Handgelenk einen Hilferuf absetzen, ohne das Telefon erreichen zu müssen. Die Geräte sind dabei so ausgelegt, dass bestehende Gespräche oder Verbindungen beendet werden und ein Notruf über das Gerät abgesetzt werden kann.
In der Leitstelle des Rufhilfe-Betreibers (in Österreich meist Rettungsorganisationen ohne erforderliche Gewerbeberechtigung, sowie auch private Bewachungsunternehmen, in Deutschland Hilfsorganisationen oder private Betreiber) geht daraufhin ein Notruf ein und die Daten des Betroffenen (Adresse, Gesundheitszustand, Angehörige) werden angezeigt.
Durch die Freisprecheinrichtung in der Basisstation kann der Mitarbeiter des Rufhilfe-Betreibers mit dem Benutzer sprechen, um die Art und Schwere des Notfalles abzuklären und weitere Maßnahmen zu besprechen.
Je nach Organisation des Dienstes und Art der erforderlichen Hilfeleistung können nun Angehörige oder Nachbarn informiert werden. Sofern erforderlich werden auch Pflegedienste oder Hausarzt etc. benachrichtigt oder der Rettungsdienst alarmiert.
In der Regel ist in der Leitstelle oder bei einem Nachbarn ein Schlüssel hinterlegt, so dass das Betreten der Wohnung auch dann möglich ist, wenn der Bewohner selbst nicht öffnen kann. Die Schlüssel werden in einem Tresor aufbewahrt und sind nur mit Nummern gekennzeichnet, so dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.
Zusätzlich zu diesem "aktiven Alarm" gibt es noch die Möglichkeit des "Passivalarms" (auch "Sicherheitsuhr" genannt), nach dem Prinzip einer sogenannten Totmanneinrichtung: An der Basisstation befindet sich eine Taste, die vom Benutzer mehrmals täglich betätigt wird. Er bestätigt damit, dass es ihm gut geht. Sollte diese Bestätigung über einen längeren Zeitraum (meist etwa 12 Stunden) ausbleiben, wird telefonisch Kontakt aufgenommen oder in der Wohnung nachgesehen, ob alles in Ordnung ist.
Je nach Anbieter ist das System nicht nur für Notfälle gedacht, sondern wird auch dafür genutzt, Einkaufs- oder Putzhilfen bequem per Knopfdruck zu rufen.
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